Rede · 24.01.2019 Vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den Naturschutzverbänden sehen irgendwie anders aus

Flemming Meyer zu TOP 20 - Konflikt zwischen dem Land Schleswig-Holstein und den Naturschutzverbänden zum Weiterbau der A20 (Drs. 19/1156)

(Nr. 021-2019) Das Motto in Baden-Württemberg lautet „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“ Das Motto für Schleswig-Holstein könnte lauten: „Wir können Hochdeutsch. Aber nicht A20.“ Das sage ich mit einer gewissen Selbstironie, denn das, worüber wir heute hier im Landtag reden, ist ein weiterer Baustein in der unsäglichen Geschichte der A20 auf schleswig-holsteinischem Boden.
Wir haben zuletzt im November den Bericht zum Planungsstand der A20 hier im Landtag debattiert. Und das Ergebnis war für alle sehr ernüchternd. Laut der im Bericht gegebenen Zeitschätzung ist mit der Fertigstellung der A20 samt Elbquerung nicht vor 2030 zu rechnen. 
Wir haben dafür plädiert, den Bericht zum Anlass zu nehmen, uns nicht weiter mit Versagen und Vorwürfen zu überziehen, sondern nach vorne zu blicken, um dieses Großprojekt gemeinsam fertig zu stellen. Denn wir sind uns hier im Haus mehrheitlich einig, dass wir dieses Verkehrsprojekt haben wollen. Soll heißen, der politische Wille ist da. Gleichwohl ist es keiner Landesregierung in den letzten Jahren gelungen einen Meter voran zu kommen.

Wir haben seinerzeit in der Rede ausdrücklich begrüßt, dass ein Dienstleistungsvertrag mit der DEGES geschlossen wurde, denn es war für uns unbestritten, dass dort die Expertise für solche Bauprojekte vorhanden ist. Auch die wiederholte Handreichung des Ministers an die klagenden Naturschutzverbände sich in das weitere Verfahren einzubringen haben wir als positives Signal gesehen. Denn uns ist doch allen klar, nach all den Erfahrungen die wir im Laufe der Jahre mit der A20 gemacht haben, dass es sich hierbei um ein äußerst sensibles Thema handelt. Weil es naturschutzfachlich und planerisch sensibel ist, ist es auch ein politisch sensibles Thema. 
Dabei möchte ich nochmal erwähnen, dass nicht die Naturschutzverbände die Baustopps verfügt haben, sondern die Gerichte. Und deren Entscheidungen waren häufig auf Planungsfehler zurück zu führen. Das gehört auch zur Wahrheit.

Wenn ich also die Vorgeschichte zur A20 kenne und um die Sensibilität für dieses Projekt weiß, dann ist es für mich absolut unverständlich, dass bei einem verhängten Baustopp diese Bauarbeiten überhaupt durchgeführt wurden. Sowohl das Land als auch DEGES hätten wissen müssen, dass die Verbände sehr genau draufgucken. Dafür ist im Vorfeld einfach zu viel Geschirr zerbrochen. Damit wurde nun zusätzlich erreicht, dass all das, was vorher gesagt wurde – egal von wem –mit der Planierraupe eingerissen wurde. Vertrauensbildende Maßnahmen gegenüber den Naturschutzverbänden sehen irgendwie anders aus. 

Eines wird bei der A20 immer wieder deutlich: Dieses Verkehrsprojekt ist nicht auf Konsens ausgerichtet. Wir sehen auch nicht mehr die Möglichkeit diesen durch Apelle zu erzielen. Darum sollten wir alles daran setzen, endlich die Planungs- und Klageverfahren zu modernisieren und zu vereinfachen. Dabei soll es nicht darum gehen, das Verbandsklagerecht abzuschaffen. Was wir brauchen ist eine andere Form der Beteiligung. Soll heißen, die entsprechenden Verbände sollten früher und verbindlicher in die Planungen einbezogen werden und nicht erst, wenn der Planfeststellungsbeschluss vorliegt. 

Das Problem betrifft ja nicht nur Schleswig-Holstein. Andere Länder haben auch ihre Erfahrungen mit entsprechenden Klagen und Verzögerungen. Und es ist auch nicht von ungefähr, dass auf Bundesebene darüber diskutiert wird, die nationalen Planungs-Voraussetzungen zu ändern. Es muss endlich etwas passieren, dass nicht jedes größere Verkehrsprojekt immer wieder bis zum St. Nimmerleinstag mit Klagen überzogen wird.

Hinweis: Diese Rede kann hier ab dem folgenden Tag als Video abgerufen werden:
www.landtag.ltsh.de/aktuell/mediathek/index.html
 

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