Pressemitteilung · 12.10.2009 Wahlgesetz: Der SSW reicht Normenkontrollklage mit ein

Die SSW-Landtagsgruppe will gemeinsam mit den Grünen beim Landesverfassungsgericht einen Normenkontrollklage gegen die Deckelung der Ausgleichsmandate durch das Landeswahlgesetz einreichen.

Hierzu erklären die Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Anke Spoorendonk und der SSW-Landesvorsitzende und Landtagsabgeordnete Flemming Meyer:

Der SSW bleibt bei der Auffassung, dass das Problem mit der Mandatsveteilung nach der Landtagswahl zuerst politisch gelöst werden muss. Leider hat die CDU aber trotz mehrfacher Bitte des SSW nicht verlässlich zusagen wollen, dass sie eine Wahlgesetzänderung herbeiführen wird, bei der die Zahl der Wahlkreise deutlich reduziert und das D'Hondtsche Höchstzählverfahren durch ein neues, gerechteres Auszählungsverfahren ersetzt wird. Damit gibt es keine Garantie dafür, dass die Probleme mit den Überhang- und Ausgleichsmandaten dauerhaft politisch gelöst werden.

Der SSW hat bisher eine Wahlprüfungsklage abgelehnt. Da eine politische Lösung für die Zukunft nicht gewährleistet ist, ist der SSW aber statt dessen bereit, eine Normenkontrollklage einzureichen, die in der Frage der ungedeckten Überhangmandate Klarheit bringt. Weder das Parlament noch die Regierung können fünf Jahre lang mit dem Vorwurf leben, dass Schleswig-Holstein mit einer verfassungswidrigen Mehrheit regiert wird. Leider gibt es hierfür keinen anderen Weg mehr als den juristischen.

Der SSW wird seinem Vertreter im Landeswahlausschuss gleichzeitig empfehlen, sich am Freitag bei der Abstimmung über das Ergebnis der Landtagswahl der Stimme zu enthalten."


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