Rede · 24.01.2013 Einführung eines Richtervorbehalts bei verdeckten Bildaufnahmen

Das Thema Videoüberwachung wird zurzeit engagiert diskutiert. Und das ist gut so. Denn vielerorts werden die leicht verfügbaren Kameras schnell installiert, ohne über die Folgen nachzudenken. So geht es natürlich nicht. Verdeckte Bildaufnahmen gehören in die Hände der Ermittlungsbehörden, und deren Einsatz muss strengen Vorgaben gehorchen. Videobilder können nämlich gespeichert und verbreitet werden. Gelangt Bildmaterial in falsche Hände, wird es zu lange gespeichert oder geraten Unbeteiligte vor die Linse, müssen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.
Tatsächlich hat die Polizei mittels verdeckter Videoaufnahmen durchaus aussagekräftige Aufnahmen liefern können, um Täter dingfest zu machen. Auch das ist eine unbestrittene Tatsache, die wir Tag für Tag wieder erleben können. Bilder von beispielsweise Geldübergaben im Bereich organisierter Kriminalität sind oftmals das entscheidende Puzzlestück, das nötig ist, um einen Täter zu überführen.
Diese Erfolge können allerdings auch einige Ermittler zu allzu sorglosem Umgang mit der Kameratechnik verführen. Dabei sollte jedem Ermittler klar sein, dass Videokameras kein Allheilmittel sind. Geschickte Täter tarnen sich oder weichen einfach aus. Kameras sind eben nur technische Hilfsmittel, die entsprechend manipuliert oder umgangen werden können. Dementsprechend gering sind die Fälle, in denen verdeckte Kameras zum Einsatz kommen.
Wir reden unter diesem Tagesordnungspunkt nicht über verdachtsunabhängige Überwachung. Das wird zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert. Wir setzen uns mit einer Erweiterung einer bereits bestehenden gesetzlichen Regelung auseinander: und zwar die Aufnahme der Bildaufnahme und Bildaufzeichnungen in den Mittel-Katalog der Observation. Tonaufnahme und Tonspeicherung sind nämlich bereits geregelt. Jetzt kommen die Videoaufnahme und Bildspeicherung dazu. Darüber sieht der Antrag vor, die verdeckten Aufnahmen vorab unter Genehmigungsvorbehalt zu stellen.

Es empfiehlt sich angesichts dieser Gemengelage ein konkretes Beispiel zu vergegenwärtigen. Und zwar eines, das gerade an diesem Wochenende bekannt wurde. Das Landeskriminalamt in Thüringen hatte acht Wochen lang Kameras verdeckt montiert, und zwar als Diebstahlfalle. Passiert ist das, wie erst jetzt bekannt wurde, schon im letzten Jahr in der LKA-Außenstelle Waltersleben. Der Grund: die Reinigungskräfte hatten berichtet, dass immer wieder Toilettenpapier aus den Lagerbeständen verschwinden würde. Flugs wurde eine Kamera installiert, um den Täter auf frischer Tat ertappen zu können. Das gelang allerdings nicht, hatte der oder die Täter offensichtlich Wind von der ganzen Aktion bekommen. Der Diebstahl von Toilettenpapier allerdings hörte auf – die Aufnahmen wurden darum nie gesichtet.
Das ist witzig, nicht wahr? In den Husumer Nachrichten stand die Meldung unter der Rubrik Vermischtes auf der letzten Seite. Das ist die Seite, die für die skurrilen Meldungen reserviert ist. Ich denke allerdings, dass mehr in dieser Geschichte steckt. Dieser Vorfall zeigt, dass für die dortigen Ermittlungsbehörden offensichtlich der Kameraeinsatz in diesen Fall das Mittel der ersten Wahl ist. Alternativlos ist, glaube ich, der Terminus, der in diesem Zusammenhang gerne verwendet wird. Statt eines Kameraeinsatzes hätte man die Toilettenpapierrollen beispielsweise auch in einem abschließbaren Raum verbringen können, damit die Diebstähle aufhören. Doch das wurde offensichtlich gar nicht in Erwägung gezogen. Dass an dieser Stelle gar nicht weitergedacht wurde, ist nicht gut. Bei einer solchen Aktion können massenhaft Unbeteiligte aufgenommen werden, ohne dass sie es erfahren und ohne, dass sie wissen wie mit den Aufnahmen umgegangen wird. Ich glaube, hier kann man deutlich sehen, wie unverhältnismäßig man in diesem konkreten Fall mit dem Mittel der Videoaufnahme umgegangen ist.
Polizeiliche Ermittlungsarbeit ist auf Bildaufnahmen angewiesen. Das steht fest. Der verantwortungsvolle Umgang sollte selbstverständlich sein. Darum ist bereits die Diskussion über die richtig gefasste Rechtsgrundlage für ihren Einsatz ein Schritt in die richtige Richtung. In diesem Sinne gehen wir ergebnisoffen in die Ausschussberatung.

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