Rede · 29.04.2004 Änderung der Landesverfassung und des Richtergesetzes

Der Antrag der FDP Fraktion zur Änderung der Landesverfassung und des ländereignen Richtergesetzes ist eine Altauflage. Bereits im September 1995 wurde über diesen Antrag im Landtag diskutiert.

Grundsätzlich halte ich eine Änderung der Landesverfassung und des Richter­gesetzes für einen guten Ansatz. Die Grundgedanken des Entwurfes: ein Zurückdrängen der partei­politischen Einflussnahme auf die Richterwahl, ein stärkeres Gewicht für diejenigen, die die Qualifikation der Bewerberinnen und Bewerber beurteilen können, ein Einbinden derjenigen, die für die Effizienz und Funktionsfähigkeit der Gerichte verantwortlich sind.

In den Zeitungen wurde vor nicht all zu langer Zeit heftig, um die mögliche Besetzung von Stellen im Bereich der Richterschaft diskutiert, da nach Ansicht der Zeitungen und anderer die Besetzung nur durch parteipolitische „Handels­abkommen“ bestimmt wurde. Sinngemäß: „Gib du mir die Bestimmung über einen Posten als Präsident, dann darf ich bestimmen, wer für eine andere Stelle zu wählen ist.“

Diese Art von Verhandlungen sind des Öfteren bei der Besetzung von Präsidentenstellen und ähnlichem in der Presse kolportiert worden. Dies dient weder dem Ansehen der Justiz noch den tatsächlich gewählten Personen als guter Einstieg in eine Arbeit. Auch für andere Bewerber, die wiederum nicht gewählt werden, dient dieses nicht gerade dazu gute Arbeit zu leisten, sondern könnte leicht den Ruf dahingehend schaden: nur wer das richtige Parteibuch hat, wird in bestimmten Situationen gewählt.

Deshalb ist der Ansatz des Antrages gut, aber leider nicht seine Ausführung.

1995 war die Haltung des SSW zu dem damals vorgelegten Gesetzentwurf genauso wie unsere heutige Haltung gegenüber dem wieder aufgewärmten Entwurf ist: In dieser Form werden wir ihn ablehnen. Die FDP hat aus der damaligen Diskussion nichts mitgenommen, noch hat sie den geänderten Bedingungen Rechnung getragen:

Der Antrag ist frauenfeindlich, er kann nur aus der Feder eines Mannes stammen, denn nach dem jetzigen Gesetz müssen jeweils die Mitglieder zur Hälfte aus Frauen und Männern bestehen, nach dem Gesetzentwurf jedoch ist nur auf gleiche Anteile hinzuwirken.

Weiterhin soll der Richterwahlausschuss nur noch zur Hälfte aus Landtagsabgeord­neten bestehen. Dies ist verständlich vor dem Hintergrund des Grundgedankens: Zurückdrängung der parteipolitischen Einflussnahme. Aber dieses Ziel wird verfehlt durch die weitere Änderung im FDP-Entwurf: der Richterwahlausschuss soll nur noch mit einfacher Mehrheit entscheiden. Heute ist eine Entscheidung nur mit einer Zweidrittelmehrheit möglich, eine Einschränkung auf die einfache Mehrheit wird nicht zum gewünschten Ziel führen.

Der vorgelegte Entwurf ist bereits aus diesen Gründen bedenklich, einer Ausschussüberweisung werden wir zustimmen, aber es wäre schön gewesen, wenn die FDP nicht nur einfach den „alten“ Antrag inhaltsgetreu übernommen hätte, sondern auch aus der damaligen Debatte zumindest Erkenntnisse übernommen und im Antrag diese eingebracht hätte.

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