Rede · 29.05.2013 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes

Nicht nur in den Wahlprogrammen der regierungstragenden Fraktionen und in unserem Koalitionsvertrag ist es klar formuliert. Auch anhand unserer verschiedenen Initiativen in diesem Bereich ist es deutlich geworden: Wir haben den Anspruch, unser Bildungssystem von der Krippe bis zur Uni zu modernisieren und ihm eine solide Grundlage zu geben. Und dabei steht für den SSW nicht nur mit Blick auf die frühkindliche Bildung fest, dass der Zugang zu den Angeboten nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf.

Genau in diese Richtung zielt die vorliegende Änderung des Kitagesetzes. Wir wollen durch diese Initiative erreichen, dass landesweit Eltern, die nur Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, von Kita-Gebühren befreit werden. Ich denke, hier gibt es nichts zu deuteln: Mit diesem Schritt wird der Zugang zur frühkindlichen Förderung für finanzschwache Familien erleichtert. Und das ist nicht nur gut so sondern es geht auch weit über das hinaus, was unsere Vorgänger in dieser Angelegenheit getan haben.

Wie wichtig es ist, den Zugang zur Kita zu erleichtern, habe ich schon an anderer Stelle betont. Aber ich wiederhole mich hier gerne. Studien belegen in schöner Regelmäßigkeit, dass die gezielte Förderung der frühkindlichen Entwicklung in den Einrichtungen sehr wertvoll ist. Im Vergleich zu den Kindern, die keine frühkindliche Bildungseinrichtung besuchen, haben Kitakinder nicht nur weit höhere Sozialkompetenzen. Sie profitieren vor allem im Bereich der allgemeinen kognitiven und sprachlichen Fähigkeiten. Die Konsequenz daraus sollte mittlerweile allen klar sein: In der Regel sind bessere schulische Leistungen und damit häufig auch höhere Abschlüsse das Ergebnis. Für uns gibt es daher nicht den leisesten Zweifel daran, dass sich diese Investition lohnt.

Diese positiven Effekte sind nicht von der Hand zu weisen. Und sie sollen daher allen Kindern zu Gute kommen. Unabhängig vom sozialen Status ihrer Eltern. Denn mittlerweile ist es erwiesen, dass gerade die Kinder am stärksten profitieren, die in sozial benachteiligten oder finanziell schwächeren Familien aufwachsen. Auch jene, die einen Migrationshintergrund haben, sollen schon in früher Kindheit gefördert werden. Das ist enorm wichtig, weil wir wollen, dass sie auf ihrem Bildungsweg die gleichen Chancen haben wie ihre Altersgenossen.

Sie alle kennen die Stellungnahmen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Hier gibt es unterschiedliche Prioritäten. Dazu möchte ich eins deutlich sagen: Für uns ist es selbstverständlich, dass wir die Bedenken und Anregungen der Betroffenen ernst nehmen. Vor allem der Hinweis, dass das bisherige Nebeneinander von bundes- und landesrechtlichen Vorschriften ein Ende haben muss, ist uns sehr wichtig. Wir werden deshalb im nächsten Schritt gemeinsam mit den Kommunen und den Trägern von Kindertagesstätten auf die Schaffung einer landesweiten Sozialstaffel hinarbeiten. Denn klar ist: Die Entlastung für Familien mit geringen Einkommen darf nicht davon abhängen, in welchem Kreis oder in welcher kreisfreien Stadt man gerade wohnt. Außerdem werden wir so auch den Verwaltungsaufwand in diesem Bereich verringern.
Für den SSW steht fest: Mit dieser Änderung des Kitagesetzes gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung eines gerechteren Bildungssystems. Diese Maßnahme ist überfällig. Aber ich will deutlich sagen: Wir gehen schrittweise vor. Es ist nicht lange her, als CDU und FDP das kurz vorher eingeführte beitragsfreie Kitajahr wieder abgeschafft haben. Dies hat nicht nur etlichen Kindern faktisch den Zugang zur frühkindlichen Bildung verwehrt, sondern auch zu viel Unmut geführt. So etwas darf sich nicht wiederholen. Aus diesem Grund gehen wir behutsam vor mit dem klaren Ziel, allen Kindern die gleichen Startchancen zu geben. Entsprechend handeln wir. Deshalb bitte ich um Zustimmung für unseren Antrag.

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