Rede · 29.01.2026 Therapeutische Unterversorgung im Maßregelvollzug abstellen!

„Ich erwarte von der Ministerin, dass sie umgehend ein Konzept vorlegt, wie man dem Mangel an Therapieangeboten Herr werden will. Das bedeutet, dass konkrete Personalaufwuchspläne vorgelegt werden mit der entsprechenden Finanzierung. Ziel muss es sein, allen Patienten im Maßregelvollzug ein verlässliches, regelmäßiges Therapieangebot zu unterbreiten.“

Sybilla Nitsch zu TOP 06 - Leitliniengerechte psychotherapeutische Versorgung im Maßregelvollzug (Drs. 20/3775 und 20/3823)

Die forensische Psychiatrie ist kein Gefängnis, aber auch kein Entspannungs-Arrest, wie oftmals unterstellt wird. Vielmehr leben dort Menschen nach einer Tat, die sie aufgrund ihrer Suchterkrankung oder psychischen Erkrankung begangen haben. Sie können sich nicht frei bewegen, sondern leben im Arrest. Das klare Ziel des Maßregelvollzugs besteht darin, dass die Patientinnen und Patienten therapiert werden und danach – bis auf wenige Ausnahmen – ein straffreies Leben in der Gesellschaft führen können. Die Patientinnen und Patienten werden also nicht abgeschrieben, sondern ihnen wird die Chance gegeben, sich nach der Rehabilitation wieder in die Gesellschaft eingliedern zu können.
Und genau das leistet der Maßregelvollzug nicht.
Im Petitionsausschuss sind in der Vergangenheit zahlreiche Petitionen für u.a. das Recht auf eine Therapie eingereicht worden. Die Petitionen zeigten massive Missstände auf, vor allem, was die Therapie und den Turnus für die Einzelgespräche in der Psychotherapie angehen. Ich interpretiere sie als Hilferufe einer Menschengruppe, der isoliert nur wenige Möglichkeiten der Einflussnahme eingeräumt werden. Diese Menschen sind mit ihrem Latein am Ende. Sie beklagen lange Lücken zwischen den Gesprächen.
Sicherlich können hier eine Reihe Gründe aufgezählt werden. Die traurige Wahrheit ist aber, dass die therapeutische Unterversorgung im Zweifel den Aufenthalt verlängert und sogar dazu führen kann, dass sich Traumata oder Suchtproblematiken vertiefen. So erfüllt der Maßregelvollzug seine Funktion nicht.
Wer kann daran etwas ändern? Da sehe ich die Ministerin in der Pflicht. Der Landesregierung kommt nämlich die Fachaufsicht über den Maßregelvollzug zu, zu der alle zwei Wochen Fachaufsichtsbesprechungen mit den Klinikleitungen gehören. Das kann man zumindest so auf der Homepage der Ministerin nachlesen. Diese Gespräche klammern offenbar die Therapieangebote bzw. genauer gesagt, die mangelnden Therapieangebote aus. Ansonsten kann ich mir nicht erklären, warum die Ministerin nicht nachsteuert, um die Leitlinien zu erfüllen. Die Besuchskommission bestätigt das Bild und berichtet eben für das Jahr 2024, dass ein Abstand von 2 Wochen zwischen den Gesprächen zu lang erscheint, gerade auch im Vergleich zu allgemeinen psychiatrischen Kliniken.
Festzustellen ist, die Fachaufsicht des Ministeriums für den Maßregelvollzug ist für die Bedarfsplanung zuständig, erfüllt diese Aufgabe derzeit aber nur unzureichend. 
Vor 2 Jahren war der Petitionsausschuss zu einem Vor-Ort-Besuch noch in einem der Altbauten. 
Dieser Besuch hat uns alle lange nicht losgelassen, die Eindrücke waren um einiges prägender als die anderen Termine, und die Einzelschicksale und die Geschichten dahinter schockten einen.
Wir sahen erhebliche Probleme im Maßregelvollzug. Dass äußerste sich allerdings nicht nur im unzureichenden Therapieangebot. Die beengten und unzureichenden baulichen Gegebenheiten führten zu Stress und Unbehagen. Genau das, was einer Heilung im Wege steht. 
Ich hoffe inständig, dass der Neubau und die großzügigeren Raumkapazitäten die Stressfaktoren minimieren können.
Die Ministerin hatte bei der Einweihung des Neubaus in Neustadt vor wenigen Monaten von guten Bedingungen und einem modernen Behandlungssetting gesprochen.
Jetzt geht es darum, das Setting mit einem verlässlichen Therapieangebot zu füllen.
Daher ist es für uns nicht nachvollziehbar, wie die schwarz-grüne Koalition vor den skizzierten Warnsignalen und Problemen, die Augen vor den Empfehlungen der Expertenkommission und den Berichten der Besuchskommission verschließen kann. Sie fordern eine Ausgestaltung nach dem individuellen Bedarf, oder wollen es abhängig machen von äußeren Faktoren. Übernehmen Sie Verantwortung und ducken Sie sich nicht weg. 
Ich erwarte von der Ministerin, dass sie umgehend ein Konzept vorlegt, wie man dem Mangel an Therapieangeboten Herr werden will. Das bedeutet, dass konkrete Personalaufwuchspläne vorgelegt werden mit der entsprechenden Finanzierung.
Ziel muss es sein, allen Patienten im Maßregelvollzug ein verlässliches und regelmäßiges Therapieangebot zu unterbreiten. So wie die Experten es empfehlen. 
Die SPD benennt es in ihrem Antrag im Schlusssatz ganz richtig: 
Es geht nicht nur um individuelle Erfolge, sondern auch um die öffentliche Sicherheit und den Verlass auf unseren Rechtsstaat.

 

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