Rede · 27.01.2011 Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz

Betrachtet man den vorgelegten Gesetzentwurf und vergleicht diesen mit dem bisher gültigen Gesetz, so kann man feststellen, dass sich in von der Menge her nicht viel geändert hat. Wir haben weiterhin eine Ansammlung von Paragrafen, die noch einmal verdeutlichen sollen, auf welche Art und Weise ein Land seine kleinen und mittelständischen Unternehmen fördern kann. Im Gegensatz zum bisherigen Gesetz, dass in einigen Bereichen auch abschließende Aufzählungen enthielt, werden jetzt durch Worte wie „insbesondere“ diese abschließenden Aufzählungen aufgeweicht und es praktisch der Regierung allein überlassen, was sie fördern will und was nicht. Wenn die Landtagsfraktionen nicht den Mut haben, in den Ausschussberatungen genaue politische Vorgaben zu machen, was gefördert werden soll und was nicht, haben wir einen Unendlich-Katalog. Und dann könnten wir uns viele Paragrafen in diesem Gesetz sparen und einfach schreiben: „Das Land fördert den Mittelstand. Näheres regelt die Landesregierung.“ Ich hoffe nicht, dass die regierungstragenden Fraktionen es so weit kommen lassen.

Aber neben diesem Versuch der Landesregierung, das Parlament auszubremsen, kommt in diesem Gesetzentwurf ein Wiedergänger in neuem Gewand daher. Immer noch, wenn auch mit einer anderen Formulierung, ist der Vorrang zur privaten Leistungserbringung in § 4 festgelegt. Ich hatte schon in der Debatte zum Mittelstandsförderungsgesetz von 2003 darauf hingewiesen, dass es nicht Selbstzweck sein kann, dass Private für öffentliche Einrichtungen tätig werden müssen und dass wie in § 1 festgelegt, kontinuierlich Privatisierungsmöglichkeiten überprüft werden sollen. Für uns gilt der Grundsatz: Öffentliche Aufgaben müssen durch den Staat erbracht werden und nur wenn die freie Wirtschaft dies zweckmäßiger und wirtschaftlicher kann, kann man über eine Privatisierung nachdenken. Im Gesetz ist es genau anders herum. Erst die Privaten und für den teuren Rest soll dann die öffentliche Hand dastehen. Wir glauben, dass dies der völlig falsche Weg ist.

Wir haben im Jahr 2003 trotz dieser Bedenken dem damaligen Gesetz wie alle anderen Fraktionen zustimmen können, weil insbesondere die Einhaltung des Tariftreuegesetzes ausdrücklich im Mittelstandsförderungsgesetz als Kriterium aufgenommen wurde. Was jetzt geschieht, ist das genaue Gegenteil. Die Landesregierung schraubt die Tariftreue auf das minimalste Maß herunter und halbiert dann noch das Strafmaß bei möglichen Sanktionen. Wäre man unseren Vorschlägen zur Neugestaltung des Tariftreuegesetzes im vergangenen Jahr gefolgt, wäre für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für unsere Unternehmen mehr drin gewesen. Zu unserem Gesetzentwurf zur Tariftreue wurde eine große Anhörung durchgeführt und die Landesregierung war weder bereit, die Ergebnisse der Anhörung überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, noch die Empfehlungen der Anzuhörenden umzusetzen.

Aber das alte Sprichwort: „Nichts ist so schlecht, als das es nicht noch schlechter gehen könnte.“ gilt auch hier. Das Gesetz gilt nämlich nach § 2 nur für Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten. Das heißt, für Unternehmen über dieser Grenze gilt noch nicht einmal die im Gesetz formulierte Mini-Tariftreue. Gleiches gilt im Übrigen auch für KMUs, die zu mehr als 25% größeren Unternehmen gehören. Da bleiben nicht mehr viel Unternehmen über. Aber dafür haben wir dann wieder ein Mehr an Bürokratie, weil wir bei jedem Auftrag als öffentliche Hand nun prüfen müssen, ist der Auftragnehmer ein Unternehmen oberhalb oder unterhalb dieser Grenzen. Bewerber für ein und denselben Auftrag müssen dann mal eine Tariftreueerklärung vorweisen und bei Nichteinhaltung Sanktionen befürchten und mal eben nicht, weil sie so groß sind, dass sie von diesem Gesetz nicht erfasst sind. Das nennt man wohl schleswig-holsteinisches Regierungs-Gaga.

Aber immerhin, Kontinuität gibt es auch. Der inhaltlich völlig sinnlose Paragraf 13 bleibt bestehen. Dort steht, dass wir auf der Grundlage des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit die Schwarzarbeit bekämpfen. Wir halten also ein Bundesgesetz ein. Das ist doch schön zu wissen, aber muss das wirklich noch einmal in ein Gesetz geschrieben werden? Die Novellierung hätte man gut dafür nutzen können, das Gesetz auf das Wesentlichste zu beschränken und handwerkliche Fehler, wie die eben beschriebenen zu unterlassen.

So wie das Gesetz aber jetzt gefasst ist, bootet es das Parlament bei Förderentscheidungen aus, läuft weiterhin dem Privatisierungswahn hinterher und leistet dem Lohndumping Vorschub. So ein Gesetz ist mit uns nicht zu machen.

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