Rede · 23.04.2003 Minderheiten in Europa. Modelle für andere?

Vortrag auf der Veranstaltung "Die Minderheitenrechte in Dänemark und Deutschland; der Status des Schwedischen in Finnland." Goethe Institut Inter Nationes, Helsinki.


Die Geschichte des deutsch-dänischen Grenzlandes ist wechselvoll und konfliktträchtig. Sie ist über Jahrhunderte durch Kriege geprägt und spiegelt historisch gesehen das entscheidende außenpolitische Problem Dänemarks wider – das Verhältnis zu Deutschland. Sie handelt von politischen und wirtschaftlichen Machtkämpfen, von dynastisch geprägten Streitereien und – mit Beginn des 19.Jahrhunderts und der Entstehung von Nationalstaaten in Europa – von Nationalismus und einem wachsenden Nationalbewusstsein sowohl auf dänischer als auch auf deutscher Seite. Mit dem Krieg 1864 zwischen Deutschland und Dänemark eskalierte diese Au6einandersetzung. Für Dänemark wurde daraus eine traumatische Erfahrung, denn mit der militärischen Niederlage 1864 ging 1/3 der Monarchie verloren – nicht zuletzt das alte dänische Herzogtum Schleswig, das im Gegensatz zu Holstein nicht dem Deutschen Bund angehörte, sondern Teil des dänischen Reiches war.

Die Wunden von 1864 wurden rückblickend betrachtet erst nach dem ersten Weltkrieg geheilt, das heißt - 1920 mit einer Volksabstimmung im deutsch-dänischen Grenzland. Die heutige Grenze zwischen Dänemark und Deutschland ist somit eine demokratisch legitimierte Grenze. Sie versinnbildlicht das Prinzip vom Selbstbestimmungsrecht der Völker und ist die einzige nationale Grenzziehung im Rahmen der Versailler Friedensverhandlungen, die heute noch Bestand hat.
Mit dem Referendum entstanden südlich und nördlich der neuen Grenze eine dänische bzw. eine deutsche Minderheit. Die Geschichte dieser Minderheiten ist also nur zu verstehen, wenn die Geschichte des Grenzlandes und die der beiden „Mutterländer“ mit gedacht werden. Sie steht für unvereinbare Erinnerungen und geschichtliche Gegensätze. Wenn heute davon gesprochen wird, dass die Minderheitenregelungen des deutsch-dänischen Grenzlandes beispielhaft für die Lösung von Minderheitenkonflikten sein könnten, dann darf nicht vergessen werden, dass die Befriedung des Grenzlandes nur dadurch erreicht werden konnte, dass Menschen sich dafür engagierten – weil Feindbilder und Vorurteile mit der „real existierenden“ Wirklichkeit konfrontiert wurden und ihr nicht standhalten konnten.
Konkret heißt das aber auch, dass die Entwicklung der Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland nicht einfach als Fortschreibung der Geschichte seit 1920 begriffen werden kann. Für beide Minderheiten stellte die Situation nach 1945 eine Zäsur dar.

Die deutsche Besetzung Dänemarks, die Solidarisierung der deutschen Minderheit mit dem NS-Regime und wiederholte Forderungen nach einer revisionistischen Grenzpolitik führten 1945 dazu, dass bis zu 3000 Angehörige der Minderheit wegen Kollaboration mit den Nazis inhaftiert oder verurteilt wurden. Deutsches Eigentum wurde konfisziert, und Einrichtungen wurden geschlossen. Unmittelbar nach Beendigung des zweiten Weltkrieges gab die deutsche Minderheit dem dänischen Staat gegenüber eine Loyalitätserklärung ab. Doch erst in den 50’er Jahre kehrt man langsam zur Normalität zurück; entscheidend in diesem Prozess waren nicht zuletzt die Bonn-Kopenhagener Erklärungen 1955. - Und wie in Deutschland dauerte es lange, bis man innerhalb der deutschen Minderheit bereit war, sich seiner eigenen Vergangenheit in der NS-Zeit zu stellen.

