Rede · 01.06.2006 Änderung des Schleswig-Holsteinischen Abgeordnetengesetz

Der heutige Beschluss zur Diätenreform ist einer der schwierigsten Entscheidungen, die der Schleswig-Holsteinische Landtag jemals zu treffen hatte. Das liegt zum einen in der Natur der Sache, denn nichts ist schwieriger als öffentlich zu begründen, wie viel Geld Politikerinnen und Politiker der Bevölkerung wert sein sollen. Bei einer grundlegenden Reform – wie dieser – die das ganze System umstellt - ist dies noch weniger vermittelbar. Einen Blumentopf wird mit solchen Vorschlägen kein Politiker gewinnen können. Zum anderen liegt es natürlich daran, dass wir auf dem Papier eine Erhöhung der Diäten beschließen, während gleichzeitig die Landesregierung das größte Sparpaket der Landesgeschichte vorschlägt.

Dieses Sparpaket umfasst harte Einschnitte, die nicht nur die Kommunen, sondern alle gesellschaftlichen Gruppen  - und nicht zuletzt den öffentlichen Dienst - schwer treffen werden.  Von einem Kahlschlag ist die Rede, den der SSW politisch auch nicht will. Denn wir leben in einer komplexen Gesellschaft, die ohne eine moderne und zukunftsfähige öffentliche Verwaltung nicht existieren kann. Und dies wiederum setzt motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter voraus.
Man muss aber auch Äpfel von Birnen trennen können. Und auch, wenn es richtig ist, dass der Zeitpunkt der Diätenreform nicht schlechter hätte sein können, so muss man klar sagen, dass diese beiden Dinge im Prinzip nichts miteinander zu tun haben.

Bei der heutigen Änderung des Abgeordnetengesetzes geht es eben nicht um eine Bereichung der Landtagsmitglieder, sondern um eine notwendige Reform der Diäten, die wir bereits seit drei ein halb Jahren intensiv diskutieren. Auslöser für die Einsetzung der damaligen Diätenkommission war bekanntlich die Entscheidung des Bundesverwaltungs-gerichtes, die die vielen Funktionszulagen in dem heutigen System der Abgeordneten-Entschädigung für unzulässig erklärte.
Alle Fraktionen des Landtages waren sich nach diesem Urteil darüber einig, dass wir endlich eine grundlegende Diätenreform brauchen. Aus Sicht des SSW ist es daher immer noch ärgerlich, dass es dem Landtag 2003 nicht gelang, eine Diätenreform –  mit Inkrafttreten in dieser Legislaturperiode - zu beschließen,  Wäre das geschehen, dann hätten wir es heute gewiss einfacher.

Maßgabe für eine gerechte Diätenreform ist nach wie vor der Bericht der Benda-Kommission. Wir wollen eine Reform aus einem Guss, bei der die Abgeordnetenbezüge so erhöht werden, dass die Parlamentarier künftig ihre Sozialversicherungsbeiträge selbst einzahlen können. Ziel ist es, dass die Abgeordneten nicht länger eine Extrawurst in Form der besonderen Altersversorgung bekommen, sondern wie alle anderen Bürgerinnen und Bürger in die Kranken- und Rentenversicherung einzahlen. Wir wollen weg von der beamtenähnlichen Absicherung und hin zu einem neuen, transparenten System. 

Vor dem Hintergrund der öffentlichen Diskussion ist es daher wichtig zu betonen, dass die kritisierte Erhöhung der Abgeordnetenbezüge bei dieser Reform zwar auf dem Papier einen Anstieg der Grunddiät von rund 3.900 auf ca. 6.700 € vorsieht - oder gar auf 8.200 €, wenn man den Rentenzuschuss mitrechnet, langfristig betrachtet aber zu einer kostenneutralen Umstellung der Diäten und zu einem Systemwechsel in der Bezahlung der Abgeordneten führt.

Denn zum einen ist es so, dass nur wenige Landtagsabgeordnete „nur“ die Grunddiät erhalten. Insgesamt bekommen über 40 der 69 Abgeordneten heute eine Funktionszulage zu ihrer Grunddiät von ca. 3.900,-€. Zum anderen bekommen alle Abgeordneten zu ihrer Grunddiät steuerfreie Aufwandspauschalen für Mitarbeiter-, Büro- und Fahrkosten. Drittens haben Abgeordnete heute schon nach acht Jahren einen Pensionsanspruch, der einen Barwert von bis zu 2.800,-€ pro Monat hat. Dieses Geld ist aber nicht im Haushalt veranschlagt, sondern wird erst zu einem Kostenfaktor für das Land nach der Pensionierung des Abgeordneten. Mehr als alles andere hat die völlig überzogene Pensionsordnung in dem heutigen Abgeordnetengesetz dem SSW dazu motiviert, für eine Diätenreform einzutreten.
 
