Rede · 28.09.2005 Änderung der Gemeindeordnung und der Amtsordnung (Gleichstellungsbeauftragte)

Als sich der Schleswig-Holsteinische Landtag mit der Kommunalverfassung von 1990 für die zwangsweise Einführung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten aussprach, geschah dies gegen den Widerstand der kommunalen Spitzenverbände. Besonders hartnäckig setzte sich der Gemeindetag dagegen zur Wehr. Dass drei Gemeinden dagegen Verfassungsbeschwerde einlegten, die durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Herbst 1994 zurückgewiesen wurde, mag mittlerweile in Vergessenheit geraten sein. Im Ergebnis wischte das Bundesverfassungsgericht die verfassungsrechtlichen Bedenken vom Tisch, die nicht zuletzt immer wieder vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag ins Spiel gebracht worden waren. Dabei äußerte sich das Gericht auch zu dem Punkt, dass laut Kommunalverfassung in Gemeinden mit 10.000 Einwohnern und mehr eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte eingestellt werden muss. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass die 10.000 Einwohner-Grenze eine Grenze ist, die sonst auch im Schleswig-Holsteinischen Gemeinderecht zu Unterscheidungen führt. Sie ist damit nicht willkürlich.

Aus Sicht des SSW hat sich daran nichts geändert. Trotzdem bringen CDU und SPD heute gemeinsam einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeinde- und der Amtsordnung ein. Einziger Punkt ist, dass die Zahl 10.000 durch die Zahl 15.000 ersetzt wird. Das ist vielleicht nicht ganz, was sich die Herren des Gemeindetages wünschten, ihr langer Atem scheint sich aber dennoch ausgezahlt zu haben. Denn frei nach dem Motto „steter Tropfen höhlt den Stein“ haben sie erreicht, dass dadurch nahezu die Hälfte aller hauptamtlichen Gleichstellungsstellen als „Streichungsmasse“ gefährdet ist. Diesem Schritt voran gegangen ist, dass sich die Rahmenbedingung für die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten über die Jahre immer weiter verschlechtert haben. Der vorliegende Gesetzentwurf ist aber der Gipfel! – Nicht nur, weil er inhaltlich ein „Zurück in die Zukunft“ darstellt, sondern auch, weil er die vom Bundesverfassungsgericht als gerechtfertigt charakterisierte Einwohner-Grenze von 10.000 Einwohnern aufgibt.

Dass nach Meinung der regierungstragenden Fraktionen künftig nur Gemeinden mit 15.000 Einwohnern hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu berufen haben, ist also sachlich nicht zu begründen. Die Änderung ist politisch gewollt – von der CDU allemal. Und die SPD? Sie hat nachgegeben - des lieben Koalitionsfriedens willen oder aus anderen Gründen. Wir werden es nicht erfahren. Worauf wir aber eine Antwort erwarten sollten, sind eine ganze Reihe von offenen Fragen:

Warum z.B. kommt diese Änderung der Kommunalverfassung losgelöst von allen anderen Überlegungen zum Thema Verfaltungsstrukturreform?
Welche sachlichen Gründe gibt es gegebenenfalls für die Einwohnergrenze, wo doch gerade in Zusammenhang mit der Verwaltungsstrukturreform davon ausgegangen wird, dass Verwaltungen mit mindestens 8.000 Einwohnern voll funktionsfähig sind. – Und nicht zuletzt: Warum wird immer und überall von Aufgabenkriterien und Evaluation gesprochen, nur hier nicht?

Ich gehe davon aus, dass diese Fragen auch Teil der Ausschussberatung sein werden. Was bleibt, ist also die Feststellung, dass mit dieser Gesetzesänderung sich die Rahmenbedingungen für die kommunale Gleichstellungsarbeit weiter verschlechtern. – Und dies vor dem Hintergrund weiterer struktureller Benachteiligungen von Frauen in unserer Gesellschaft.
Durch Hartz IV wird somit die Abhängigkeit von Frauen – durch Zementierung des Ernäh-rermodells – gewollt verstärkt. Denn durch die Anrechnung des Partnereinkommens sind mehrere Hunderttausende erwerblose Frauen aus den Statistiken verschwunden. Sie haben de facto keinen Zugang mehr zu Qualifizierungs- und Wiedereingliederungsmaßnahmen.

Kommunale Gleichstellungsbeauftragte sind für viele dieser Frauen die einzige Anlaufstelle, wo sie sich noch Gehör verschaffen können. Genau wie die Quote stellen sie in schwierigen Zeiten eine institutionelle Hürde dar.
Sie sind das institutionalisierte schlechte Gewissen auf der kommunalen Ebene, wo Frauen immer noch eine viel zu geringe Rolle spielen.
Allein schon aus diesem Grund können wir dem Änderungsantrag der FDP nicht folgen.

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