Rede · 04.04.2003 Folterverbot bei polizeilichen Vernehmungen

Es ist schon absurd: Nahezu alle Menschen in Deutschland sind sich darüber einig, dass Saddam Hussein weg muss, da sein brutales Regime im Irak Menschen verfolgt und foltert. Die Mehrheit in Deutschland meint auch, dass die Türkei nicht in die EU aufgenommen wer­den darf, so lange dort die Menschenrechte nicht eingehalten werden. – Und die Mehrheit in Deutschland findet, dass ein bisschen Folter in Deutsch­land ganz o.k. wäre.

Dabei ist Folter immer eine Verletzung der Menschenrechte. Es gehört zu den grundlegendend­­sten Werten des modernen Europa, dass Folter unter keinen Umständen gerechtfertigt ist. Das gilt auch für Fälle, in denen diese Misshandlung möglicherweise geeignet wäre, das Leben Dritter zu retten. Wenn man Einzelfälle sieht, wie den Fall des kleinen Jacob von Metzler, fällt es manchem schwer, das zu akzeptieren. Der Staat darf sich aber nicht das Recht herausneh­men, eine Menschenrechtsverletzung durch Folter gegen das Leben eines anderen Menschen aufzurechnen. Denn bei Folter geht es nicht nur um die körperliche Unversehrtheit eines Menschen. Es geht darum durch Misshandlung seinen Willen zu brechen, und das ist mit das schlimmste, was man einem Menschen antun kann. Folter verletzt die Menschenwürde, deshalb gilt das Verbot der Folter auch ohne Einschränkungen.

Es ist nicht legitim hier verschiedene Rechtsgüter gegenein­ander aufzuwägen. Welche absurden Konsequenzen es hätte, wenn man es doch tun würde, zeigt schon ein einfaches Beispiel: Viele Menschen würden vermutlich sagen, dass ein überdehntes Handgelenk oder ein gebrochener Finger bei einem Verhör nicht so schlimm ist, wie der Tod eines Menschen. Aber was tun, wenn dann der ver­meintliche Täter immer noch nicht aussagt? Will man dann weiterhin abwägen? Ist eine Hand auch weniger Wert als ein Menschenleben? Ein Arm? Oder vielleicht ein Auge? Wo ist Schluss, wann hört die Verhältnismäßigkeit der Mittel auf? Dann, wenn am Ende ein Menschenleben gegen ein Menschenleben steht? Die Rechtsgüterabwägung in solchen Fällen ist eine absurde Denkweise, die der Staat unter keinen Umständen beginnen darf. Der Gesetzgeber kann nicht in die Strafprozessordnung schreiben, dass ein gebrochener Finger noch in Ordnung geht, aber ein Schädelbruch nicht mehr.

Unter sehr engen Bedingungen erlaubt das Strafrecht die Verletzung von Rechtsgütern, wenn ein Notstand vorliegt. In Verbindung mit den Terroranschlägen des 11. Septembers ist zum Bei­spiel dis­­­kutiert worden, ob man ein entführtes Flugzeug abschießen darf, das ein Haus zu attackieren droht. In diesem Fall kann ein Notstand im nachhinein die Entscheidung legitimieren. Diese letzte Tür gibt es – und die muss es auch geben. Das zeigt schon das un­gleich harm­losere Beispiel der Hamburger Flutkatastrophe, wo der damalige regierende Bür­­­ger­mei­ster Helmuth Schmidt eigenmächtig die Bundeswehr hinzuzog und so unzählige Menschenleben rettete. Die Begründung „Notstand“ kann und darf aber nicht für Folter gelten, denn das Folterverbot ist absolut und entzieht sich einer Abwägung der Rechtsgüter.

Es gibt noch einen Grund, weshalb es falsch ist, das Foltern zu gestatten: Bis heute gilt in unserem Rechtssystem die Unschuldsvermutung. Kein Polizist der Welt darf mich schuldig nennen, bevor ich nicht gestanden habe oder ein Richter in einem Gerichtsverfah­­ren darüber befunden hat. Das gehört auch zu den Menschenrechten. Wenn die Polizei sich dafür entscheidet, den Folterknecht zu holen, um eine Aussage zu erzwingen – weil Beamte mich für schuldig halten und weil sie meinen, dass es um Leben und Tod geht – dann kommt dieses einer Vorverurteilung gleich.

Alle Menschen in Deutschland, die dafür waren, den Mörder des kleinen Jacob zu foltern, sollten sich eines klar machen: Wenn der Staat Folter zulassen würde, dann könnten auch unschuldige Menschen gefoltert werden, wenn Polizisten sie für schul­dig halten. Das kann alle Menschen in diesem Land betreffen und das wollen wir nicht. So hart es klingt: Unsere Menschenrechte dürfen nicht geopfert wer­den, um im Einzelfall durch staatliche Folter Menschenleben zu retten oder Terror zu verhindern. Dann würden nämlich die Frei­heit und die Rechtsstaatlichkeit – die wir ja gerade mit den Menschenrechten verteidigen wollen – gegen einen Polizeistaat eingetauscht.

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