Wir wollen also nicht, dass die Politikerinnen und Politiker des Landes weiterhin Sonderregelungen haben, Wir wollen, dass sie in die Sozialkassen einzahlen und ihr gesamtes Gehalt versteuern. Die Änderung des Abgeordnetengesetzes sieht außerdem vor, dass fast alle Funktionszulagen und steuerfreien Pauschalen abgeschafft und die Möglichkeit von Nebentätigkeiten praktisch untersagt werden. Nach der Reform werden nur noch 12 Abgeordnete eine Funktionszulage erhalten.

Dazu sollen alle Abgeordneten sich zukünftig selbst rentenversichern; sie werden keine Pensionen mehr vom Land bekommen. Stattdessen  bekommen sie für ihre Rentenversicherung nur noch 1.500,-€ pro Monat und nicht wie bisher Pensionsansprüche in Höhe von 2.800,- €. In Zukunft wird sich die Diät eines Abgeordneten an die Bezahlung eines Bürgermeisters einer Kleinstadt anlehnen. Es ist also weit übertrieben, wenn davon gesprochen wird, dass die Abgeordneten sich selbst bereichern wollen.

Es gibt verschiedene Berechnungen des Abgeordneten Hentschel und des Finanzministeriums, die darauf  hindeuten, dass einige Abgeordnete wegen des Wegfalls der Pauschalen in Zukunft Netto sogar eher weniger im Geldbeutel haben werden. Allerdings kommt es dabei sehr auf die individuellen steuerlichen Verhältnisse der Abgeordneten an. Es wird aber sowohl Verlierer als auch Gewinner unter den Abgeordneten bei dieser Reform geben.

Insgesamt wird der Landtag zwar kurzfristig  höhere Ausgaben von ca. 1.2 Mio. Euro pro Jahr für die Abgeordnetendiäten verwenden müssen, langfristig wird der Landeshaushalt aber nach der Umstellung Geld einsparen, insbesondere wegen des Wegfalls der Pensionen, wodurch jährlich 1,4 Mio. €.  eingespart werden.  In diesem Zusammenhang darf man auch nicht vergessen, dass der Landtag 2005 durch die Verkleinerung des Parlaments selbst zu einer Verringerung der Gesamtkosten für die Abgeordneten beigetragen hat.

Auch die automatische Indexierung zur Anpassung der Diäten ist stark kritisiert worden, weil sie von der Lohn -u. Gehaltsentwicklung der gesamten Bevölkerung ausgeht und nicht von der Entwicklung bei den Beamten, die zurzeit große Kürzungen hinnehmen müssen. Hier muss man aber den Kritikern klar und deutlich sagen: Frei gewählte Abgeordnete gehören nicht dem öffentlichen Dienst an. Sie verlassen für mindestens eine Legislaturperiode ihren Beruf, um sich den Aufgaben eines Landtagsabgeordneten zu widmen. Ich finde es daher korrekt, wenn auch bei der Anpassung der Diäten der Systemwechsel vollzogen wird. Bekommen die Bürgerinnen und Bürger in Schleswig-Holstein mehr Lohn und Gehalt, bekommen es ihre Abgeordneten auch. Gibt es Kürzungen sind auch die Abgeordneten betroffen. Das ist aus meiner Sicht gerecht.

Im Umkehrschluss heißt dies: wenn es um die Angemessenheit von Abgeordnetenbezügen geht, dann muss das Ziel immer auch sein, eine repräsentative Zusammensetzung des Landtages zu ermöglichen. Dazu trägt diese Reform bei. – Soll heißen: Das Parlament braucht selbstbewusste und unabhängige Landtagsabgeordnete, die ihre Verantwortung als gewählte Volksvertreterinnen und –Vertreter ernst nehmen. Wenn wir also der Meinung sind, dass diese Diätenreform und die damit einhergehende Bezahlung der Abgeordneten gerechtfertigt ist, dann müssen wir auch die Aufgaben des Parlaments annehmen: die Politik der Regierung kontrollieren und die demokratische Auseinandersetzung hier im Hause transparent und verständlich gestalten. Der SSW wird der Änderung des Abgeordnetengesetzes zustimmen.

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