Die dänische Minderheit zählte im Mai 1945 nur noch wenige Tausend Mitglieder; innerhalb weniger Jahre wuchs sie aber auf nahezu 100.000 Menschen an. Dafür kann man – vereinfacht gesagt – eine Reihe von „pull and push“- Faktoren ausmachen. Mit anderen Worten: zur dänischen Minderheit kam 1945 eine „neu-dänische“ Bewegung hinzu, weil sich Menschen nach dem Verlust der Demokratie in der Weimarer Zeit und der Nazidiktatur auf ihre dänische Geschichte besannen und der Hoffnung nachgaben, eine neue demokratische Zukunft zusammen mit Dänemark erreichen. Auch andere Motive mögen eine Rolle gespielt haben; für viele war dieses aber das entscheidende Motiv, so z.B. auch für meine Familie, deren dänische Geschichte nach 1945 beginnt.

Viele hofften auf eine neue Volksabstimmung und – damit einhergehend – auf eine Wiedervereinigung mit Dänemark, und sie fanden sich nur schwer damit ab, dass die dänische Regierung schon am Tag der Befreiung zu erkennen gab: „die Grenze steht“. Mit den schon erwähnten Bonn-Kopenhagener Erklärungen wurde deutlich, dass es immer nur um eine „individuelle Wiedervereinigung“ gehen konnte. – Oder anders formuliert: Dänemark kam zur dänischen Minderheit und ermöglichte es ihr, so dänisch wie möglich in einer deutschen Gesellschaft zu leben.

Die deutsche Minderheit in Nordschleswig – das heißt: in Sønderjylland - besteht heute aus ca. 20.000 Menschen. Sie hat eigene Schulen und Kindergärten (17 Schulen mit 1.426 Schülern und 24 Kindergärten mit 515 Kindern), ein Büchereiwesen, eine eigene Zeitung, eine Vielzahl von Vereinen und Verbänden – organisiert im Bund deutscher Nordschleswiger - und eine eigene politische Partei, Slesvigsk Parti. Die SP hat ein Mitglied im Sønderjyllands Amtsråd und eine Reihe von kommunalen Mandatsträgern ( 8 Sitze in sechs Ratsversammlungen). Die deutsche Minderheit war außerdem über längere Zeit im dänischen Folketing vertreten: 1920-45, 1953-68 und im „Huckepack-Verfahren“ mit der dänischen Partei Centrum-Demokraterne 1973-75.

Die dänische Minderheit im Landesteil Schleswig – oder in Südschleswig - zählt heute zwischen 40.000 und 50.000 Menschen. Auch sie hat eigene Schulen und Kindergärten ( 49 Schulen mit etwa 5.830 Schülerinnen und Schüler und 58 Kindergärten mit etwa 1.830 Kindern), ein Büchereiwesen, eine eigene Zeitung, Vereine und Verbände und eine eigene politische Partei, der Südschleswigsche Wählerverband. Der SSW ist heute mit 157 Mandaten in Kreisen und Kommunen und seit der Landtagswahl 2000 mit drei Abgeordneten im Schleswig-Holsteinischen Landtag vertreten.

Zusammengefasst gilt also: beide Minderheiten leben in einem relativ abgegrenzten Siedlungsgebiet. Sie haben eigene Strukturen entwickelt, die auch von der Mehrheitsgesellschaft anerkannt und respektiert werden. Finanziert werden die Einrichtungen der Minderheiten sowohl von deutscher als auch von dänischer Seite, wobei jede Minderheit im Prinzip zur Hälfte von ihrem Mutterland finanziert wird. Da die Angehörigen der beiden Minderheiten grundsätzlich Staatsbürger des Landes sind, worin sie leben – mit den gleichen Rechten und Pflichten wie andere Bürger auch – dann leben sie nicht in einem „Herbergstaat“: Sie fordern für sich als Angehörige einer nationalen Minderheit die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ein.

