Rede · 18.06.2008 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes


Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes zeigt nach Ansicht des SSW einmal mehr, wie unausgegoren der Kompromiss der Großen Koalition im Schulbereich ist. Das neue Schulgesetz ist eben nicht Ausdruck einer wirklichen Schulreform, die mit der flächendeckenden Einführung von Gemeinschaftsschulen klare und übersichtliche Strukturen schafft, die längerfristig wahrscheinlich sogar zu Einsparungen geführt hätten. Stattdessen haben wir jetzt eine unübersichtliche Gemengelage, die sogar - wie wir aus diesem Gesetzentwurf ersehen können - zu erheblichen Mehrkosten führt.

Der Kompromiss von CDU und SPD führt dazu, dass wir heute noch nicht einmal sagen können, wie die schleswig-holsteinische Schullandschaft 2010 aussehen wird. Dies wird auch von der Landsregierung im vorliegenden Entwurf klar gesagt: „derzeit ist wegen noch ausstehender Entscheidungen von Schulträgern die Zahl und Größe der entstehenden Schulen nicht abzusehen“.
Schon dies macht deutlich, wie unsinnig Teile des neuen Schulgesetzes ausgestaltet sind, wenn der kommunale Schulträger je nach politischem Gutdünken selbst bestimmen kann.

Es gibt zwar erste Entscheidungen vor Ort – dankenswerterweise vielfach zugunsten der Gemeinschaftsschulen – aber gerade bei den Regionalschulen wissen wir noch nicht, woran wir sind. Denn Haupt- und Realschulen können auf Antrag des Schulträgers frühestens ab dem 1.8.2008 zu Regionalschulen umgewandelt werden; das Gesetz greift aber erst spätestens nach dem 31. Juli 2010. Einige Schulträger sind in dieser Frage immer noch sehr verunsichert - verständlicherweise. Wenn mit anderen Worten sogar der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion daran zweifelt, ob die Regionalschulen eine Zukunft haben, was soll dann der kommunale CDU-Mandatsträger vor Ort denken.

Dazu kann es eigentlich keinen überraschen, dass die Erwartung der Landesregierung, dass sich die neue Schulstruktur durch Standortkonzentrationen selbst trägt, scheinbar nicht eintreten wird. Nach dem jetzigen Stand der Fakten dreht es sich bei den von den Schulträgern vorgelegten Anträgen häufig ausschließlich um eine Änderung der Schulart, nicht um eine Zusammenlegung mehrerer bestehender Schulen. Bei den Anträgen zur Einrichtung von Regionalschulen ist dies sogar in 75% der Fälle so. Dass die Schulträger nicht dazu neigen, von sich aus Schulen zusammenzulegen, dürfte uns wohl allen klar sein.

Laut Gesetzentwurf rechnet das Bildungsministerium bis 2013 daher mit einem Mehrbedarf um netto 150 Stellenhebungen für das Führungspersonal der neuen Schularten. Insgesamt werden sich diese Mehrkosten bis 2013 wahrscheinlich auf über 5 Millionen Euro summieren. Danach soll sich die jährliche Belastung des Haushaltes auf 750.000 Euro belaufen. Unmittelbar geht aus dem Gesetzentwurf nicht hervor, wie diese Stellenhebungen im Einzelnen zustande kommen. Dies sollten wir also unbedingt noch bei der Ausschussberatung vertiefen.

Der SSW bleibt aber insgesamt bei seiner Haltung, dass wir so schnell wie möglichst eine wirkliche Schulreform brauchen, die klare Vorgaben des Landes für die Schulart, den Schulstandorten, den Schulinhalten und der Lehrerausbildung macht. Eine Schulreform aus einem Guss würde nicht nur eine bessere Qualität des Unterrichts sichern, sondern unter dem Strich auch kostengünstiger sein als der jetzige Schulkompromiss von CDU und SPD. Das zeigt dieser Gesetzentwurf einmal mehr sehr deutlich.

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