Rede · 10.10.2007 Vorzeitige Beendigung der 16. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages


Im Schlussbericht der 1988 eingesetzten Enquete Kommission Verfassungs- und Parlamentsreform schrieb die damalige schleswig-holsteinische Landtagspräsidentin Lianne Paulina-Mürl unter der Überschrift: „Was bedeutet den Menschen unsere Demokratie?“ unter anderem Folgendes: „ Sie bedeutet: Freiheit zu größtmöglicher politischer und sozialer Selbstverwirklichung, aber auch Mitdenken und Mithandeln bei den Anliegen der Gemeinschaft. Demokratie ist immer auf dem Wege zu sich selbst. Sie ist nicht vollendet, sie muss sich immer wieder den veränderten Umständen anpassen. Demokratie schließt natürlich die Bereitschaft zum Konflikt ein, aber auch die Fähigkeit, den Konflikt durch Regelmechanismen zu lösen.“

Konkret hatte die so genannte Barschel-Affäre – wozu es in diesem Herbst ja eine ganze Reihe von 20-jährigen Jubiläen gab – dazu geführt, dass eine umfassende Verfassungsreform in Angriff genommen wurde. Wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die neue Landesverfassung in Artikel 10 den Landtag ausdrücklich als „oberstes Organ der politischen Willensbildung“ hervorhebt.

Auf die Demokratiefrage bezogen bedeutet dies, dass wir als Abgeordnete des Schleswig-Holsteinischen Landtages den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber in der Pflicht stehen, ihnen das Mitdenken und Mithandeln zu ermöglichen. Sind wir dazu nicht – oder nicht mehr – in der Lage, weil politischer Streit die Arbeit des Landtages dauerhaft lahm legt, dann gibt die Landesverfassung die Möglichkeit der vorgezogenen Neuwahlen vor, denn eine weitere strukturelle Konsequenz der Barschel-Affäre ist das Recht des Parlaments sich selbst aufzulösen.

Dass alles dies als Elemente der neuen Landesverfassung 1990 einstimmig vom Landtag beschlossen wurde, sagt zum einen etwas über den Willen zu einem politischen Neuanfang nach der Barschel-Affäre aus; zum anderen belegt es, wie entscheidend diese Verfassungsreform insgesamt war – und heute noch ist, auch in einem bundesdeutschen Kontext, denn das Grundgesetz sieht vorzeitige Neuwahlen ja nicht vor. Deutsche Bundeskanzlerinnen und Bundeskanzler müssen im Prinzip regieren, bis es gar nicht mehr geht – oder die Legislaturperiode vorüber ist. Als einziges Schlupfloch sieht das Grundgesetz vor, dass sie die Vertrauensfrage stellen – und der Bundestag ihnen mit absoluter Mehrheit ein „Ja“ verweigert.

In Schleswig-Holstein haben die Landtagsabgeordneten also durch die Verfassungsreform von 1990 die Möglichkeit, den Landtag aufzulösen und innerhalb von 70 Tagen für Neuwahlen zu sorgen. Natürlich darf dieses Instrument nicht missbraucht werden. Damit dieses nicht geschieht, hat der Gesetzgeber bekanntlich eine hohe Hürde eingebaut, denn vorgezogene Neuwahlen können vom Parlament nur mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden.  Es müssen also schwerwiegende Gründe vorliegen, bevor sich das Parlament selbst auflöst.  Der SSW ist allerdings der Meinung, dass diese Gründe nunmehr in erheblichem Maße vorliegen, daher treten wir für die Ausschreibung vorzeitiger Neuwahlen ein. 

Kürzlich konnte die Große Koalition in Kiel ihr „Bergfest“ feiern. Die Hälfte der fünfjährigen Wahlperiode ist somit geschafft. Aber: Wenn man bedenkt, wie der SSW vor zweieinhalb Jahren angegiftet und bedroht wurde, weil wir nicht den Weg frei machen wollten für eine Große Koalition, dann kann man heute nur noch mit dem Kopf schütteln.

Wir haben damals vor einer Großen Koalition gewarnt, weil wir Stillstand für das Land und die Lähmung des Landtages befürchteten. Es kam aber noch schlimmer als gedacht: Öffentliche Streitereien und Zwietracht sind an der Tagesordnung; Sticheleien von führenden Parteimitgliedern von CDU und SPD gibt es im Wochentakt und  letztlich wurde sogar der Landesvorsitzende der SPD dazu gezwungen, aus der Landesregierung austreten, um die Große Koalition zu retten.
 
Das Bild, das die Große Koalition  in Kiel den Bürgerinnen und Bürgern vermittelt, ist trotz eines wirtschaftlichen Aufschwunges im Lande verheerend. Was ist geblieben von den Hoffnungen, dass eine Große Koalition alles das schafft, was andere Regierungen nicht zu Rande gebracht haben? Dass eine Große Koalition auch die notwendige Stärke für unpopuläre, tief greifende Reformen hat? Nicht viel. Was bleibt, ist die Feststellung, dass die im April 2005 gebildete Große Koalition aus CDU und SPD die Lösung zentraler politischer Probleme nicht entscheidend vorangebracht hat.

