Rede · 24.01.2001 Regionale Auswirkungen der Bundeswehrplanung

Wir können uns glücklich schätzen in einer Zeit zu leben, wo Europa sich nach dem Fall der Mauer und dem Wegfall des Ost-West-Konfliktes ganz im Zeichen der Entspannung weiterentwickeln kann. Die vertiefte Zusammenarbeit in der Ostseeregion und die kommende Osterweiterung der EU sind dabei zwei Eckpfeiler dieser - auch für Schleswig-Holstein - positiven Entwicklung.

Schon vor einigen Jahren ist klar geworden, dass sich daraus, gerade für die Bundesrepublik ganz neue Entwicklungen ergeben. Populär gesagt ist uns der damalige Feind – der Warschauer Pakt - abhanden gekommen. Heute wissen wir, dass mein Vorgänger Karl Otto Meyer recht gehabt hatte, als er sagte: „Die Sturmflut kommt öfters als die Russen.“ Wir werden also nicht unmittelbar von äußeren Feinden bedroht - im Gegenteil wir sind umgeben von Freunden.

Diesen neuen Rahmenbedingungen hatte schon die damalige Bundesregierung einerseits durch Umstrukturierung der Bundeswehr und anderseits durch Reduzierung der Anzahl der Soldaten, zivilen Mitarbeitern und Standorten Rechnung getragen. Die neue Bundeswehrstrukturreform von Verteidigungsminister Scharping geht jetzt noch einen Schritt weiter. Vorgesehen sind weitere Reduzierungen sowohl im militärischen als auch im zivilen Bereich - einschließlich der Schließungen von Standorten.

Aus sicherheitspolitischen Gründen ist auch diese Reform der Bundeswehr nachvollziehbar und vernünftig, wobei der SSW dennoch die Beibehaltung der Wehrpflicht begrüßt. Eine ausschließliche Berufsarmee entspricht nicht unseren Vorstellungen von einer demokratisch legitimierten Armee.

Wer die Debatte über die Reduzierung der Bundeswehr Anfang der 90´er Jahre noch im Ohr hat, wird sich daran erinnern, wie viel Porzellan damals kaputt geschlagen wurde, weil das Konzept der Bundesregierung nicht einleuchtete. Nicht zuletzt wurde von Seiten der Kommunen kritisiert, dass der Verkauf der Bundeswehrliegenschaften oder ihre weitere Nutzung nicht besser mit ihnen abgesprochen wurde.

Es wäre also mehr als wünschenswert, wenn es uns dieses Mal gelingen würde, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen. Dazu gehört unter anderem die Forderung, dass diese neue Bundeswehrreform für die Menschen vor Ort nachvollziehbar sein muss. Sie darf ihnen nicht wieder scheibchenweise vermittelt werden, weil dadurch nur der Eindruck sich festsetzen würde: Nur wer am lautesten schreit, hat Aussicht auf Erfolg – sprich den Standort zu erhalten. Das heißt auch, dass alle davon Abstand nehmen sollten, sich gegeneinander ausspielen zu lassen.

Dazu sollten die Standortentscheidungen langfristig Bestand haben, damit sich die Beschäftigten und die Standortskommunen darauf einrichten können. Der Verkauf der freigewordenen Liegenschaften muss unbedingt mit den betroffenen Kommunen so abgestimmt werden, dass es zur einer Lösung kommt, die Rücksicht auf die Gegebenheiten und Entwicklungsmöglichkeiten vor Ort nimmt. Deshalb kann es ein Problem werden, dass das Bundesverteidigungsministerium die Erlöse aus dem Verkauf der Liegenschaften selbst behalten kann. Dies könnte zu unüberlegter Eile beim Verkauf führen und die Standortentscheidung mit beeinflussen. - Aber, was von Berlin aus als „attraktive Lage“ eingeschätzt wird, braucht es noch lange nicht zu sein, wenn diese „Lage“ vermarktet werden soll.

Der SSW hat aus sicherheitspolitischen Erwägungen von Anfang an die Reduzierung der Bundeswehr unterstützt. Doch bekanntlich ist es so, dass die Bundeswehr - zum Beispiel im Landesteil Schleswig - auch immer ein maßgeblicher Wirtschaftsfaktor gewesen ist. Die Bundeswehr war immer der größte Arbeitgeber unseres Landesteils.

