Rede · 16.07.2015 Wir schaffen Gerechtigkeit für die Unternehmen, die faire Löhne zahlen

Flemming Meyer zu TOP 13 - Gesetz zur Entlastung des Mittelstandes in Schleswig-Holstein

„Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähig sind und vor unlauteren Mittbewerbern geschützt werden. Die Busfahrer in Dithmarschen oder das Bahnpersonal an der Westküste könnten hierzu mit Sicherheit etwas sagen“

Zur guten parlamentarischen Arbeit gehört, dass man sich die Anträge genau durchliest und politisch bewertet, aber auch – wie in diesem Fall – eingebrachte Gesetzentwürfe mit bestehenden oder älteren Gesetzen vergleicht, um festzustellen, was der Antragsteller will. Das habe ich getan und ich stelle fest, das was die CDU uns hier vorgelegt hat, geht gar nicht. 

Dieser Gesetzentwurf ist rückwärtsgewandt, denn er will in weiten Teilen den rechtlichen Zustand von vor 2013 wieder herstellen. Soll heißen, die CDU beabsichtigt, das Tariftreuegesetz aufzuheben, das Register zum Schutz fairen Wettbewerbs aufzuheben und das Landesmindestlohngesetz aufzuheben. Darüber hinaus soll auch noch das Denkmalschutzgesetz, das Sparkassengesetz, die Gemeindeordnung, das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit und das Schulgesetz geändert werden. Auf die anderen Änderungen im Entwurf werde ich jetzt nicht weiter eingehen.

Liebe Kollegen von der CDU, was haben sie sich bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfes eigentlich gedacht? Sie sind doch nicht wirklich davon ausgegangen, dass das, was sie uns hier vorlegen, in dieser Form so durchgeht. Sie glauben doch nicht im ernst, dass diese Fassung mehrheitsfähig ist. Hier führt die CDU eine Debatte, die gelaufen ist – und das wissen sie auch.

Diese Koalition ist angetreten mit dem Ziel für mehr soziale Gerechtigkeit und Fairness auf dem Arbeitsmarkt. Dies gründet auf drei Beinen: Tariftreuegesetz, Landesmindestlohngesetz und das Registers zum Schutz fairen Wettbewerbs. 

Damit stellen wir sicher: dass 

- künftig nur die Unternehmen Zuschläge für öffentliche Aufträge erhalten dürfen, die nachweislich entsprechende Tariflöhne oder einen Mindestlohn zahlen und soziale als auch ökologische Mindeststandards einhalten,

- unzuverlässige Unternehmen identifiziert und in ein Register eingetragen werden, damit diese nicht von öffentlichen Aufträgen profitieren und

- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in landeseigenen Betrieben, öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen sowie Zuwendungsempfänger künftig einen fairen und existenzsichernden Lohn bekommen.

Ich stelle fest, all dies will die CDU nicht. Wir hingegen schaffen Gerechtigkeit für die Unternehmen, die faire Löhne zahlen, von denen auch ihre Angestellten samt Familien existieren können. Wir sorgen dafür, dass unsere Unternehmen konkurrenzfähig sind und vor unlauteren Mittbewerbern geschützt werden. Die Busfahrer in Dithmarschen oder das Bahnpersonal an der Westküste könnten hierzu mit Sicherheit etwas sagen. Denn ohne diese Koalition wären diese Menschen heute wesentlich schlechter gestellt. Das unterscheidet uns von der CDU.

Mit ihrem Gesetzentwurf macht die CDU vielmehr deutlich, dass sie den Blick nach vorn verloren hat. Das was bleibt, ist ihre gebetsmühlenartige Unterstellung, diese Koalition würde wirtschaftsfeindliche Politik machen. Auch mit Kritik gegenüber der Verwaltung hält die CDU nicht hinterm Berg. So ist in der Pressemitteilung von Herrn Callsen vom 09. Juli dieses Jahres zu lesen, wir hätten eine wenig ausgeprägte Unternehmerfreundlichkeit in der Verwaltung.

Hier möchte ich ganz deutlich sagen, derartige Äußerungen und Behauptungen sind nicht nur falsch, sie sind vielmehr kontraproduktiv für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein. Aber Gott sei Dank fallen nicht alle auf ihre Schwarzmalerei herein. 

Abschließend möchte ich noch sagen; zur guten parlamentarischen Gepflogenheit gehört auch, dass Gesetzentwürfe – seien sie noch so überflüssig – die Chance haben sollen, ein parlamentarisches Verfahren in den Ausschüssen zu durchlaufen. So werden wir es auch mit dem vorliegenden Entwurf halten.

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