Rede · 11.12.2025 Wir brauchen Schwimmstätten in zumutbarer Reichweite für alle!

„Schwimmstätten dürfen nicht zum Privileg reicher Kommunen werden. Jedes Kind in Schleswig- Holstein muss wohnortnah Zugang zu qualitativem Schwimmunterricht bekommen“

Sybilla Nitsch zu TOP 23 - Schwimmstätten-Kataster für Schleswig-Holstein (Drs. 20/3877)

Vom Grundsatz her herrscht bei den Themen Schwimmen und Schwimmunterricht große Einigkeit. Alle hier Anwesenden teilen den Anspruch, nach dem jedes Kind in Schleswig-Holstein spätestens in der Grundschule schwimmen lernen soll. Auch der Hinweis, dass das in einem Bundesland zwischen den Meeren besonders wichtig ist, wurde hier oft genug betont. Doch was einerseits so simpel und logisch klingt, ist und bleibt in der Umsetzung offensichtlich schwierig. Denn auch wenn die Regierung keinen besonders detaillierten Überblick über die Schwimmfähigkeit der Schulkinder hat, sind die groben Zahlen bis heute alarmierend: Letzten Erhebungen zufolge, kann zu Beginn der 4. Klasse zumindest nur rund die Hälfte aller Kinder sicher schwimmen. Auch wenn das im Vergleich mit anderen Ländern vielleicht sogar ein guter Wert ist, ist es aus unserer Sicht zu wenig. Daran ändert auch der Alternativantrag der Koalition nichts. Denn abgesehen davon, dass sich uns nicht erschließt, was genau mit der „Fortsetzung von Schwimmsportstätten“ gemeint ist, geht dieser ja nicht über eine Status-Quo-Beschreibung hinaus.

Doch allein die Feststellung, dass Anspruch und Wirklichkeit hier weiterhin auseinanderliegen, bringt uns natürlich nicht weiter. Gleichzeitig haben wir hier ja mehrfach nicht nur die Ursachen, sondern auch verschiedene Lösungswege für dieses Problem diskutiert. Der Hauptgrund dafür, dass längst nicht alle Kinder im schulischen Rahmen Schwimmen lernen und Familien häufig jahrelang auf einen Schwimmkurs warten, liegt in den zu geringen Kapazitäten. Bekanntlich haben in den vergangenen Jahren viele Schwimmstätten schließen müssen. Und weil sich Schulen, Vereine und Öffentlichkeit die Wasserzeiten an vielen der verbleibenden Schwimmstätten teilen, ist eine Ausweitung der Angebote kaum noch möglich. Vor diesem Hintergrund ist völlig klar, dass wir nicht nur den Bestand alter Schwimmbäder durch Modernisierungen und Instandsetzungen sichern, sondern dringend auch zusätzliche Schwimmhallen bauen müssen.

Zur Wahrheit gehört aber leider auch, dass die Schwimmstätten und damit auch die Chancen auf Schwimmunterricht ungleich verteilt sind. Und gerade, weil sich diese Entwicklung mit dem Wegfall von Schwimmbädern zusätzlich verschärft, müssen wir hier dringend gegensteuern. Aus Sicht des SSW dürfen wir nicht einfach hinnehmen, dass Schwimmstätten zunehmend zum Privileg reicher Kommunen werden. Jedes Kind in Schleswig-Holstein muss wohnortnah den Zugang zu qualitativem Schwimmunterricht bekommen. Noch dazu ist klar, dass wir echte Chancengleichheit und Flächengerechtigkeit nur über den Schwimmunterricht während des verpflichtenden Schulbesuchs sicherstellen können. Und absolute Grundvoraussetzung hierfür ist nun mal, dass eine Schwimmstätte in zumutbarer Reichweite ist.

Angesichts der Größe der Herausforderung wird es kaum überraschen, dass wir die Idee eines Schwimmstätten-Katasters weiterhin unterstützen. Aus Sicht des SSW ist und bleibt es sinnvoll, noch genauer hinzuschauen und die regionale Versorgung und Unterversorgung zu ermitteln. Vor allem die Forderung der SPD nach einer darauf aufsetzenden Bedarfsplanung durch Land und Kommunen ist folgerichtig. Gerade wenn es darum geht, langfristig zu planen und knappe Mittel möglichst zielführend und regional gerecht einzusetzen, bietet ein Kataster Vorteile. Ein besonderes Augenmerk muss hier allerdings auf dem 20-Kilometer-Richtwert und dem Verhältnis von Schwimmbahnen zu EinwohnerInnen liegen. Denn ohne das harte Kriterium zumutbarer Wege und Anfahrtszeiten wird auch eine Bedarfsplanung nicht dabei helfen, allen Kindern den Zugang zu Schwimmstätten zu sichern.

Noch einmal: Es kann nicht angehen, dass das Erlernen von Schwimmkompetenzen bis heute noch häufig von sozialen Hintergründen abhängt. Schwimmen ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge und darf nicht vom sozialen Status abhängen. Um diese Daseinsvorsorge künftig wieder vollumfänglich zu sichern, bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller staatlichen Ebenen. Und trotz der unbestritten schwierigen Finanzlage des Landes muss eins klar sein: Beim Thema Schwimmstätten gibt es durchaus Handlungsspielräume hier auf Landesebene, die sich aus den rund 26 Millionen für Schwimmsportstätten aus dem Bundes-Sondervermögen ergeben. Auch gibt die so genannte Sportmilliarde Möglichkeiten. Wenn es gelingt, diese Mittel strategisch und regional ausgewogen auf planungsreife Standorte zu verteilen, haben wir die Chance, in Sachen Schwimmkompetenzen einen großen Schritt voranzukommen. Und die sollten wir unbedingt nutzen. Ein Schwimmstätten-Kataster würde auch für die Zukunft ein gerechtes Bild zeichnen, um Investitionen für das Schwimmen in die Fläche zu bringen.

 

Weitere Artikel

Pressemitteilung · 11.12.2025 SSW-Initiative erfolgreich: 20 Millionen Euro für Flensburger Bahnprojekte

Mit dem Haushalt 2026 stellt das Land bis 2031 insgesamt 20 Millionen Euro aus den Mitteln des Sondervermögens des Bundes für den Eisenbahnknoten Flensburg bereit. Finanziert werden damit unter anderem der Innenstadtbahnhof sowie der Fernzughalt in Flensburg-Weiche.

Weiterlesen

Pressemitteilung · Flensburg · 11.12.2025 Flensburger Haushalt 2026: Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos!

Weiterlesen

Rede · 11.12.2025 Finger weg vom Geld der Studierenden!

„Das größte Ärgernis bleibt aber die Härtefallregelung bzw. die Tatsache, dass es bis dato keine Idee gibt, wie sie aussehen soll. Dabei wurde sie mehrmals vollmundig angekündigt. Aber ich gebe nun einmal nichts auf Insta-Posts, sondern erwarte, dass die Härtefallregelung in der Drucksache belastbar festgelegt wird. Leider Fehlanzeige.“

Weiterlesen