Pressemitteilung · 24.04.2026 SSW, SPD und FDP: Schulpflicht für alle Kinder in Schleswig-Holstein sichern

Kinder und Jugendliche, die in Schleswig-Holstein leben, müssen denselben Zugang zu Bildung haben - unabhängig davon, wo ihr melderechtlicher Hauptwohnsitz liegt. Deshalb bringen die Fraktionen von SSW, SPD und FDP gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes ein.

Kern des Entwurfs ist: Künftig soll bereits der gewöhnliche Aufenthalt in Schleswig-Holstein ausreichen, damit die Schulpflicht greift. Damit würde eine bisherige Ungleichbehandlung beendet, von der insbesondere Kinder und Jugendliche in stationären Jugendhilfeeinrichtungen betroffen sind, die aus anderen Bundesländern nach Schleswig-Holstein kommen.

Bislang führt die Rechtslage immer wieder dazu, dass betroffene Kinder nicht selbstverständlich an einer regulären Schule aufgenommen werden. Das erschwert Bildungsbiografien, begrenzt Chancen und schwächt Teilhabe. Die drei Oppositionsfraktionen wollen das ändern.

Der Gesetzentwurf setzt damit ein klares Signal: Wer in Schleswig-Holstein lebt, gehört in Schleswig-Holstein auch in die Schule. Bildung ist ein Recht - und darf nicht vom Melderegister abhängen.

 

Jette Waldinger-Thiering, bildungspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, erklärt:
„Es ist ein bildungspolitischer Missstand, dass Kinder in unserem Land bislang unterschiedlich behandelt werden - je nachdem, was im Melderegister steht. Wer hier lebt, braucht Schule, Struktur, Förderung und echte Perspektiven. Stattdessen wurden betroffene Kinder viel zu oft in ein Nebensystem abgeschoben, in dem Abschlüsse schwerer erreichbar sind und Chancen von Anfang an kleiner werden. Das ist ungerecht und eines Bildungslandes nicht würdig. Mit unserem Gesetzentwurf beenden wir diese Lücke endlich.“


Martin Habersaat, bildungspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, erklärt:
„Bildung ist mehr als Unterricht. Sie ist Halt, Struktur, Zugehörigkeit und oft der erste Schritt in ein selbstbestimmtes Leben. Wenn wir Kindern diesen Zugang verwehren oder erschweren, nehmen wir ihnen Chancen, bevor sie überhaupt beginnen konnten. Deshalb ist diese Gesetzesänderung überfällig. Wir sorgen dafür, dass kein Kind mehr durchs Raster fällt, nur weil Zuständigkeiten unklar sind. Schleswig-Holstein muss ein Land sein, das Verantwortung übernimmt und jedem Kind sagt: Du gehörst dazu. Gleichzeitig muss aber auch gelten: Wer Rechte ausweitet, muss auch für deren Umsetzung sorgen. Deshalb fordern wir die Landesregierung dazu auf, die notwendigen personellen und finanziellen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Schulen dieser Verantwortung gerecht werden können.“


Anne Riecke, bildungspolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, erklärt:
„Die Heimkinder-Beschulung ist schon seit Jahren unzureichend geregelt. Neben der fehlenden gesetzlichen Klarheit, ist vor allem auch kein politischer Wille erkennbar, bei dem Problem überhaupt für eine klare Bestandsaufnahme zu sorgen. Hier mangelt es sowohl an der Datenerhebung als auch am Austausch zwischen den zuständigen Stellen. Wir brauchen einen klaren Fahrplan, wie sämtliche Kinder in unserem Bundesland regulär beschult werden können – unabhängig davon, ob sie ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein gemeldet haben oder nicht. Gleichzeitig dürfen wir die zusätzlichen Personalbedarfe der Schulen nicht aus dem Blick verlieren, gerade im Hinblick auf die sehr unterschiedliche regionale Verteilung und Betroffenheit und damit die mögliche Mehrbelastung der dortigen Schulen. Die Landesregierung ist hier in der Pflicht, die Ressourcen für eine vollständige Integration der Kinder in den Jugendhilfeeinrichtungen in unser Schulsystem zu erfassen und im Anschluss die dafür benötigten Mittel auch bereitzustellen.“

Hinweis: Der gemeinsame Antrag zur Änderung des Schulgesetzes ist HIER abrufbar.  
 

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