Rede · 26.09.2025 Wir brauchen medizinische Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft

„Wenn wir die ambulante Versorgung wirklich zukunftsfest aufstellen wollen, brauchen wir umfassende Maßnahmen“

Christian Dirschauer zu TOP 16 - Ambulante medizinische Versorgung in Schleswig-Holstein für die Zukunft sichern (Drs. 20/3438)

Der Anlass für diesen gemeinsamen Antrag der Oppositionsparteien ist kein wirklich neuer, aber ein besonders dringlicher. Denn wie wir alle wissen, ist die ambulante medizinische Versorgung im Land durch unterschiedliche Faktoren stark herausgefordert. Und für mich und meine Fraktion kann ich ganz klar sagen, dass wir uns hier wirklich ernste Sorgen machen. Zwar bewegen wir Themen wie die flächendeckende hausärztliche Versorgung oder die Frage nach zumutbaren Anfahrtswegen zu Fach- und Kinderärzten oder medizinischen Versorgungszentren schon seit Jahren. Aber mittlerweile hat die demografische Entwicklung und der Fach- oder eher Arbeitskräftemangel zumindest in einigen Regionen des Landes existenzbedrohende Ausmaße angenommen. Und weil es für Haus- und Fachärzte noch dazu immer schwerer wird, Nachfolger zu finden, hat dieses Problem mittlerweile wirklich eine neue Qualität.

Auch wenn man mit Blick auf das ein oder andere MVZ im Land einen anderen Eindruck bekommen könnte, reden wir bei der ambulanten Versorgung über einen unverzichtbaren Bestandteil unseres Gesundheitssystems und wesentlichen Teil der Daseinsvorsorge. Hier wird der Großteil der Gesundheitsversorgung unserer Bevölkerung geleistet. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind neben medizinischen Versorgungszentren die erste und oft auch wichtigste Anlaufstelle für die Patientinnen und Patienten. Gleichzeitig werden sie häufig nicht entsprechend wertgeschätzt und stehen neben den genannten Problemen auch wirtschaftlich immer stärker unter Druck, weil sie in nahezu allen Bereichen mit Preissteigerungen konfrontiert sind. Ich denke, vor diesem Hintergrund ist es keine Panikmache, sondern völlig angemessen, wenn wir hier eine ganze Reihe von Maßnahmen zur Zukunftssicherung dieses Versorgungszweigs fordern.

Wenn wir uns die Rolle des Landes anschauen, dann kann man zumindest festhalten, dass die Landesregierung nicht nichts macht. In einem Abgeordnetenbrief zu diesem Thema, den ich im Mai an die zuständige Ministerin gesendet habe, wurde zwar zuallererst auf die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und den Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung verwiesen. Aber im Anschluss wurden nicht nur die Bemühungen der KVSH dargestellt, sondern auch auf die Reaktivierung des gemeinsamen Landesgremiums für die sektorenübergreifende Versorgung gemäß Paragraf 90a SGB V hingewiesen. Hier werden unter Federführung des Landes offenbar schnittstellenspezifische Fragestellungen behandelt und Lösungsvorschläge für regionsbezogene Versorgungsprobleme entwickelt. Noch dazu ist das zuständige Ministerium dem Schreiben nach aktiv an unterschiedlichsten Länder-AGs beteiligt und verweist interessanterweise auch auf den Versorgungssicherungsfonds.

Das ist nicht spöttisch gemeint. Aber diese Darstellung der Maßnahmen der Landesregierung zur Sicherung der flächendeckenden Gesundheitsversorgung zeigt ein Problem auf. Denn es wird deutlich, dass es an Programmen fehlt, die auch im nennenswerten Umfang finanziell unterfüttert sind. Der Verweis auf den Versorgungssicherungsfonds ist schön und gut. Aber die hieraus finanzierten Projekte laufen langsam, aber sicher aus. Und weil ich hier trotz unseres Protests und der wiederholten Forderung nach einer Wiederbelebung keine Bewegung erkennen kann, halte ich es für dringend notwendig, dass die Landesregierung eine deutlich aktivere Rolle einnimmt. Sie muss dringend alle relevanten Akteure an einen Tisch holen und mit ihnen ein umfassendes sektorenübergreifendes Konzept entwickeln, das sich an den realen Versorgungsbedarfen orientiert.

Doch wie Sie dem Antrag entnehmen können, ist die Herausforderung aus unserer Sicht so groß, dass es mehr braucht. Neben dem erwähnten Konzept und der Wideraufnahme und angemessenen Ausstattung des Versorgungssicherungsfonds müssen wir vor allem auch konkrete Versorgungsstrukturen stärken. Zu diesem Zweck halten wir es für dringend geboten, dass das Land ein Förderprogramm für die Gründung Medizinischer Versorgungszentren in kommunaler Trägerschaft auflegt.

Mir ist bewusst, dass unsere Forderungen nicht nur umfassend, sondern auch weitreichend sind. Und deshalb habe ich natürlich volles Verständnis dafür, dass wir hier nicht von jetzt auf gleich zu Ergebnissen kommen. Aber wenn wir die ambulante Versorgung im Land wirklich zukunftsfest aufstellen wollen, brauchen wir tatsächlich Maßnahmen in diesem Umfang. Und wir brauchen eine Landesregierung, die diese konsequent und tatkräftig umsetzt. 

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