Die Entstehungsgeschichte des SSW geht auch auf die Zeit nach 1945 zurück, was nicht heißen soll, dass die dänische Minderheit nicht schon von 1920-1945 versuchte, ihre Interessen politisch wahrzunehmen. Der SSW entstand mit anderen Worten nicht, weil die Minderheit eine eigene Partei wollte, sondern weil die für Schleswig-Holstein zuständigen britischen Militärbehörden von der dänischen Minderheit eine Trennung ihrer kulturellen und politischen Aktivitäten verlangten. Programm und Satzung des SSW wurden im August 1948 von der britischen Militärregierung anerkannt, was andererseits dazu führte, dass der Südschleswigsche Verein (SSF) die Kulturorganisation der Minderheit wurde.

In seiner 55.jährigen Geschichte war der SSW nur in einer Legislaturperiode, von 1954-58, nicht im Landtag vertreten. Mit rund 42.000 Stimmen scheiterte er an der 5% Hürde, während zur gleichen Zeit die deutsche Minderheit mit rund 9.000 Stimmen ein Mitglied des Folketings vorweisen konnte. Dieses Ungleichgewicht führte insbesondere nördlich der Grenze zu einer öffentlichen Diskussion über die Situation im deutsch-dänischen Grenzland – eine Diskussion, die auch vor dem Hintergrund zu betrachten ist, dass die seit 1951 amtierende bürgerliche Regierung in Schleswig-Holstein für eine verschärfte Haltung in der Minderheitenpolitik stand, die von dänischer Seite häufig als eine „Politik der Nadelstiche“ bezeichnet wurde.

In dieser erhitzten politischen Situation gelang es der dänischen Regierung, den Grundstein für die Bonn-Kopenhagener Minderheiten-Erklärungen von 1955 zu legen. Was für den SSW wiederum heißt, dass er seit 1955 von der 5% Hürde befreit ist - denn im Gegensatz zu anderen politischen Parteien ist der SSW nur im Landesteil Schleswig politisch aktiv. Dennoch muss er bei Landtagswahlen so viele Stimmen erzielen, wie das letzte Mandat im Landtag nach dem Verhältniswahlsystem „kostet“ – um die 20.000 Stimmen. Der SSW hat also kein Grundmandat, sondern muss wie andere Parteien um sein Mandat kämpfen.

Der SSW ist die Partei der dänischen Minderheit und der mit ihr zusammenarbeitenden Friesen, er sieht sich aber auch als regionale Partei – das sind von seinem Selbstverständnis her zwei Seiten derselben Medaille: Um als Minderheit eine Zukunft zu haben, müssen wir uns um unsere Region bemühen – zum Beispiel um Arbeitsplätze, um eine intakte Umwelt und um eine Sozialpolitik, die nicht dazu führt, dass Menschen ausgegrenzt werden. Gesellschaftspolitisch betrachtet identifiziert sich der SSW mit den grundlegenden Strukturen des dänischen Gesellschaftsmodells: Wir stehen grundsätzlich zu einer über die Steuern finanzierten Sozialpolitik. Wir wollen eine Kulturpolitik, die so räumlich ist, dass sie Mehrheit und Minderheit gleichberechtigte Entfaltungsmöglichkeiten bietet, und wir wollen nicht zuletzt eine andere Bildungspolitik mit einer „ungeteilten“ Schule“, so wie wir sie aus Dänemark und den anderen skandinavischen Ländern kennen.

Dass sich der SSW in seiner 55.jährigen Geschichte gewandelt hat, dürfte eine Binsenweisheit sein. Dabei ist nicht seine Identität als Partei der dänischen Minderheit in Frage zu stellen. Fest steht aber, dass sich der SSW heute mehr denn je in einem Spannungsfeld zwischen Minderheitenpolitik, Regionalpolitik und Parteipolitik befindet: eine Verschiebung zu Gunsten einer der drei Achsen würde unweigerlich zu Lasten der zwei anderen geschehen. – Mit anderen Worten: die Landtagsabgeordneten des SSW nehmen für sich in Anspruch, dass sie ein uneingeschränktes Mandat besitzen, gleichwohl ist ihnen aber bewusst, dass sie ihr Mandat nur glaubwürdig ausüben können, wenn es ihnen weiterhin gelingt, Minderheitenpolitik über Parteipolitik zu stellen. Denn mehr als alles andere leben die Minderheitenregelungen im deutsch-dänischen Grenzland davon, dass sie – im Parlament und im gesellschaftlichen Raum - weitgehend im Konsens getroffen werden.

