Rede · 08.05.2003 Landessstiftungen

Schleswig-Holstein ist bei weitem nicht das einzige Bundesland, in dem Landesstiftungen wegen einer riskanten Anlegepolitik große Verluste gemacht haben. Aus einem Artikel der Frankfurter Rundschau vom 16. April 2003 geht hervor, dass die Bayrische Landesstiftung offenbar fast eine Milliarde Euro verloren hat.

Die Bayrische Landesstiftung hat über 90% ihres Vermögens zum Großteil in Aktien der HypoVe-reinsbank (HVB) angelegt. 1,4 Milliarden Euro betrug dieses Vermögen einst, da war das HVB-Papier 90 Euro wert. Inzwischen ist die Aktie auf unter neun Euro gefallen. Das heißt, dass Nettovermögen der Stiftung beläuft sich laut sich Auskunft des bayrischen Finanzministeriums auf 240 Millionen Euro. Die Ausschüttung für soziale und kulturelle Zwecke, der Stiftungszweck, fällt da-mit von jährlichen 23 Millionen Euro auf unter 10 Millionen Euro.

Ich erwähne dieses Beispiel, um die schlechten Erfahrungen, die einige schleswig-holsteinische Landesstiftungen mit ihrer Anlagepolitik gemacht haben, in Perspektive zu setzen. Es ist eben nicht nur ein schleswig-holsteinisches Phänomen, sondern betrifft viele Stiftungen, die ihr Anlegevermögen zu einem großen Teil in Aktien investiert haben.

Ich will die Verluste, die beispielsweise bei der Energiestiftung oder der Kulturstiftung entstanden sind, überhaupt nicht verteidigen. Aber man darf auch nicht den Hintergrund vergessen. Ende der 90ér und Anfang des neuen Jahrhunderts gab es einen wahren Boom an den Börsen der Welt. Auch in Deutschland stiegen die Aktienkurse in ungekannter Höhe. Von diesem Goldgräberfieber wurden viele Firmen, Organisationen und Einzelpersonen befallen. Leider wollten auch einige der Stiftungen des Landes von diesem Kursrausch profitieren. Laut Satzung der Stiftungen war dies auch erlaubt und die Aussicht, schnell Profit zum Wohle der Stiftungen zu machen, war natürlich verlockend.

Ich glaube nicht, dass sich damals viele vorstellen konnten, dass der Aktienmarkt so zusammenbrechen würde, wie es dann jetzt geschehen ist. Viele der sogenannten Expertinnen und Experten ha-ben die Entwicklung so jedenfalls nicht vorausgesehen. Also: Die Entwicklung an den Aktienmärk-ten kann man den Verantwortlichen bei den betroffenen Stiftungen nicht vorwerfen. Was man ihnen aber vorwerfen kann, ist, dass sie keinen vernünftige externe Beratung für ihre Aktienanlagen ange-nommen haben und, dass sie teilweise zu leichtfertig mit dem Stiftungsvermögen umgegangen sind.

Beispielsweise hat das Finanzministerium den Stiftungen Hilfe bei ihren Anlageentscheidungen angeboten. Nur die Technologiestiftung hat dieses Angebot angenommen. Der Bericht der Landesregierung zeigt, dass gerade diese Stiftung zu keiner Zeit Verluste bei ihren Aktieninvestitionen zu verzeichnen hatte. Die größten Probleme mit den Kursverlusten hat die Energiestiftung Schleswig-Holstein. Auch wenn sie darauf verweist, dass die Verluste bislang nicht realisiert wurden, ist bei nüchterner Betrachtungsweise in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass der Aktienmarkt wieder zu den hohen Kurswerten des Jahres 2000 zurückkehrt. Die Rechtsaufsicht teilt diese Auffassung, und wir müssen deshalb davon ausgehen, dass ein Großteil des Stiftungsvermögens definitiv weg ist. Und natürlich wird dieses dann auch Folgen für die Ausschüttung und die jährlichen Projekte der Stiftung haben.

Viel wichtiger ist allerdings, dass wir ähnliche Fälle für die Zukunft verhindern. Denn es ist ja gerade nicht die Aufgabe der Landesstiftungen, mit ihren Vermögen zu spekulieren, sondern die Vermögenspflege soll eine angemessene jährliche Ausschüttung für Investitionen in die Stiftungszwecke sichern. Von daher begrüß der SSW, dass die Landesregierung jetzt eine Anlagenrichtlinie für die Stiftungen erlassen wird. In dieser soll das jeweilige Ergebnis-Risiko-Profil der Anlagemöglichkeiten, zum Beispiel in Aktien und Rentenwerten, festgelegt und mit den jeweilig notwendigen Sicherheitsmechanismen verknüpft werden. Es ist bedauerlich, dass das Kind erst im Brunnen fallen musste, bevor reagiert wurde.

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