Rede · 13.07.2001 Pakt für den Mittelstand

Mehr Wachstum und Beschäftigung für Schleswig-Holstein – wer wünscht sich das nicht? Dabei sind gerade die kleineren und mittleren Unternehmen die tragende Säule unserer Wirtschaft, die viele Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze vorhalten. Von daher teilen wir die Zielsetzung dieses Antrages – nämlich den Mittelstand in Schleswig-Holstein zu stärken. Über den Weg dahin lässt sich aber streiten und da sind wir beileibe nicht immer auf der Linie dieses Antrages.

Die Forderung nach Förderung moderner Technologien ist genauso eine Standardforderung wie der Wunsch keine Einsparungen bei den Programmen zur Verbesserung der Infrastruktur wie ZIEL oder dem Regionalprogramm vorzunehmen. Hier sind sich SSW und CDU einig.
Auch was den Wunsch angeht, dass öffentliche Auftraggeber das Vergaberecht strikt einhalten sollen sind wir einig. Allerdings ist das nicht das Problem - das geschieht im Regelfall schon. Aber das Vergaberecht entspricht nicht den offensichtlichen Notwendigkeiten. Deshalb haben wir ja in der letzten Landtagssitzung einen Entwurf für ein Landes-Vergabegesetz eingebracht. Sie haben also durchaus noch die Chance, nachhaltig etwas für die Beschäftigung und den Mittelstand in Schleswig-Holstein zu tun, in dem sie unsere Gesetzesinitiative unterstützen.

Dass der erste Arbeitsmarkt Priorität haben soll, ist der richtige Weg. Allerdings bedeutet das nicht, dass kommunale Beschäftigungsgesellschaften zwingend automatisch in ihrem Wirkungskreis eingeschränkt werden müssen. Hier ist von Fall zu Fall abzuwägen – insbesondere vor dem Hintergrund der Frage, welche Zielsetzung die Beschäftigungsgesellschaft hat und ob diese erreicht werden kann.
Was mir im Antrag unter den ersten Spiegelstrichen fehlt, ist die Forderung nach einzelbetrieblicher Förderung. Gerade die einzelbetriebliche Förderung zählt zu den effektivsten Möglichkeiten, um Arbeitsplätze zu schaffen. Unternehmen mit Ideen müssen nach Schleswig-Holstein geholt werden und im Land befindliche Unternehmen muß bei Investitionen geholfen werden. Dann schaffen wir auch mehr Arbeitsplätze im Land.

Zur zweiten Seite Ihres Antrages gibt es nun viel zu sagen. Allerdings ist zu vielen Punkten hier im Landtag auch schon alles gesagt worden. Denn es handelt sich zumeist um altbekannte Forderungen der CDU. Ich werde deshalb jetzt hier nur einige Aspekte aufgreifen.
Das neue Betriebsverfassungsgesetz ist nicht nur eine arbeitsrechtliche und soziale Errungenschaft, sondern es eröffnet den Unternehmen die Möglichkeit, mit Ihren Mitarbeitern gemeinsam die Betriebe partnerschaftlich weiterzuentwickeln. Das ist fortschrittliche Unternehmensführung und ein Standortvorteil für unser Land.

Der Anspruch auf Teilzeitarbeit ermöglicht zum einen Wiedereinsteigern einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt und zum anderen eine bessere Verteilung der Arbeit auf mehrere Personen, die so nicht die volle Stundenzahl arbeiten müssen. So ist der Anspruch auf Teilzeitarbeit nicht nur einseitig ein persönlicher Vorteil für den Arbeitnehmer sondern er trägt zur Verringerung der Arbeitslosigkeit bei und ist somit für die gesamte Gesellschaft von Vorteil. Anstatt vordergründig nur die Arbeitnehmer zu belasten, wäre es vorausschauender gewesen, für die Menschen Qualifizierungsmaßnahmen zu fordern. Allerdings muß man sagen, das dies selbstverständlich schon geschieht und die Landesregierung hier auch einige Erfolge vermelden kann. Insofern ist die Zurückhaltung der antragstellenden Fraktion natürlich auch wieder zu verstehen.
Deutschland ist, wie viele Länder in Mitteleuropa, ein Hochpreisland. Am Weltmarkt werden wir nicht bestehen können, wenn wir meinen, dass wir durch soziale und arbeitsrechtliche Einschnitte einen Preiskampf mit Billiglohnländern bestehen können. Das ist nicht unsere eigentliche Herausforderung – schon gar nicht als Land Schleswig-Holstein. Unsere eigentliche Herausforderung ist unser hohes produktives und qualitatives Niveau halten zu können. Das heißt, wir brauchen attraktive Ausbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten und wir brauchen eine Unternehmensansiedlungspolitik, die innovative Unternehmen ins Land lockt. Das sind die Aufgaben, denen sich die Landesregierung annehmen muß, wenn wir wollen das der Mittelstand gestärkt werden soll.

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