Pressemitteilung · 27.02.2008 Verfassungsgericht / Online-Durchsuchungen: Ein beruhigendes Urteil

Zum heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu den Online-Durchsuchungen erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

„Mit dem heutigen Urteil wird die Überwachungswut des Bundesinnenministers wieder auf ein rechtsstaatlich erträgliches Maß zurückgestützt. Neue Technologien dürfen nicht dazu führen, dass die Grenzen der Privatsphäre verschoben werden. Dementsprechend haben die Verfassungsrichter deutlich gemacht, dass für die Computerüberwachung dieselben Grenzen gelten, wie bei der Telefonüberwachung.

Ab heute können die Bürgerinnen und Bürger also wieder sicher sein, dass die privaten Daten auf ihrem Computer für den Staat wirklich privat sind und bleiben. Das ist sehr beruhigend.“

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Auf eine arbeitslos gemeldete Pflegekraft kommen in Flensburg fast vier offene Stellen. Das zeigt die Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage des SSW zur Pflegeversorgung in der Stadt Flensburg (Drucksache 20/3936). Hierzu erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, der Flensburger Abgeordnete Christian Dirschauer:

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