Rede · 02.07.1998 Zukunft der regionalen Förderung

Der SSW hat diesen Berichtsantrag aus konkreter Sorge um die Zukunft der Regionalen Wirtschaftsförderung in Schleswig-Holstein eingebracht. Zur Zeit zeichnet sich eine Entwicklung ab, die alle drei Säulen der regionalen Wirtschaftsförderung - die EU-Förderungsprogramme, die GA-Förderung von Bund und Land und die Förderung des Landes aus dem Regionalprogramm für struktrurschwache ländliche Räume" - nach 1999 mehr oder weniger in Frage stellt.
So soll nach Angaben von Staatssekretärin Dr. Helga Schmidt aus dem Wirtschaftsministerium das Regionalprogramm nach 1999 aufgrund der Finanzlage des Landes nicht neu aufgelegt werden. Die Fördermittel für die Gemeinschaftsaufgabe, die GA-Förderung der Rahmenpläne Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und Verbesserung der regionalen Wirtschaftstruktur" sind bereits in den letzten Jahren stark gekürzt worden. Weitere einschneidende Kürzungen sind für die Zukunft zu erwarten. Auch der Kerngedanke der Brüsseler Pläne - der EU-Strukturfonds-Reform AGENDA 2000 - die vorhandenen Strukturfonds-Mittel stärker auf die ärmsten Regionen zu konzentrieren, wird Folgen für Schleswig-Holstein haben. Zwar sollen auch künftig zwei Drittel der der Mittel in Gebiete fließen, in denen die Wirtschaftskraft unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, aber man erwartet das künftig statt 52 % noch zwischen 35% und 40% der EU-Bevölkerung in den Genuß von Fördergeldern kommen. Die Pläne sind noch nicht entschieden, aber eine starke Reduzierung der bisherigen Förderungsmittel der EU für Schleswig-Holstein wird erwartet.
Hauptsächlich betroffen von dieser Entwicklung sind die Regionen, die bisher durch das Regionalprogramm gefördert werden: die Kreise Ditmarschen, Nordfriesland, Schleswig-Flensburg und Ostholstein. Oder die Kreise, Städte und Kommunen, die durch Mittel aus verschiedenen EU-Förderungen beispielsweise das Ziel-5b für strukturschwache ländliche Räume" oder die Ziel -2-Gebiete für von rückläufiger industrieller Entwicklung besonders betroffenen Gebiete", wie Kiel oder durch das KONVER-Programm, wie Flensburg, gefördert worden sind. Durch die Reduzierung dieser Mittel werden die entscheidenden Ko-Finanzierungsmittel für wichtige zukunftweisende Projekte in den betroffenen Kreise und Kommunen in Frage gestellt. Wir wissen welche Probleme sich dadurch für diese Regionen ergeben können. So hat der Landrat des Kreises Nordfriesland Dr. Bastian darauf hingewiesen, welche Folgen es für seinen Kreis haben wird, wenn es für die im nächsten Jahr auslaufenden Regionalprogramme des Landes und der EU keine Ersatzleistungen gebe: Dann, so Dr. Bastian sind wir hier alle blank und der Kreis Nordfriesland handlungsunfähig". Diese Aussage wird wohl leider für viele Kreise und Kommunen zutreffend sein.
Durch die Mittel aus den drei Fördertöpfen sind viele positive wirtschaftliche Ergebnisse für die strukturschwachen Gebiete im ländlichen Raum und von rückläufiger industrieller Entwicklung besonders betroffenen Gebieten erreicht worden. Es ist gelungen, den wirtschaftlichen Abstand zwischen diesen Regionen und den wirtschaftlich starken Gebieten zu verringern. Gleichwohl ist die Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein noch nicht erreicht. So geht aus dem Jahreswirtschaftsbericht 1997 hervor, daß die Arbeitslosigkeit beispielsweise im strukturschwachen Landesteil Schleswig von 1996 bis 1997 von 10,5% auf 11,9% gestiegen ist und somit weiter über den Landesdurchschnitt liegt. Der Bericht zeigt auch die geringe Industriedichte im Landesteil und damit den Mangel an Arbeitsplätzen im verarbeiteten Gewerbe auf. In der Zusammenfassung der Evaluirung des Regionalprogrammes durch das Deutsche Institut für Wirtschaftsförderung wird darauf hingewiesen, daß die grundlegenden Probleme der ländlichen Räume in Schleswig-Holstein noch nicht überwunden sind und die Rahmenbedingungen der wirtschaftlichen Entwicklung sich für diese Regionen noch verschlechtern. Handlungsbedarf für die Stimulierung der Wirtschaft dürfte daher auch weit über das Jahr 2000 hinaus bestehen." Diese Einschätzung teilt der SSW und deshalb sehen wir weiter Handlungsbedarf für eine aktive Regionalpolitik auch nach 1999.
