Rede · 16.06.2010 Weiterführung des Projekts „Kein Kind ohne Mahlzeit“, Ermäßigter Mehrwertsteuersatz auf Schulessen

Vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen zur Mehrwertsteuer möchte ich die Gelegenheit nutzen und eins klarmachen: Der SSW hält die derzeitige Situation der unzähligen Ausnahmen für unerträglich und vertritt das übergeordnete Ziel eines einheitlichen Mehrwertsteuersatzes. Etliche Beispiele zeigen, wie absurd die Auswüchse in diesem Bereich sind: Milch, Leitungswasser und Zugfahrten im Nahverkehr werden mit 7 Prozent besteuert, während für Apfelsaft, Mineralwasser und Zugfahrten im Fernverkehr 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden. Vom Chaos im Hotelgewerbe ganz zu schweigen. Wenn man also unbedingt vom Grundsatz der einheitlichen Mehrwertsteuer abrücken will, muss dies unserer Meinung nach zumindest plausibel und aus unserer sozialen Verantwortung heraus begründbar sein.

Wesentliches Kriterium für die Einführung von Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer war, dass es sich um „Waren des täglichen Bedarfs“ handelt, die zum Leben notwendig sind. Lebensmittel erfüllen dieses Kriterium mehr als jedes andere Produkt, so dass hier ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz nicht nur sinnvoll, sondern letztlich auch sozialpolitisch geboten ist. Nicht zuletzt die Verfassung verlangt nach dem Schutz unserer Kinder und Jugendlichen und schreibt uns eine Verantwortung für ihr körperliches und seelisches Wohl zu.

So lange es also vergünstigte Ausnahmen bei der Mehrwertsteuer gibt, müssen Lebensmittel, und damit mittelbar auch das Schulessen für alle Kinder, dazu gehören. In der Liste der Produkte mit vergünstigtem Mehrwertsteuersatz findet sich neben allerhand Absurditäten sicher auch Sinnvolles. Aber etwas ähnlich Grundlegendes wie die warme Mittagsmahlzeit für Schulkinder gibt es hier kaum. Die Tatsache, dass ungesundes Fastfood im Außerhausverkauf niedriger besteuert wird als gesundes Schulessen setzt dem Ganzen meiner Meinung nach die Krone auf. Dies ist ganz einfach nicht mehr zu vermitteln. Auch der SSW fordert daher, dass sich die Landesregierung im Bundesrat schnellstmöglich für mehr Gerechtigkeit bei der Mehrwertsteuer einsetzt.

Für die Kinder, deren Eltern ganz einfach nicht fähig oder nicht willens sind, ihren Sprösslingen eine warme Mahlzeit in der Bildungseinrichtung zu ermöglichen, wurde im Jahr 2008 im Rahmen der „Offensive gegen Kinderarmut“ das Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ ins Leben gerufen. Wie wir alle wissen, wurde die Finanzierung zunächst für die voraussichtliche Dauer der 16. Legislaturperiode sichergestellt. Die von Minister Garg für das gesamte Jahr zugesicherte Fortführung ist angesichts des unverändert hohen Bedarfs auch dringend notwendig und wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Aus Sicht des SSW fällt die Verpflegung unserer Kinder in den Bildungseinrichtungen in den Aufgabenbereich der öffentlichen Hand. Die warme Mahlzeit für Schul- und KiTa-Kinder muss völlig unabhängig vom Geldbeutel der Eltern sichergestellt sein und das Projekt dringend erhalten werden. Wir fordern den Minister auf, bei der notwendigen weiteren Behandlung des Themas im zuständigen Ausschuss auch konkrete Zahlen folgen zu lassen. Die Weiterführung des Projekts ist übrigens völlig unabhängig von der ausstehenden Neuberechnung der Regelsätze für Hartz-4-Empfänger notwendig. Nach Meinung des SSW ist es unverantwortlich, auf die vermeintlich bedarfsgerechteren SGB II-Sätze für Kinder zu warten, um das Projekt dann einstampfen zu können. Es greift schon allein deshalb zu kurz, weil uns die Praxis genau zeigt, wie sehr auch Geringverdienende auf Hilfen aus dem Projekt „Kein Kind ohne Mahlzeit“ angewiesen sind.

Eines muss uns in diesem Zusammenhang sehr bewusst sein: Hier geht es um nicht weniger als die Erfüllung eines absoluten Grundbedürfnisses, mit dem nicht selten auch die konkreten Bildungs- und Zukunftschancen der Kinder verbunden sind. Und dies alles bei einem vergleichsweise überschaubaren finanziellen Aufwand für das Land Schleswig-Holstein. In meiner Rede zur Einrichtung des Sozialfonds im Oktober 2007 habe ich bereits verdeutlicht, dass wir es hier mit einem Volumen von rund 6 Millionen Euro zu tun haben. Mit Blick auf die kommenden Haushaltsberatungen möchte ich daher deutlich sagen, dass hier unter keinen Umständen gespart werden darf. Denn auch wenn dieses Hilfsangebot bei weitem nicht alle Bedürftigen erreicht – es kommt zumindest dort, wo es angeboten wird, zu 100 Prozent bei denen an, die es brauchen.

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