Aus der Sicht der deutschen Minderheit heißt dies, dass der Dialog mit den dänischen Politikern nach 1965, wo das Folketingsmandat der Slesvigsk Parti verloren ging, andere Wege finden musste. Vor diesem Hintergrund wurde ein „Kontaktausschuss“ unter dem Vorsitz des Innenministers gegründet, worin sowohl die deutsche Minderheit als auch Vertreter der dänischen Parteien ihren Platz haben. Mit der Einrichtung eines Sekretariats für die deutsche Minderheit bei dem dänischen Staatsministerium (1983) ist dieser Dialog weiter institutionalisiert worden.
Beide „Modelle“ leben aber davon, dass Minderheitenpolitik nicht als Interessenpolitik, sondern als Gesellschaftspolitik im übergeordneten Sinne aufgefasst wird.


Ich fasse stichwortartig zusammen:

1. Die Minderheiten im deutsch-dänischen Grenzland haben in vielfacher Hinsicht vergleichbare Strukturen entwickelt, dennoch sind sie nicht im geschichtsleeren Raum entstanden. Nur wer die Unterschiede begreift, versteht, dass die Befriedung des Grenzlandes kein „Selbstgänger“ ist.

2. Die Existenz der beiden Minderheiten wird nicht in Frage gestellt, sie wird im Gegenteil sowohl von dänischer als auch von deutscher Seite anerkannt. Die Bonn-Kopenhagener Erklärungen werden dabei als einen Meilenstein der Minderheitenregelungen aufgefasst: In ihnen kommt der gute Wille zum Ausdruck und die Bereitschaft aller Beteiligten, diesem guten Willen in der Praxis des Alltages nachzuleben und Wirkung zu geben.

3. Die Minderheitenregelungen des deutsch-dänischen Grenzlandes sind Teil des gesellschaftlichen Lebens. Es ist gelungen, Strukturen zu etablieren, die eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sicher stellen. Wenn wir heute von Minderheitenpolitik sprechen, dann kommt dadurch auch zum Ausdruck, dass wir im Verhältnis von Mehrheit und Minderheit nicht mehr nur von Grenzlandpolitik ausgehen können. Minderheitenpolitik ist mehr. Der Weg dort hin ist auf beiden Seiten der Grenze durch Kontaktgremien untermauert worden.

4. Die Minderheiten des deutsch-dänischen Grenzlandes stellen keine statisch definierte Größen dar. Minderheit ist, wer will - lautet die Botschaft der Bonn-Kopenhagener Erklärungen. Damit ist gewährleistet, dass Minderheitenpolitik immer auch einen progressiven Ansatz hat. In diesem Sinne ist Minderheitenpolitik Integrationspolitik, weil keine Gesellschaft damit leben kann, dass große Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern sich nicht von ihr vertreten fühlen.

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 27.03.2024 Cannabis-Prävention hinkt dem Gesetz hinterher

Sind die Präventionsangebote in Schleswig-Holstein gut genug aufgestellt, um auf die Cannabis-Legalisierung zu reagieren? Das wollten wir von der Landesregierung im Rahmen einer Kleinen Anfrage erfahren. Die Antworten sind alarmierend. Dazu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Kiel · 28.03.2024 Einigung im kommunalen Bus-Tarifkonflikt: Verkehrswende braucht gute Arbeitsbedingungen

Zur Einigung von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern im Tarifkonflikt bei den schleswig-holsteinischen Busunternehmen erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen

Pressemitteilung · Kiel · 27.03.2024 SSW fordert vollständige Aufklärung in Sachen Anschar

Zum Rücktritt des Ratsherrn Dirk Scheelje im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um den Anscharcampus erklärt Ratsherr Marcel Schmidt, Vorsitzender der SSW-Ratsfraktion Kiel:

Weiterlesen