Rede · 22.03.2017 Neue Maßstäbe in der Minderheitenpolitik
Lars Harms zu TOP 66 - Minderheitenbericht 2017
„Die Küstenkoalition hat Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt und genau so werden wir auch weiter machen!“
Mit Fug und Recht kann man sagen, dass sich in der Minderheitenpolitik noch in keiner Wahlperiode so viel zum Positiven verändert hat, wie in dieser Wahlperiode. Wir haben die grundlegenden Rechtsgrundlagen angepasst und wir haben Regelungen für Dinge geschaffen, die über Jahrzehnte für Konfliktpotential gesorgt haben.
Die bedeutsamste Änderung war sicherlich die Reform der Landesverfassung. Die Reform war in vielerlei Hinsicht bedeutsam – aber eben auch für die Minderheiten. Zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland sind die Sinti und Roma als hier heimische Minderheit in eine Landesverfassung aufgenommen worden. Aus meiner Sicht war das schon ein historischer Schritt, dem hoffentlich noch das eine oder andere Bundesland folgen wird. Berichtet man im Ausland von diesem Schritt – insbesondere in Osteuropa – dann erntet man oft ungläubiges Staunen, dass diese überall immer noch diskriminierte Minderheit gerade in einem deutschen Bundesland mit allen denkbaren Rechten ausgestattet wurde. Es kann einen schon ein bisschen Stolz machen, bei diesem wichtigen Schritt dabei gewesen zu sein und auch die Hand hierfür gehoben zu haben!
Men ændringen af landsforfatningen har ikke kun haft en stor betydning for sinti/roma-mindretallet men også for det danske mindretal. Gennem ændringen af landsforfatningen har vi løst et problem der var meget betydningsfuld for generationer af mindretalsmenneker: nemlig de danske skolers ligestilling!
Über Generationen wurde die mal stärker mal weniger stärker ausgeprägte Ungleichbehandlung der dänischen Schulen kritisiert. Über Jahrzehnte war es nicht möglich, hierfür eine für alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Erst die Küstenkoalition hat eine solche Lösung mit den Schulen erarbeitet und diese Lösung gilt in den Grundprinzipien auch für alle Schulen in freier Trägerschaft. Wir haben im Schulgesetz diese Grundprinzipien festgeschrieben und in der Landesverfassung diese schleswig-holsteinische Besonderheit auch verfassungsrechtlich abgesichert. Damit ist klar, die dänischen Schulen werden auf die gleiche Art und Weise und in gleicher Höhe gefördert, wie öffentliche Schulen. Ein riesiger Erfolg unserer Küstenkoalition, der endlich ein dauerhaftes Problem gelöst hat!
Ein dritter Punkt in der Landesverfassung war, dass wir auch den Friesischunterricht in einer Zielbestimmung mit aufgenommen haben. Bisher war nur der Schulunterricht für die dänische Minderheit in der Verfassung erwähnt und nun haben wir explizit auch die Verpflichtung des Landes für die Erteilung von Friesischunterricht in die Verfassung aufgenommen. Hieraus entwickelt sich nun im Rahmen der Sprachenpolitik des Landes auch eine besondere Art der Förderung der friesischen Sprache an den Schulen. Bisher ist der Unterricht in friesischer Sprache freiwillig und ein zusätzliches Angebot, ohne immer richtig im Schulleben verankert zu sein. Jetzt sollen an den Grundschulen die Angebote ausgeweitet und dann in den weiterführenden Schulen verstetigt werden. Hierfür werden die Schulen zusammengebracht und auch der Status des Friesischen soll Stück für Stück aufgewertet werden. In dieser Wahlperiode haben die ersten Schülerinnen auf Föhr ihr Abitur auch auf Friesisch abgelegt. Da geht also noch etwas!
Und das gilt auch für die ganz Kleinen. Mit viel Engagement haben viele Träger von Kitas die Minderheitensprachen in ihr Programm mit aufgenommen. Als Belohnung gab es aber meist nur ein Schulterklopfen. Das ist jetzt anders. Seit diesem Jahr werden Angebote in den Regional- und Minderheitensprachen in Kitas gefördert. Pro Gruppe gibt es bis zu 2.000 Euro. Der Gesamttopf hierfür beträgt 500.000 Euro jährlich. Damit können im Norden des Landes Kitas mit einem zusätzlichen dänischsprachigen oder auch friesischsprachigen Angebot gefördert werden. Wir wollen dabei nicht nur die bestehenden Angebote fördern, sondern wir wollen, dass es noch viel mehr werden!
Wir wollen auch, dass die Benutzung unserer Minderheitensprachen immer mehr zum Alltag unseres Landes dazu gehört. Dabei geht man natürlich selbst mit gutem Beispiel voran. Wenn Kellner in unserem Land ihre Kunden in perfektem Dänisch bewirten können, warum sollten dann nicht auch Verwaltungen dänischsprachige Beschäftigte haben? Das macht Sinn für Kunden aus Dänemark – zu Beispiel Firmen, die sich hier ansiedeln wollen – aber es macht eben auch Sinn, einheimische Menschen in ihrer eigenen Sprache zu bedienen. Und das gilt natürlich auch für das Friesische. Deshalb haben wir jetzt die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, dass man dänisch- und friesischsprachiges Personal einstellen kann und dass die Sprachen auch in Verwaltungen offiziell genutzt werden können. Wir hoffen, das möglichst viele Verwaltungen davon Gebrauch machen und so eine besondere Nähe zu ihren Kunden zeigen!
