Pressemitteilung · 12.12.2002 Regierung darf Phänomenta nicht zerschlagen
Zur gestrigen Vorstellung der Machbarkeitsstudie über ein Science Center in Schleswig-Holstein durch den Wirtschaftsminister Dr. Rohwer erklären die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk, und die Flensburger Abgeordnete Silke Hinrichsen:
Der SSW erwartet von der Landesregierung, dass sie jetzt ausgewogen alle Konzepte für Science Center prüft. Wir befürchten immer noch, dass die Landesregierung dem Standort Flensburg keine faire Chance geben wird. Die Machbarkeitsstudie hat die möglichen Standorte an Hand bestimmter wirtschaftlicher Kriterien untersucht. Wir fordern, dass die Regierung darüber hinaus aber auch regionale Aspekte berücksichtigt.
Die Maximierung der Besucherzahl kann letztlich nicht das einzig ausschlaggebende Kriterium sein. Ansonsten müssten alle Einrichtungen im Land in Kiel liegen. Eines ist aber sicher: Auf Dauer werden keine zwei Science Center in Schleswig-Holstein überleben können, dafür reichen die Besucherzahlen nicht aus. Deshalb würde die Landesregierung mit der Entscheidung für Kiel oder Lübeck längerfristig auch das Ende der Flensburger Phänomenta beschließen.
Die Phänomenta hat erfolgreich bewiesen, dass sie in der Lage ist, überregional Besucher nach Flensburg zu holen. Sie ist bundesweit als Science Center anerkannt und hat auch eine wachsende grenzüberschreitende Bedeutung. Die Phänomenta hat ansprechende und ausbaufähige Pläne für eine Erweiterung des Science Centers entwickelt. Das alles darf jetzt nicht zu Gunsten der Standorte Kiel oder Lübeck zerschlagen werden, so Spoorendonk.
Silke Hinrichsen weist zudem auf die Probleme bei der Gutachterwahl hin, die der SSW bereits vor Monaten kritisiert hatte: Das Wirtschaftsministerium hat bisher noch keine schlüssige Erklärung für das etwas merkwürdige Verfahren in Verbindung mit der Machbarkeitsstudie gegeben. Die Erarbeitung von Kriterien für das Science Center wurde dem Gutachter-Unternehmen überlassen, dessen Eigentümer in anderer Rolle bereits als geschäftsführender Gesellschafter in Bremen ein eigenes Center mit einem eigenen Konzept betreibt. Die Landesregierung bleibt noch eine Antwort auf die Frage schuldig, wie sie unter diesen Umständen die neutrale, angemessene Bewertung bestehender Center gewährleistet hat.