Rede · 19.06.2009 Landeszentrale für politische Bildung zukünftig beim Landtag ansiedeln

Die Landeszentrale für politische Bildung wurde 2003 in einen Landesbetrieb umgewandelt, auch wenn sie als Bildungsinstitution keine erwerbswirtschaftliche Ausrichtung hat. Man versprach sich mit dieser organisatorischen Änderung mehr Flexibilität und eine bessere Möglichkeit, die Einnahmesituation der Landeszentrale so zu verbessern, dass sie dem Landeshaushalt nur noch begrenzt auf der Tasche lag.

Hinzu kam die Kooperation mit dem Landesverband der Volkshochschulen, die auf der einen Seite inhaltliche Vorzüge mit sich brachte und auf der anderen Seite auch Einsparungen und Synergieeffekte. Mit der Pensionierung von Wolfgang Behrsing, dem damaligen Direktor des Landesverbandes der Volkshochschulen, wurde dieses Modell aber wieder aufgegeben. Die Landeszentrale behielt ihren formalen Status als Landesbetrieb, wurde aber zugleich ein zugeordnetes Amt der Staatskanzlei.
Ende November letzten Jahres wurde darauf hin die Stelle als Leiter oder Leiterin der Landeszentrale intern ausgeschrieben – sehr zum Unmut des Kuratoriums der Landeszentrale, das überwiegend die Meinung vertrat, dass die Staatskanzlei mit dieser Personalentscheidung Fakten schaffen wollte, ehe eine Diskussion über die weitere strukturelle Ausrichtung der Landeszentrale überhaupt die Chance gehabt hätte zu beginnen.

Der vorliegende Antrag von Bündnis 90/Die Grünen muss vor dem Hintergrund dieser Gemengelage betrachtet werden. Denn der Ansatz, die Zuständigkeit für die Landeszentrale für politische Bildung zukünftig dem Landtag zuzuordnen, ist nicht ganz neu und wurde im Rahmen der genannten Strukturüberlegungen 2008 von unterschiedlicher Seite propagiert.

Die Landeszentrale hat sich mittlerweile zu einem echten Dienstleister in Sachen politischer Bildung entwickelt, – und genau dies wurde bei der Neuorganisation 2003 auch von den meisten ihrer Nutzer eingefordert. Sie kooperiert mit den vielfältig vorhandenen Anbietern der politischen Bildung und stärkt dadurch die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure in unserer Erwachsenen- und Weiterbildungslandschaft.

Für uns stellt sich jetzt die Frage, ob eine Ansiedlung der Landeszentrale für politische Bildung beim Schleswig-Holsteinischen Landtag zu einer weiteren Stärkung und Eigenständigkeit führen würde. Einiges spricht dafür, was ja auch aus der Begründung des Grünen-Antrages hervorgeht. Andererseits könnte dieses Modell ganz schnell zu einem Abwicklungsmodell für die Landeszentrale werden. Sie könnte zu einem Anhängsel unserer Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit werden, und genau das will der SSW nicht.

Aus Sicht des SSW braucht politische Bildung einen besonderen Schutz. Sie dient dazu, Menschen zur Teilhabe an einer demokratischen Gesellschaft zu befähigen, ihre Emanzipation, Urteilskraft und Integration zu stärken. Zu deutlich hat uns die deutsche Geschichte gelehrt, dass wir die Vermittlung demokratischer Werte nicht vernachlässigen dürfen. Daher ist es nur Recht, dass wir die Landeszentrale für politische Bildung an den Landtag andocken, um sie in ihrer Selbständigkeit zu wahren und ihr einen sicheren Hafen zu geben. Von dort aus hat sie dann die Möglichkeit, mit anderen Anbietern der Erwachsenen- und Weiterbildung zu kooperieren und die politische Bildung der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes zu stärken.

Der Landesrechnungshof hat in seinen Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung Existenz bedrohende Kritik an der Landeszentrale für politische Bildung geäußert. Bevor sich der Finanzausschuss mit diesem Thema auseinandersetzt, brauchen wir eine inhaltliche Auseinandersetzung zum Leitbild und den Aufgaben der Landeszentrale im Bildungsausschuss.

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