Rede · 08.05.2003 Aufgaben der Schulträger

Die Debatte über die Aufgaben der Schulträger ist nicht zuletzt aktuell seitdem wir über die Ausstattung der Schulen mit den neuen Medien – EDV, Internet u.s.w. diskutieren. Auch der Zustand der Schulgebäude oder die Ausstattung der Schulen mit Lehr- und Lernmittelmaterial ist in den letzten Jahren immer wieder problematisiert worden. Auf einige der entsprechenden Presseartikel zu diesem Thema weißt der Fragesteller der hier vorliegenden Großen Anfrage selbst hin. Andere wichtiges Zukunftsthema, die angesprochen werden, sind die erweiterte Eigenverantwortung oder sogar eine mögliche Kommunalisierung der Schulen

Von daher begrüßt es der SSW, dass diese Große Anfrage uns die Gelegenheit gibt mit der Situation der Schulträger im öffentlichen und privaten Bereich auseinander zu setzen. Die vielen Informationen und Daten der Beantwortung der Landesregierung zur Großen Anfrage der FDP geben uns einen guten Einblick in den vielen Problembereichen der Schulträger. Es würde den Rahmen dieses Debattenbeitrages sprengen, wenn ich auf alle Einzelheiten eingehe würde. Das können wir im Ausschuss nachholen. Erlauben Sie mir daher, dass ich mich zu einigen zentralen Probleme unserer Schulträger äußere.

Dabei will ich deutlich sagen, dass es nicht einer gewissen Ironie entbehrt, dass ausgerechnet die FDP, die doch so vehement eine Standardöffnung für alle Bereiche des kommunalen Lebens gefordert hatte, bei den Aufgaben der Schulträger nach einer „Verordnung zur Mindestanforderungen für die Einrichtung, Ausstattung und Unterhaltung sowie die Verwaltung von Schulen“ ruft. Das ist doch eigentlich eine verkehrte Welt.

Die Landesregierung weißt zu recht darauf hin, dass eine solche Verordnung bisher nicht nötig war, weil das Verhältnis zwischen der Landesregierung und den kommunalen Schulträgern historisch gewachsen ist und bei neuen Aufgaben oder aktuellen Problemen immer so weit wie möglich eine einvernehmliche Verständigung erfolgt ist. Wer hier jetzt eine Mindestverordnung will der baut eine neue Bürokratie auf und dass wollen wir doch eigentlich alle nicht.

Die fehlenden Verordnung darf natürlich nicht dazu führen, dass anstehende Missstände oder neue Herausforderungen der Schulen nicht im Angriff genommen werden. Nur ist die Situation im Einzelfall nicht immer so offensichtlich. Wer konnte beispielsweise vor Jahren ahnen was für Folgen die Einführung des Internet auch für die Schulen haben würde. Eine Mindestverordnung hätte vor der Kenntnis der vollen technischen Entwicklung in diesem Bereich wenig Sinn gemacht.

Das soll nicht heißen, dass in den Schulen bei den Neuen Medien alles gut gelaufen ist. Dass dem nicht so ist, gibt die Landesregierung in der Beantwortung ihrer Großen Anfrage ja selber zu. Denn natürlich ist es keine optimale Entwicklung, wenn 25% des Gesamt-PC-Bestands an den Schulen durch Dritte zur Verfügung gestellt werden. In der Grundschule ist der Anteil der gespendeten Geräte gar über 50%. Die Anschaffung vernünftiger PC-Geräte wäre eigentlich eine öffentliche Aufgabe gewesen. Insbesondere wenn man weiß, dass viele der gespendete älteren Geräte gerade im Grundschulbereich zu vielen technischen Problemen geführt haben.

Das heißt also die Situation der Neuen Medien an den Schulen ist in Schleswig-Holstein nicht befriedigend und es besteht ein enormer Nachholbedarf, wenn wir für unsere Kinder den neuesten Stand der Technik haben wollen. Mein Punkt ist nur der, dass ein Mindeststandard in diesem Bereich vor dem Hintergrund der raschen technologischen Entwicklung uns nicht viel weiter bringt. Wir wissen ja im Grunde alle, dass in unseren Schulen zu wenig Geld investiert wird.

Das gilt leider auch für die Renovierung von Schulgebäude. Im Bereich der Sanierung der Schulen haben die Mittel des Kommunalen Investitionsfond (KIF) aus dem Jahre 2001 mit einem jährlichen Volumen von 25.5 Mio. Euro zwar an vielen Schulen Abhilfe geschaffen. Dennoch zeigt die Antwort der Großen Anfrage auch, dass es noch viel zu tun gibt, da die Kommunen immer noch eine große Zahl von Schulbaumaßnahmen mit einem immensen Bauvolumen vor sich hertragen. Allein der Kreis Schleswig-Flensburg hat mit 49 Maßnahmen in Höhe von 28,45 Mio. € einen großen Nachholbedarf in diesem Bereich.

Auch die Stadt Flensburg hat 26 geplante oder gemeldete Schulbauvorhaben mit einem Volumen von 8,02 Mio. €. An diesen Zahlen sieht man, dass diese Bauvorhaben nicht alle durch das KIF-Programm bewältigt werden können. Daher wird eine Umsetzung der Maßnahmen noch lange Aussichten haben.

Im Bereich der Lehr- und Lernmittelausstattung gibt es seit 1990 keine Lehrmittelverordnung mehr. Das heißt; seit diesem Zeitpunkt bestehen keine Mindestbeträge für die Gewährung der freien Lehrmittel mehr. Dennoch zeigt die Zahlen der Landesregierung, dass es einen kontinuierlichen Anstiege bei den kommunalen Ausgaben für Lehrmittel gegeben hat. Dieser Anstieg mag vor dem Hintergrund der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung nicht sehr groß sein und im Einzelfall haben wir ja auch von den Problemen der Schulen in diesen Bereich gehört. Auch hier müssen die Schulen vernünftig haushalten und vor dem Hintergrund der finanziellen Probleme versuchen den Lernmittelbestand der Schulen auf hohen Niveau zu halten.

Ein interessanter Aspekt der zukünftigen Aufgaben von Schulträgern ist sicherlich die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen. Aus dem Bericht geht hervor, dass beispielsweise eine eigene Budgetverantwortung dazu führt, dass die vorhandenen Mittel außerordentlich kostenbewusst eingesetzt werden. In dieser Richtung muss die Landesregierung also zügig weiterarbeiten. Nicht nur wegen der Kostenersparnis, aber auch deswegen. Dabei kann man eine Kommunalisierung der Schulen sicherlich prüfen, aber die finanziellen Kernprobleme unserer Schulen wird dieses Vorhaben nicht wirklich lösen können.

Ein vorläufiges Fazit der Beantwortung der Großen Anfrage über die Aufgaben der Schulträger ist also, dass die Schulen vor dem Hintergrund der vielfältigen Aufgaben, die sie zu bewältigen haben zu wenig Geld bekommen. Internationale Vergleiche der OECD zeigen ja auch, dass die Bundesrepublik - und die Zahlen für Schleswig-Holstein werden nicht anders sein – insbesondere im Grundschulbereich viel weniger pro Schülerinnen und Schüler investiert als mit uns vergleichbare Länder. Diese Problematik besteht schon seit Jahren und kann nicht von einen Tag zum anderen geändert werden.

Seit den Ergebnisse der PISA-Studie müht sich die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Investitionen im Bildungsbereich zu erhöhen. Diese Bemühungen sind offensichtlich nicht ausreichend, aber sie sind vor dem Hinterrund der dramatischen finanziellen Situation des Landes immerhin ein Schritt in die richtige Richtung.

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