Rede · 18.02.2016 Wir sind auf einem guten Weg, aber den Blick auf Alternativen sollten wir nicht verlieren
Flemming Meyer zu TOP 51 - Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln
Die im Auftrag der Bundesregierung durchgeführte zweite Nationale Verzehrstudie belegt, dass Lebensmittel allgemein als Sicher eingestuft werden. Gleichwohl sind rund 80% der Befragten der Meinung, dass Pestizidrückstände zu den größten Lebensmittelrisiken gehören. Inwieweit diese Befürchtungen wissenschaftlich begründet sind oder ob es sich dabei um ein Bauchgefühl handelt, lasse ich dahingestellt. Diese Wahrnehmung gilt es ernst zu nehmen.
Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln sind gewiss nicht gesundheitsförderlich. Das ist klar. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit die Rückstände gesundheitsschädlich sind.
Zur Ehrlichkeit gehört, eine Landwirtschaft flächendeckend ohne Pflanzenschutzmittel wird es wohl nicht mehr geben. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in den behandelten Kulturen macht, dass Rückstände häufig unvermeidbar sind. Daher gilt es, Vorkehrungen zu treffen, die ein Gesundheitsrisiko ausschließen.
Aus dem Bericht geht hervor auf welchen Rechtsgrundlagen die Rückstandshöchstgehalte geregelt sind und welche Kontrollinstrumente es gibt. Es gibt Zulassungsverfahren, in denen festgelegt wird, wie hoch die Rückstände bei praxismäßiger Anwendung sein dürfen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung beurteilt die toxikologischen Eigenschaften des Wirkstoffs. Das Bundesamt für Verbraucherschutz erarbeitet Vorschläge für Rückstandshöchstgehalte und reicht sie bei der EU-Kommission ein, die sie dann nach Konsultation der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit in der EU verbindlich vorschreibt. Dabei bewerten die EU-Berichte nicht nur die Höchstgehalte, sondern nehmen auch Bezug auch auf eine mögliche gesundheitliche Auswirkung auf die Konsumenten. Zudem wird auf nationaler Ebene ein zusätzliches Untersuchungsprogramm durchgeführt. Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung führen die zuständigen Landesbehörden die Rückstandsuntersuchungen durch. Wir haben ein dichtes Netz von Regelungen und Untersuchungen, die dafür sorgen, dass Rückstände kein Risiko für Verbraucher darstellen.
In der Praxis muss jeder Landwirt, der Pflanzenschutzmittel anwendet, sachkundig sein und darf nur geprüfte Pflanzenschutzgeräte verwenden. Landwirte müssen auch hier die Grundsätze der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz einhalten und jede Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dokumentieren.
Es ist festzustellen, dass dieses dichte Netz an Bestimmungen und Untersuchungen seine Wirkung zeigt. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Untersuchungen im Landeslabor, einen positiven Trend aufweisen. Soll heißen, der Prozentsatz an Proben ohne Rückstände ist in den letzten Jahren immer weiter gestiegen. Dieser positive Trend ist auch bundesweit zu verzeichnen. Wir sind hier also durchaus auf dem richtigen Weg.
Gleichwohl sollten wir nicht nachlassen weiter daran zu arbeiten, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu senken. Pflanzenschutzmittel sind nicht ohne Nebenwirkungen für die Umwelt. Der Einsatz von Pestiziden ist einer der Hauptgründe für den Verlust der biologischen Vielfalt in der Agrarlandschaft. Eine komplette Nullnutzung von Pflanzenschutzmittel wird es nicht geben. Aber den Blick auf Alternativen sollten wir nicht verlieren.