Pressemitteilung · 04.08.2005 Aufhebung der Sperrzeitverordnung war überfällig

Der SSW begrüßt die von Innenminister Stegner angekündigte Aufhebung der Sperrzeitverordnung für Gaststätten und Volksfeste. „In den Kommunen leidet man schon lange unter dem starren Rahmen, den das Bundes- und Landesrecht vorgegeben hat. Jetzt soll endlich wieder vor Ort entschieden werden“, sagt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk.

„Es ist gut, dass die Sperrzeiten zukünftig von den Kommunen geregelt werden sollen. Die Menschen vor Ort wissen am besten, was die Nachtschwärmer an Angeboten wünschen und was man den Anwohnern an Lärmbelästigungen zumuten kann oder nicht. Dafür brauchen sie kein obrigkeitsstaatliches Korsett.“

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„Erstens: Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger…Zweitens: Kinderrechte…Wer heute Kindern eine Stimme gibt, stärkt die Demokratie von morgen…Drittens: Dass im Entwurf nun das kulturelle Erbe, insbesondere das der nationalen Minderheiten und Volksgruppen sowie der jüdischen Kultur, unter den Schutzauftrag des Landes gestellt wird, ist ein großer Fortschritt.Viertens: Mit der Einführung der Verfassungsbeschwerde sagen wir als Land: Wir trauen unseren Bürgerinnen und Bürgern zu, ihre Rechte selbst in Anspruch zu nehmen.“

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