Rede · 26.09.2025 Wir brauchen die Steuerung von Landesseite

„Die übergeordnete Planung und Steuerung aufzugeben und es einzig den Kommunen zu überlassen, sehen wir immer noch kritisch.“

Dr. Michael Schunck zu TOP 27 - Regionalpläne zukunftsfit neu aufstellen – Entwicklungen möglich machen (Drs. 20/3572)

Für den SSW will ich eingangs sagen, dass wir durchaus begrüßen, dass die Landesregierung bei der Aufstellung der Regionalpläne eine zweite Beteiligungsrunde durchgeführt hat. Die Anzahl der Stellungnahmen zu den ersten Entwürfen, hat dies, auch aus Sicht des SSW, durchaus notwendig gemacht. 
Das Verfahren für die „Regionalpläne 2.0“, so will ich es mal nennen, beziehungsweise die Anhörung und das Beteiligungsverfahren ist nun abgeschlossen. Das heißt, die Landesregierung muss nun eine weitere Runde drehen in Bezug auf die Auswertungen der Stellungsnahmen. Zugegeben, das ist viel Arbeit für das Ministerium, aber das wird der großen Bedeutung gerecht. Und weil dies so ist, war die Beteiligung eben auch so hoch. Daher gebietet es sich auch, dass dem entsprechend Rechnung getragen wird. 
Schließlich bilden die Regionalpläne, die planungsrechtliche Grundlage für die nächsten Jahre und haben damit direkten Einfluss auf die weitere planerische Gestaltung für die Kreise und Kommunen, sprich für die Flächennutzungs- und Bebauungspläne. 
Die Raumordnungspläne bilden die planungsrechtliche Grundlage beispielsweise für die Siedlungs- und Freiraumentwicklung, für die Infrastruktur aber auch für Gewässerschutz, oder Natur und Erholung. Und sie bilden die Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete für Windenergie – aber das Beteiligungsverfahren läuft ja noch. Damit will ich sagen, dass Raumplanung – hier die Regionalpläne – sehr vielseitig ist und entsprechend viele unterschiedliche Interessen abdecken und berücksichtigen muss. 
Wir teilen die Feststellung der FDP, dass die Landes- und die Regionalplanung vorausschauend ausgerichtet sein soll. Alles andere wäre rückwärtsgewandt. Aber den konsequenten Grundsatz des Möglichmachens in den Vordergrund zu stellen, teilen wir so nicht. 
Natürlich sollen unsere Kommunen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt werden. Und auch wir wollen, dass die kommunale Ebene durchaus flexibel planen kann. Aber das muss im Konsens mit anderen Interessen geschehen. Wir können doch nicht alles über Bord werfen und die Systematik der Landesplanung verlassen. 
Wir wissen, dass die im Entwurf dargestellten Grünzüge durchaus für Unmut bei den betroffenen Gemeinden und auch Privatpersonen gesorgt haben.
Und diesen Punkt greift der Kollege Dr. Buchholz im Antrag entsprechend auf. Zum Teil hat es hierzu bereits Klarstellungen im zweiten Entwurf geben. Aber auch die Grünzüge haben aus Sicht des SSW durchaus ihre Berechtigung und ihren Wert, denn sie dienen dem Erhalt und der Entwicklung zusammenhängender Freiräume. 
Sie sind aber auch für Tourismus und Erholung wichtige Aspekte. Eine präzise Abgrenzung in den Regionalplänen, wie die FDP es im Antrag fordert, ist so nicht möglich und systematisch auch nicht gewollt. Denn die präzise Darstellung erfolgt auf den unteren planerischen Ebenen. 
Das heißt, im Falle einer Bauleitplanung wird im Einzelfall geprüft, ob ein Vorhaben mit den Funktionen des regionalen Grünzuges vereinbar ist. Diese Klarstellung ist ein Ergebnis des Beteiligungsverfahrens. 
Die Feststellung im FDP-Antrag, dass Ausweisungen von Siedlungsgebieten dadurch einer Einzelfallprüfung unterliegen, stimmt. Aber die Ausweisung von Siedlungsgebieten unterliegt heute schon Einzelfallprüfungen und Abwägungsprozessen mit anderen Interessen. 
Gleichwohl hätte die Landesregierung dies schon beim ersten Entwurf auf dem Schirm haben können und hätte damit viel Unmut vermeiden können. 
Abschließend möchte ich noch einen Punkt des Antrages aufgreifen, bezüglich der gewünschten unkomplizierten Ausweisung von Siedlungs-, Gewerbe- und Industrieflächen. Hier möchte die FDP weniger Planung und mehr Eigenverantwortung, so scheint es. 
Wir sehen, dass es nur wenige potentiell zusammenhängende Gewerbe- und Industrieflächen gibt. Hier wäre eine Vorratsplanung an den Entwicklungsachsen in allen Planungsräumen sinnvoll, das sollte in der Landesplanung Berücksichtigung finden, um Ansiedlungsvorhaben schneller realisieren zu können. Die übergeordnete Planung und Steuerung aufzugeben und es einzig den Kommunen zu überlassen, sehen wir aber immer noch kritisch. Lars Harms hatte bereits in der Debatte im Dezember 2023 gesagt: „Nicht jede Kommune sollte Industriekommune werden und Wohnraum sollte vor allem eben auch da bevorzugt geschaffen werden, wo er knapp ist und es eine gute Verkehrsanbindung gibt.“ Wir brauchen die Steuerung von Landesseite, damit sich die Kommunen nicht gegenseitig kannibalisieren. An diesen „Harmschen“ Grundsätzen halten wir weiterhin fest.

 

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