Pressemitteilung · 02.02.2017 SSW und ver.di sehen Optimierungsbedarf bei ÖPNV-Gesetzgebung

Vertreter der Gewerkschaft ver.di und des DGB trafen sich am Mittwoch mit dem SSW zu Fragen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV).

Gerhard Mette, bei ver.di Nord verantwortlich für den Verkehrsbereich, machte deutlich, dass es dringenden Handlungsbedarf beim Tariftreuegesetz des Landes gäbe und in Bezug auf sogenannte "Eigenwirtschaftliche Anträge". 

Das Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein habe sich, so der Gewerkschaftsvertreter, in der Praxis bewährt. Es gelte aber an zwei Punkten nachzubessern. Zum einen fehle es an der Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes, zum anderen müsse bei einer Neuvergabe der Verkehrsleistung an einen an-deren Betreiber gesichert sein, dass die Beschäftigten nicht die Opfer des Verfahrens seien. 

Dazu bedürfe es der Festschreibung im Gesetz, dass die Beschäftigten bei einer Neuvergabe der Verkehrsleistungen zu ungeänderten Arbeitsbedingungen an den neuen Betreiber übergehen. 

Eine solche Vorgabe, die das europäische Recht vorsieht, ist im Tariftreuegesetz nicht enthalten. Dort wird aber den Kommunen bei der Ausschreibung die Möglichkeit eingeräumt, von einer solchen Vorgabe Gebrauch zu machen. 

Lars Harms, der Fraktionsvorsitzende des SSW im Kieler Landtag, bestätigte, dass die Kommunen dazu neigten, von der Vor-gabe des verbindlichen Betriebsüberganges abzusehen. Aus Sicht des SSW brauche es hier eine verbindliche Regelung, damit die Beschäftigten im ÖPNV nicht die Ausschreibungsverlierer sind. 

Auch bei den "Eigenwirtschaftlichen Anträgen" konnten die Gesprächspartner eine weitgehende Übereinstimmung der Einschätzungen feststellen. 

Das für den ÖPNV grundlegende Personenbeförderungsgesetz (PBefG) verpflichtet die zuständigen Behörden, den Verkehrsunternehmen eine Genehmigung zu erteilen, die erklären, sie würden eine Verkehrsleistung ohne staatliche Zuschüsse erbringen. Diese Regelung ist 2012 in das Gesetz gekommen. Sie führt dazu, dass Unternehmen mit einem eigenwirtschaftlichen Antrag sich nicht an die Vorgaben der Kommune in Bezug auf den künftigen Ausbau der Verkehrsleistung und Mindestbedingungen für die Beschäftigten halten müssen. 

In Pforzheim hat diese Regelung dazu geführt, dass das städtische Verkehrsunternehmen, das über 100 Jahre die Verkehrsleistung erbracht hatte, geschlossen wurde. 240 Beschäftigte haben ihren Arbeitsplatz verloren. Die Stadt musste allein 20 Millionen Euro Sozialplanleistungen zahlen. Das Verkehrsangebot für die Bürgerinnen und Bürger fällt geringer aus. 

SSW-Vertreter Harms bestätigte, dass der SSW diese Regelung des Personenbeförderungsgesetzes als problematisch einschätze. Er verwies auf die Bundesratsinitiative u.a. des Landes Schleswig-Holstein in dieser Sache und sagte eine Initiative des SSW zu, durch eine Novellierung des ÖPNV-Gesetzes Schleswig-Holstein soziale Standards und kommunale Vorgaben in den Nahverkehrsplänen auch im Fall Eigenwirtschaftlicher Anträge abzusichern. 

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