Die zu erwartende deutliche Reduzierung der Mittel für die regionale Witschaftsförderung nach 1999 stellt somit das bisher Erreichte in Frage. Aus unserer Sicht ist es deshalb dringend notwendig, daß wir uns rechtzeitig ein genaues Bild über die Entwicklung verschaffen, die Folgen für die betroffenen Regionen abschätzen und alternative Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen. Der Bericht sollte die bisherigen Fakten zusammentragen und auf realitische Handlungsmöglichkeiten des Landes eingehen. Besonders wichtig ist es für den SSW, daß im Bericht unter anderem beantwortet wird, wie sich die die Landesregierung vor dem Hintergrund der vorraussichtlichen Entwicklung eine Weiterführung eigenständigen Regionalpolitik nach 1999 in Schleswig-Holstein vorstellt?
Antrag des
SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Zukunft der regionalen Wirtschaftsförderung in Schleswig-Holstein
Der Landtag wolle beschließen:
Der Schleswig-Holsteinische Landtag fordert die Landesregierung auf, bis zur 26. Tagung einen Bericht über die Zukunft der regionalen Wirtschaftsförderung in Schleswig-Holstein nach dem Jahre 1999 zu geben. Der Bericht sollte unter anderem folgende Fragen miteinbeziehen:
Welche konkreten finanziellen Auswirkungen auf die regionale Wirtschaftsförderung (EU-Förderung, Regionalprogramm, Gemeinschaftsaufgabe) erwartet die Landesregierung nach 1999 bedingt durch die schwierige Haushaltslage von Land und Bund sowie durch die Pläne der Europäischen Kommission?
Wie beurteilt die Landesregierung die zukünftigen wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Perspektiven, die sich für die bisher geförderten strukturschwachen Regionen, durch die beabsichtigte Änderung der regionalen Förderung ergeben?
Wie stellt sich die Landesregierung vor dem Hintergrund der vorraussichtlichen Entwicklung die Weiterführung einer eigenständigen Regionalpolitik für Schleswig-Holstein nach 1999 vor?
Welchen Stellenwert mißt die Landesregierung neuen Instrumenten - etwa dem neugeschaffenen Programm Innovation schafft Arbeit" - in der regionalen Förderung bei und inwieweit werden bei diesen Instrumenten regional bezogene Entscheidungskriterien eine Rolle spielen?
Begründung:
Die regionale Wirtschaftsförderung in Schleswig-Holstein beruht auf drei Säulen: der Förderung durch EU-Programme, der Gemeinschaftsaufgabe"-Förderung von Bund und Land, sowie der Förderung durch das Regionalprogramm für strukturschwache ländliche Räume".
Im Entwurf für den Nachtragshaushalt 1998 und auch im Haushaltsentwurf für 1999 wird vorgeschlagen, die Mittel des Regionalprogramms und der Gemeinschaftsaufgabe weiter zu kürzen. Das Regionalprogramm soll Ende 1999 auslaufen. Nach Aussagen der Landesregierung läßt die Finanzlage des Landes es als zweifelhaft erscheinen, daß ein neues Programm aufgelegt wird. Durch die Pläne der EU (u.a. AGENDA 2000) muß Schleswig-Holstein mit einer deutlichen Reduzierung der Strukturfondsmittel rechnen.
Durch die Mittel aus den drei Fördertöpfen sind viele positive wirtschaftliche Ergebnisse für die strukturschwachen Gebiete im ländlichen Raum und von rückläufiger industrieller Entwicklung besonders betroffenen Gebieten in Schleswig-Holstein erreicht worden. Es ist gelungen, den wirtschaftlichen Abstand zwischen diesen Regionen und den wirtschaftlich starken Gebieten in Schleswig-Holstein zu verringern. Gleichwohl ist die Schaffung von gleichwertigen Lebensbedingungen in Schleswig-Holstein noch nicht erreicht.
Die zu erwartende deutliche Reduzierung der Mittel für die regionale Witschaftsförderung nach 1999 stellt das bisher Erreichte in Frage. Es ist deshalb notwendig, daß sich die Landesregierung und der Landtag rechtzeitig ein genaues Bild über die Entwicklung verschaffen, die Folgen für die betroffenen Regionen abschätzen und alternative Entwicklungsmöglichkeiten aufzeigen.

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