Pressemitteilung · 08.03.2018 Transplantationsbeauftragte freistellen und fachliche Vertretung gewährleisten

Der SSW hat jetzt einen Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht, der die Arbeit der Transplantationsbeauftragten stärken soll. Hierzu erklärt der gesundheitspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Jeden Tag sterben in Deutschland drei Menschen, weil es an dringend benötigten Organen mangelt. 

Im Jahr 2017 sind allein in Hamburger Kliniken rund 2000 Menschen verstorben, die als potentielle Organspender infrage gekommen wären. Es konnten aber nur 24 Organe für Transplantationen gewonnen werden. In Schleswig-Holstein zeichnet sich leider ein ganz ähnliches Bild. Deshalb ist es so wichtig immer wieder auf das Problem aufmerksam zu machen und Maßnahmen zu entwickeln, wie sich die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung erhöhen lässt. 

Ein besonderes Augenmerk muss jedoch auch den Transplantationsbeauftragten der Kliniken gelten, denn ihnen kommt eine sehr wichtige Schlüsselrolle zu. Sie sollen u.a. dafür Sorge tragen, dass die Krankenhäuser ihrer Pflicht zur Meldung möglicher Organspender an die Deutsche Stiftung Organtransplantation auch nachkommen. Zudem sollen sie Handlungsabläufe bei Organspenden etablieren, hausinterne Fortbildungen koordinieren und auch noch Angehörige begleiten und beraten. Reichlich Arbeit und viel Verantwortung für ein Amt, das neben der eigentlichen ärztlichen Tätigkeit wahrgenommen werden muss. Trotzdem ist in Schleswig-Holstein bis heute nicht verbindlich geregelt, dass Transplantationsbeauftragte hierfür auch angemessen freigestellt und während dieser Zeit von fachlich geeigneten MitarbeiterInnen vertreten werden. Unter diesen Bedingungen ist es kein Wunder, dass es nahezu unmöglich ist, das vorhandene Potential an Organspenden zu heben. 

Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir dafür sorgen, dass die Arbeit der Transplantationsbeauftragten in Schleswig-Holstein endlich gestärkt wird. In Bayern ist das längst Alltag, und hier konnte tatsächlich eine deutliche Steigerung der Organspenden erreicht werden. Und auch in Hamburg befindet sich eine entsprechende Gesetzesänderung in der Beratung.

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