Am e spräke nuch mör tu wisen, hääwe we uk et friisk-gesäts änerd. Bloots wan en spräke oueråål brükd wårt än wan e spräke uk oueråål tu schüns as, koon e spräke lääwenti bliwe. Wan e spräke ingränsd wårt as et jüstsü slam as wan huum e spräke diräkt ferbiidje wörd. Deeram wan we sü maning möölikhäide as et mån jeeft brüke, am e spräke önj e öfentlikhäid tu brängen!
Mit der Anpassung des Friesisch-Gesetzes haben wir die Grundlagen dafür geschaffen, dass die friesische Sprache in Gerichten und Verwaltungen genutzt werden kann, dass die Sprache als Einstellungskriterium angewandt werden kann und dass friesischsprachige Bedienstete im öffentlichen Dienst im Sprachgebiet eingesetzt werden können. Herausragend sind aber zwei weitere Dinge, die wir in das Friesisch-Gesetz mit aufgenommen haben. Zum einen haben wir die Verpflichtung des Landes, die wegweisende Beschilderung in Nordfriesland zweisprachig auszuführen, aufgenommen. Das erste Schild ist medienwirksam vor kurzen enthüllt worden und weitere Schilder, die abgängige Schilder ersetzen sollen, sind in Auftrag gegeben. Wir haben für diese Maßnahme Geld im Haushalt eingestellt und es ist damit zu rechnen, dass wir in naher Zukunft dann die gesamte wegweisende Beschilderung auf Zweisprachigkeit umgestellt haben werden. Das ist ein Meilenstein in der Minderheitenpolitik in unserem Land!
Der zweite Punkt, der dort geregelt worden ist, ist eng mit der Beschilderung verknüpft. Zum ersten Mal werden die friesischsprachigen Ortsnamen in einer offiziellen Liste im Anhang zum Gesetz aufgeführt. Dies schafft Rechtssicherheit, hat aber auch einen großen sprachpflegerischen Effekt. Denn, weil die Ortsnamen bisher nicht überall zu sehen waren, sind viele bei den einzelnen Sprechern in Vergessenheit geraten. Und genau das ändern wir jetzt!
Lassen Sie mich noch ein Wort zu den einzelnen Minderheitenorganisationen sagen. Wir haben die finanziellen Kürzungen unserer Vorgänger nicht nur rückgängig gemacht, sondern die Förderung für die Minderheiten verbessert. Da sei zum Beispiel die Dänische Zentralbibliothek genannt, die eine Ziel- und Leistungsvereinbarung bekommen hat. Damit wird einerseits Sicherheit in den vertraglich vereinbarten Aufgaben gewährleistet, aber eben auch Sicherheit in deren Finanzierung gegeben. Eine Win-Win-Situation für beide Seiten!
Auch das Nordfriisk Instituut hat eine solche Vereinbarung bekommen und deren Zuschüsse sind mehr als verdoppelt worden. Erstmals in der Geschichte des Nordfriisk Instituut, steht diese Einrichtung nicht am Rande der Existenz. Auch dies dank der Küstenkoalition!
Und auch im Bereich der weiteren finanziellen Förderung der Minderheiten, haben wir Einiges erreicht. Wir fördern aus Glücksspielmitteln erstmals auch Minderheiten. Da sind zum einen die Friesen, die jährlich rund 280.000 Euro für das Gründungskapital ihrer Friesenstiftung bekommen. Es ist jetzt möglich, eine Stiftung für das friesische Volk zu gründen. Ein Wunsch, den es bei den Friesen und in der parteiübergreifenden Politik seit 1990 gibt. Jetzt passiert etwas, Dank Küstenkoalition!
Ähnlich verfahren wir auch mit den Sinti und Roma. Auch sie werden aus Glücksspielmitteln zusätzlich gefördert. Auch das gibt Sicherheit und Verlässlichkeit. Auch hier hat die Küstenkoalition minderheitenpolitische Maßstäbe gesetzt.
Mit der Änderung der Landesverfassung, dem Schulgesetz, dem Kindertagesstättengesetz, dem Friesisch-Gesetz und den vielen anderen Gesetzen haben wir immer auch die Minderheitenpolitik im allgemeinen Gesetzgebungskontext mitgedacht. Das gilt auch für die Kommunalverfassung, wo wir den Schutz und die Förderung der Minderheiten als Aufgabenstellung mit aufgenommen und das Ganze auch einer Berichtspflicht unterlegt haben. Wir haben das Politikfeld Minderheitenpolitik als eine Querschnittsaufgabe angesehen und sie entsprechend überall mitgedacht.
Betrachtet man jetzt die Bestimmungen aus der Sprachencharta, so kann man sich jetzt schon auf den nächsten Sprachenchartabericht freuen. Wir haben eine Anzahl an Bestimmungen erfüllt und manche erfüllen wir jetzt noch besser als bisher. Und manche erfüllen wir nun, die bisher gar nicht für die Sprachencharta angemeldet worden sind. Hier können wir also auch nachlegen!
Die Küstenkoalition hat in dieser Wahlperiode Maßstäbe in der Minderheitenpolitik gesetzt und genau so werden wir auch in der neuen Wahlperiode weiter machen!