Es gab Kommunen, die ausschließlich von ihren Bundeswehrstandort lebten. Ob von Anfang an geplant war, mit der Bundeswehr im strukturschwachen Norden eine Art Ersatzkonjunktur aufzubauen, sei dahin gestellt. - Auch wenn das vom SSW in diesem Hohen Haus über die Jahre immer wieder ausgesprochen worden ist, so zum Beispiel von Bertold Bahnsen in den 60ér Jahren. Unter dem Strich haben sich aber dadurch Strukturen entwickelt, die dazu führten, dass gerade der Landesteil Schleswig mit der Bundeswehrreform von Anfang an überproportional getroffen wurde.
Auch wenn die Landesregierung die Auffassung vertritt, dass Schleswig-Holstein insgesamt den Abbau von Bundeswehrstandorten in den 90ér ganz gut verkraftet hat, so gilt das nicht für alle Standorte. Ich denke hier beispielsweise an die Stadt Flensburg, die sich trotz Motorola und einer Reduzierung der Arbeitslosigkeit, immer noch nicht ganz von dem massiven Arbeitsplatzabbau von Bundeswehr - und Marine - und den damit verbundenen Kaufkraftverlust erholt hat. Auch die jetzt noch im Landesteil Schleswig vorhandenen Bundeswehrstandorte sind weiterhin ein wirtschaftlich starker Faktor, wie wir aus einem aktuellen Bericht aus dem Innenministerium ersehen können. Das muss bei der Entscheidung eine Rolle spielen.

Dazu muss bei einer weiteren Reduzierung mitgezählt werden, was schon früher an Abbau an öffentlichen Verwaltungen in unserer Region geleistet wurde und auch was noch zu erwarten ist. Ich nenne hier nur beispielhaft Bundesgrenzschutz, Zoll, Bundesvermögensverwaltung, Landesbezirkskassen, Katasterämter, Straßenmeistereien usw. Regionale Ausgewogenheit muss heißen, dass auch der Verlust anderer öffentlicher Arbeitsplätze mit berücksichtigt wird. Die Reduzierung muss also regional verträglich gestaltet werden., damit der Landesteil Schleswig nicht wieder der große Verlierer wird. Der SSW erwartet daher, dass sich die Landesregierung für den Erhalt von so vielen Stützpunkten wie möglich im Landesteil einsetzten wird

Dabei begrüßen wir, dass sich die Landesregierung mit allen betroffenen Gemeinden und Kreisen zusammensetzen will und eine gemeinsame Verhandlungsstrategie ausarbeiten will, wo alle Argumente, die für die jeweiligen Standorte zusammengetragen werden, eingebracht werden. Es war auch richtig, dass die Ministerpräsidentin am 15. Januar – vor dem Gespräch mit Verteidigungsminister Scharping - alle Betroffenen, zu einem Gespräch eingeladen hatte.

Nicht so sehr, weil das Gespräch eine vertrauensbildende Maßnahmen war, sondern, weil gleichzeitig deutlich wurde, wie wichtig es ist, auch auf Landesebene von nachvollziehbaren Kriterien bei der zu erarbeitenden Stellungnahme der Landesregierung auszugehen. Für uns ist entscheidend, dass auch die Landesregierung den Punkt „regionale Verträglichkeit“ einen hohen Stellenwert einräumt. Weiterhin teilen wir die Auffassung der Landesregierung, dass Schleswig-Holstein bei den ersten Strukturänderungen in den 90´er Jahren überproportional hart betroffen war. - Über 38.500 zivile und militärische Stellen gingen damals verloren. Diese Fakten müssen bei der Standortentscheidung des Bundesverteidigungsministeriums eine erhebliche Rolle spielen.

Wir müssen dennoch realistisch bleiben: So wird wohl nach den letzten Informationen beispielsweise die Zahl der Verwaltungsstandorte von 14 auf 7 reduziert werden. Man wird sich daher damit abfinden müssen, dass Standortverwaltung und Standort nicht notwendigerweise identisch sein müssen.

Weil es also auf jeden Fall zu Standortschließungen kommen wird, sind die Landesregierung und die Bundesregierung in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass in den betroffenen Gebieten vernünftige Strukturausgleichsmaßnahmen zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen vorgenommen werden. Wir dürfen nicht wieder in die gleiche Situation kommen wie bei dem Bundeswehrabbau Anfang und Mitte der 90ér Jahren, wo die damalige Bundesregierung keine Hand für die betroffenen Regionen gerührt hat.

Das heißt, wir brauchen nicht nur die normalen Programme, das Landesprogramm ZIEL zum Beispiel, wir brauchen neue Programme und neue Mittel, um eine vernünftige Konversion hinzubekommen und um gezielt neue Ersatzarbeitsplätze in den betroffenen Standorten zu schaffen. Hier haben Bund und Land eine große strukturpolitische Verantwortung. Der Abbau von Arbeitsplätzen und die flankierenden Maßnahmen von Bund und Land müssen aber koordiniert werden, so dass der Prozess geordnet und gleichzeitig durchgeführt wird.

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