Auch die politische Kultur des Landtages hat durch die Große Koalition gelitten. Mehr denn je werden politische Entscheidungen heute hinter verschlossenen Türen in inoffiziellen Gremien getroffen. Das jüngste Beispiel bei einer ganzen Reihe von Vorfällen ist das Zustandekommen des neuen Anti-Rauchergesetzes. Durch die mangelnde Transparenz, die Fixierung auf das Regierungshandeln und durch unfruchtbare Kontroversen trägt die Große Koalition zur Politikerverdrossenheit bei.

Deshalb sind wir der Meinung, dass es so wie bisher in Schleswig-Holstein nicht weiter gehen kann.  Soll heißen: Aus Sicht des SSW ist eine vorzeitige Landtagswahl unbedingt notwendig, weil die Große Koalition bis 2010 in vielen Feldern nur den Stillstand verwalten wird und in anderen Bereichen noch viel Unheil anrichten kann. Zur Mitte der 16. Wahlperiode des Landtags wird immer deutlicher, dass die begrenzten Gemeinsamkeiten der Großen Koalition verbraucht sind. Man könnte auch sagen, die politische Basis für dieses Bündnis ist zerbröckelt. Denn nach dem Hickhack der letzten zwei Jahre haben die beiden letzten großen Projekte dieser Koalition -  die Verwaltungsstrukturreform und der Doppelhaushalt 2009/2010 - keine realistische Chance auf Erfolg.

Es ist möglich, dass CDU und SPD es noch schaffen, sich auf eine „kleine“ Kreisgebietsreform zu einigen.  Dadurch werden die entscheidenden Probleme der Verwaltungsstrukturen in Schleswig-Holstein aber nicht gelöst. Es wird keine Reform der über 1100 Gemeinden geben, und es wird keine nennenswerte Funktionalreform geben, obwohl gerade eine neue Arbeitsteilung zwischen Land, Kreisen und Gemeinden die dringendste Reformaufgabe ist. Die Konsequenz aus diesem Versagen wäre für Schleswig-Holstein fatal, weil mit einer halbherzigen Reform der Anreiz für eine wirkliche Verwaltungsstrukturreform in den nächsten Wahlperioden entfiele. Die erste wirkliche Kommunalreform seit über 30 Jahren würde damit ein Flop. Deshalb sollte die Große Koalition diese Reform einer Nachfolgerregierung überlassen.

Auch für die Haushaltsverhandlungen ist jetzt schon abzusehen, dass die beiden Partner sich gegenseitig blockieren werden. Weil die Gemeinsamkeiten aber nicht weiter reichen, werden die unterschiedlichen Interessen der Koalitionspartner sich gegenseitig aufheben. Auch dies spricht für eine vorgezogene Landtagswahl.

Zu diesen Gründen kommt hinzu, dass das öffentliche Ansehen der Landesregierung und des Landtages unter der Großen Koalition massiv leidet. Trotz aller Besserungsversprechen hagelt es zwischen den Regierungsparteien immer wieder Beschimpfungen, Drohungen und Rücktrittsforderungen. Diesen endlosen Rosenkrieg kann die Große Koalition den Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern nicht noch weitere zweieinhalb Jahre zumuten.

Trotz zahlreicher Therapieversuche hat sich die zerrüttete Beziehung nicht kitten lassen. Daran ändert auch die Versetzung Ralf Stegners nichts. Deshalb wäre es das Beste für alle, wenn die Fraktionen von CDU und SPD sich endlich ein Herz nähmen und dieses Drama beendeten. Deshalb - um einen mehrjährigen Stillstand in der Landespolitik zu vermeiden - muss die CDU/SPD-Mehrheit im Schleswig-Holsteinischen Landtag die Konsequenz aus den fehlenden Gemeinsamkeiten ziehen und eine vorzeitige Landtagswahl anstreben. Nur sie kann verhindern, dass sich die Große Koalition zweieinhalb Jahre weiter durchwurschtelt und einer zukunftsorientierten Politik den Weg verbaut.

Eines möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch klar und deutlich sagen: Keinem Landtagsabgeordneten fällt es leicht, die Auflösung eines demokratischen gewählten Parlaments  vor der Zeit zu beantragen. Dies machen wir nicht einfach mal eben nebenbei oder aus Jux und Tollerei.  – Wobei es ja auch nicht ausgemacht ist, dass die Opposition von einer Neuwahl profitieren würde. Umfragen sind vergänglich und ändern sich, wie der Wind weht. Daher sage ich für den SSW: Im Vordergrund der Landespolitik dürfen nicht das Bangen um das eigene Mandat, um die Große Koalition auf Bundesebene oder um die Landtagswahlen in Hamburg, Niedersachsen und Hessen stehen. Unsere Richtschnur muss das Wohl des Landes und seiner Menschen sein - und ihnen ist am besten mit Neuwahlen gedient.

Für uns steht fest, dass erst, wenn die Wählerinnen und Wähler unseres Landes ihr Votum abgeben haben, die Karten neu gemischt werden können. Nur so wird die Landespolitik wieder transparent und nachvollziehbar. Dass der SSW nach einer Landtagswahl auch seine Stimmen in die Waagschale der politischen Entscheidung werfen wird, füge ich in diesem Zusammenhang nur am Rande hinzu. Dies zu tun ist sowohl unser  Recht  wie auch unsere demokratische Pflicht.

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