Pressemitteilung · 10.10.2025 Gemeinsame Presseinformation von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SSW Fraktionen reichen Antrag "AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen" ein

Am 08. Oktober haben die Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und SSW einen gemeinsamen Antrag „AfD verfassungsrechtlich überprüfen lassen“ für die Tagung des Landtags im Oktober eingereicht.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU-Fraktion, Tobias Koch, dazu: 

„Unser Antrag ist kein AfD-Verbotsantrag. Diese Entscheidung obliegt allein dem Bundesverfassungsgericht und ist keine politische Frage. Der Antrag beschreibt stattdessen das weitere Vorgehen, um Informationen und Anhaltspunkte über die verfassungsfeindlichen Bestrebungen innerhalb der AfD zu sammeln und aufzubereiten. Sofern die Expertinnen und Experten zu dem Schluss kommen, dass die Voraussetzungen für ein Verbot, ein Teilverbot einzelner Landesverbände oder einen Ausschluss von der Parteienfinanzierung vorliegen, müssen wir handlungsfähig sein. Darauf bereiten wir uns vor. Im Sinne einer wehrhaften Demokratie gegenüber Verfassungsfeinden sind wir der Auffassung, dass ein Verbotsverfahren dann eingeleitet werden sollte, wenn die Einstufung der AfD als gesichert rechtsextremistisch zumindest im Eilverfahren Bestand hat und den Sicherheitsbehörden ausreichend belastbare Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD vorliegen, die den Erfolg eines Verbotsverfahrens erwarten lassen.“ 

Lasse Petersdotter, Fraktionsvorsitzender Bündnis/ Die Grünen sagt: 

„Unsere Demokratie ist wehrhaft. Wir haben Instrumente, um unsere freiheitlich demokratische Grundordnung zu verteidigen. Jetzt haben wir die nächsten Schritte zur Vorbereitung eines AfD-Verbotes vereinbart. Der gemeinsame Antrag ist nicht nur ein Zeichen der Geschlossenheit, sondern auch ein klares Signal an die AfD: Wir haben genau im Blick, was ihr da treibt und wir lassen uns die liberale Demokratie nicht kaputt machen!“

Für die SPD-Fraktion sagt Fraktionsvorsitzende Serpil Midyatli: 

„Der Schleswig-Holsteinische Landtag kann nächste Woche ein wichtiges Zeichen setzen. Es wird Zeit, dass eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe konkret beginnt, ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vorzubereiten. Die Verfassungsmäßigkeit der AfD muss überprüft werden. 2 Ein solches Verfahren ist Teil unserer wehrhaften Demokratie. Das ist für mich auch eine Verpflichtung. Oder anders gesagt: Wenn unser freiheitlichdemokratische Grundordnung angegriffen wird, darf der Staat nicht nur kritisieren – er muss auch handeln. Die AfD greift die Menschenwürde an. Sie widerspricht der Menschenwürde. Aber die Menschenwürde muss gelten. Ohne Ausnahme. Immer. Ich bin auch sehr froh, dass wir uns dabei auch auf die Zivilgesellschaft verlassen können. Menschen, die für unser Zusammenleben, die Demokratie und Menschenwürde auf die Straße gehen und sich engagieren. Das macht Mut. Und auch diesen engagierten Menschen schulden wir diesen Schritt.“

Der Fraktionsvorsitzende der SSW-Fraktion, Christian Dirschauer, sagt: 

„Über ein Parteienverbot entscheidet in Deutschland nicht die Politik, sondern das Bundesverfassungsgericht. Aber als schleswig-holsteinischer Landtag können wir mit diesem Antrag eine wichtige Botschaft senden: Wir wollen nicht warten, bis es vielleicht zu spät ist, die AfD möglicherweise in Regierungsverantwortung kommt und demokratische Strukturen abbaut. Denn da schrillen bei uns als Minderheitenpartei die Alarmglocken besonders laut, schließlich hat der Verfassungsschutz Hunderte Belege dafür gesammelt, dass die Partei minderheitenfeindlich gesinnt ist. Wir machen uns stark für gelebte Vielfalt, das gute Miteinander verschiedener Kulturen und Sprachen – was Weidel & Co. aktiv bekämpfen wollen.“

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