Rede · 12.12.2008 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein

Die 1. Lesung der novellierten Landesbauordnung fand vor gut einem Jahr statt. Der Entwurf lag also lange in der Pipe-Line der Ausschüsse, und die Menge der abgegebenen Stellungnahmen macht ja auch deutlich, dass der Landesbauordnung ein besonderer Stellenwert zukommt. Es ist davon auszugehen, dass die Landesbauordnung zu den wenigen Gesetzen gehört, die Lieschen Müller bzw. Otto Normalverbraucher tatsächlich einmal zur Hand nehmen. Darum ist es gut, dass die LBO klar und weitgehend verständlich formuliert ist. – Was beim Baurecht, wo Ingenieure und Juristen am Werke sind, ja keinesfalls selbstverständlich ist.
Wir haben mit der Überarbeitung der Landesbauordnung einen großen Schritt nach vorne gemacht: Verfahren sind vereinfacht worden, Abläufe klarer und mit einer geringeren Regelungsdichte strukturiert.
Es ging aber bei er LBO nicht nur um die Entrümpelung und Vereinfachung von Bauvorschriften, vielmehr ging es auch darum, den Bürger nicht als lästigen Bittsteller zu verstehen, dem möglichst enge Verbots-Rahmen gesetzt werden müssen, sondern als mündigen Kunden. Dennoch sollten wir die Einwände der unteren Baubehörden ernst nehmen, die als Reaktion auf die vereinfachten Verfahren eine Zunahme der repressiven Tätigkeiten befürchten. Einige Bauherren würden in falscher Vorstellung der neuen einfachen Verfahren einfach drauf los bauen, was Nachbarschaftsklagen und Gerichtsprozesse nach sich ziehen könnte.
Niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt gesicherte Prognosen über die Entwicklung abgeben, daher wird sich der SSW dafür stark machen, dass es zum Beispiel nach zwei Jahren im Innen- und Rechtsausschuss eine Evaluation des Gesetzesvollzugs gibt. Es ist dann zu klären, welche neuen Routinen sich bei Baubehörden auf der einen Seite und Bauherren mit den entsprechenden Gewerken, dem Feuerschutz und den Bauvorlageberechtigten auf der anderen Seite eingespielt haben und inwieweit sie dem entsprechen, was wir als Gesetzgeber erwartet haben.
Besonders im Hinblick auf eine wünschenswerte Entwicklung hin zum barrierefreien Bauen bin ich skeptisch, ob tatsächlich die Rollstuhl angemessene Planung im Eigenheim-Neubau Einzug halten wird. In öffentlichen Gebäuden ist die barrierefreie Planung für Gäste und zunehmend auch für Beschäftigte mit Behinderung selbstverständlich; doch bei den Häuslebauern ist noch jede Menge Überzeugungsarbeit zu leisten, damit auch die jungen Familien eine potenziell im Alter auftretende Behinderung berücksichtigen.
Auch im Hinblick auf den flächendeckenden Einbau der Rauchmelder bzw. Wasseruhren wäre es wünschenswert mit einem Sachstandbericht. Für den Einbau von Rauchmeldern gibt es zum Beispiel eine Frist bis 2011. Es wäre also sinnvoll zu dem Zeitpunkt nachzufragen, ob dann tatsächlich alle Wohnungen mit einem funktionierenden Rauchmeldesystem ausgestattet sind oder ob gegebenenfalls die Vermieter die Verpflichtung einfach an die Mieter weitergegeben haben.

Der SSW wird der neuen Landesbauordnung zustimmen. Aber als Beitrag zur aktuellen Klimadiskussion wäre es schon wünschenswert gewesen, wenn die Landesregierung auch die Chance genutzt hätte, die Energieeinsparungsverordnung und die Landesbauordnung aus einem Guss zu gestalten. Dies wäre aus Sicht des SSW im Sinn einer modernen und zukunftsweisenden Bauordnung gewesen.

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