Pressemitteilung · 11.10.2001 Neue Warnblinkfunktion kan Verkehrssicherheit erhöhen

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage (Drs. 15/1276) des verkehrspolitischen Sprechers des SSW, Lars Harms, kündigte die Landesregierung an, sich für einen Vorschlag des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer (BDO) zur Warnblinkfunktion an Omnibussen im Schulbetrieb einzusetzen:

„Der SSW begrüßt, dass die Landesregierung die Anregung des BDO aufnehmen will und sich bei dem zuständigen Bund-Länder-Gremien für eine fachlicher Überprüfung der neuen Warnblinkanlagen für Schulbusse einsetzen will. Nach unserer Auffassung würde die Einführung einer sogenannten Überkreuzschaltung der Warnblinkanlage eine erhebliche Verbesserung der Verkehrsicherheit im Schülerverkehr erbringen. Denn so kann man die Omnibusse eindeutig als Schulbusse erkennen,“ so Harms


Nach Angaben der Landesregierung ist die Verwendung von Warnblinkanlagen mit wechselseitig über Kreuz aufleuchtenden Blinkleuchten nach der geltenden Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung bisher nicht zulässig. Auf einer Fachpräsentation des Bundesverbandes Deutscher Omnibusunternehmer Mitte September wurde ein entsprechende neue Warnblinkanlage vorgestellt. Im Gegensatz zur normalen Warnblinkfunktion werden hierbei die Fahrrichtungsanzeiger im Heck des Omnibusses oben und unten wechselseitig über Kreuz angesteuert. Die Fahrtrichtungsanzeiger vorne bleiben weiterhin in der gewohnten Funktion „Warnblinken“. Durch die Überkreuzschaltung des Warnblinkers soll eine erhöhte Aufmerksamkeit der anderen Verkehrsteilnehmer erreicht werden.

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