Rede · 22.08.2013 Änderung der Küstenfischereiordnung

Die Änderung der Küstenfischereiordnung ist ein politisches Ziel dieser Koalition. Sie ist notwendig, weil unbeabsichtigte Beifänge von Schweinswalen und Seevögeln dies erforderlich machen. Dies stellt einen Konflikt dar, zwischen der traditionellen Stellnetzfischerei und dem europäischen Artenschutz. Unter Berücksichtigung der Interessen der handwerklichen Fischerei soll daher der Schutz der Schweinswale und der tauchenden Seevögel verbessert werden.
Hierzu hat es, einen breiten Dialog zwischen Naturschutzverbänden, Fischereiverbänden und Politik gegeben. Der Umweltminister hat die betroffenen Verbände und Akteure an einen Tisch geholt und der Meinungsaustausch hat gemeinsam in größerer oder kleinerer Runde mit den jeweiligen Vertretern stattgefunden. Dieser breit angelegte Dialog ist absolut notwendig. Er ist die Voraussetzung dafür, dass wir gemeinsam Lösungen finden, die sowohl den Artenschutz als auch die Fischerei berücksichtigen.

Dieser ausführliche Prozess ist die Grundlage für den Entwurf der Küstenfischereiordnung der nun vorliegt. Hierzu hat es ein Anhörungsverfahren gegeben und die Frist für Stellungnahmen endete am 16. August. Nun erst werden die Stellungnahmen analysiert und ausgewertet. Soll heißen, das Verfahren ist noch nicht beendet. Es ist noch in vollem Gang. Wenn wir jetzt von der Seitenlinie in dieses laufende Verfahren rein grätschen, hätte sich der gesamte Prozess erübrigt und wäre ad absurdum geführt. Dies kann nicht gewollt sein.
Wir werden uns die Zeit nehmen und die Stellungnahmen des Anhörungsverfahrens auswerten. Erst dann werden wir Vorschläge zur Änderung des Entwurfs der Küstenfischereiordnung einbringen, mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit für die handwerkliche Fischerei, sowie den Schutz der Schweinswale und Seevögel.
Mit dieser Vorgehensweise werden wir dem Dialog und dem gesamten Prozess gerecht.

Der Dialog hat gezeigt, dass die Fischer durchaus die Problematik erkannt haben und ihren Beitrag leisten wollen, um Schweinswale und tauchende Seevögel besser zu schützen. Die Fischerei hat sich hierbei durchaus bereit erklärt, alternative Fangmethoden und Technologien zu testen. Dies würde in Zusammenarbeit und mit maßgeblicher Unterstützung der Naturschutzverbände und des von Thünen-Instituts in breit angelegten Versuchen erprobt. Wie diese letztendlich aussehen ist noch nicht klar, aber es zeichnet sich ab, dass die PAL-Warngeräte eine maßgebliche Rolle spielen.
Derartige Versuche müssen dann ausgewertet und evaluiert werden. Ziel solcher Versuche muss auf der einen Seite die wirtschaftliche Rentabilität sein, auf der anderen Seite der verbesserte Schutz der Schweinswale.
Aber eines ist klar, es darf den Fischern nicht die Lebensgrundlage entzogen werden. Dann hätten wir nichts erreicht. Hier sage ich ganz deutlich, die handwerkliche Fischerei muss auch weiterhin bei uns im Land eine Zukunft haben. Sie gehört kulturhistorisch zu Schleswig-Holstein und hat eine große Bedeutung für den Tourismus im Land und niemand kann ein Interesse haben, die handwerkliche Fischerei zu gefährden.

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