Rede · 17.11.2000 Gender Mainstreaming: Chancengleichheit für Frauen und Männer

Ich weiß nicht, wie viele von uns sich an die 4. UNO Weltfrauenkonferenz 1995 in Peking erinnern. Vermutlich niemand. Es war eine dieser vielen Veranstaltungen auf internationaler Ebene, von der viele denken, „schade das nicht mehr dabei herausgekommen ist". Bei eben dieser Konferenz ist das Konzept des Gender Mainstreaming entwickelt worden. Heute erhalten alle Kolleginnen und Kollegen also die Chance, dafür zu sorgen, dass die UNO-Konferenz in China doch etwas gebracht hat.

Das Ziel des Gender Mainstreaming ist die Gleichstellung der Geschlechter. Über die rechtliche Gleichstellung hinaus geht es darum, für Frauen und Männer faktisch eine gleiche Teilhabe an politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Prozessen zu erreichen. Die Geschlechter sollen sich neu positionieren, mit neuen Möglichkeiten und neuen Verantwortlichkeiten. Frauen sollen familiäre Macht abgeben und sich mehr öffentliche Macht aneignen. Männer sollen mehr öffentliche Macht abgeben und mehr auf der familiären Ebene erscheinen. Es soll eine gesellschaftliche neue Aufbruchstimmung geschaffen werden, in der sich nicht mehr allein die Frauen, sondern auch die Männer bewegen. Sie müssen akzeptieren, dass Frauen sich nicht üblicherweise männlich geprägten Lebensplanungen anschließen.

Um zu zeigen, wie wichtig es ist, dass wir auch in Schleswig-Holstein endlich mit der Umsetzung dieses international akzeptierten Konzepts beginnen, möchte ich gern noch einmal auf die Geschichte des Gender Mainstreaming eingehen. Sie macht nämlich deutlich, dass jetzt und heute erhebliche Anstrengungen erforderlich sind.

Der Gender Mainstreaming-Ansatz in der Gleichstellung begann sich bereits 1994 im Europarat zu entwickeln. Er setzte einen Ausschuss ein, der für Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen zuständig war und die Verpflichtung hatte mit allen Ausschüssen zusammenzuarbeiten. Auch in Schweden wurde bereits an einem solchen Ansatz gearbeitet. Das Konzept wurde dann durch die Pekinger Konferenz auch von der UNO selbst in die tägliche Arbeit übernommen. Das Gender Mainstreaming wurde obligatorischer Tagesordnungspunkt wurde und der Generalsekretär unterliegt einer Berichtspflicht.

Das Thema kam in Europa bei der EU wieder neu auf die Tagesordnung, als 1997 eine Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission ein Strategiepapier zur konkreten Umsetzung des Gender Mainstreaming entwickelte. Es wurde folgend ein Berichtswesen für alle Dienststellen eingeführt und jeweils hierfür Beauftragte benannt. Das EU Parlament unterstütze dieses und 1998 wurde durch die Kommission der erste Bericht vorgelegt. Die Kommission veröffentlicht nunmehr jährlich einen Bericht, in dem der Umsetzungsstand und konkrete Maßnahmen zu Gender Mainstreaming dargestellt werden. Der Abschlußbericht der Arbeitsgruppe des Europarates wurde 1998 vorgelegt. Seit diesem Zeitpunkt wird auch hier jährlich ein Bericht über die Gleichstellung der Geschlechter vorgelegt.

Im Vertrag von Amsterdam wurden 1998 in Artikel 2 und 3 die Rechtsgrundlagen hierfür festgeschrieben. Die EU erhielt neue Befugnisse für die Verwirklichung der Gleichstellung - unter Berücksichtigung der klassischen Förderpolitik und des Gender Mainstreaming.

In vielen Ländern sind Fortschritte seit der UNO-Weltkonferenz in Peking eingetreten. Die gleiche Teilhabe von Frauen in der Gesellschaft wird von vielen als Voraussetzung für eine tragbare wirtschaftliche, soziale und demokratische Entwicklung gesehen. Die Pekinger Konferenz setzte hier einen Anstoß im Aufbau von Methoden und Institutionen zur Förderung der Gleichstellung und es begann der Weg von der alleinigen Gewichtung der Frauenperspektive hin zu einer Geschlechterperspektive.

Sie sehen also, dass es allerhöchste Zeit war, als die Bundesrepublik Deutschland erst 1999 begann, das Prinzip des Gender Mainstreaming als Querschnittsaufgabe anzuerkennen. Es wurde auch hier eine Arbeitsgruppe installiert, die erstmalig im Mai 2000 tagte. Die Bundesregierung hat also vor einem halben Jahr endlich begonnen, das umzusetzen, was 1995 in China beschlossen wurde.

In Schleswig- Holstein beginnen wir jetzt - mit diesem Antrag - diese Aufgabe zukünftig auch hier umzusetzen, als Ergänzung und Bereicherung der klassischen Gleichstellungspolitik. Es wird Zeit!

Gender Mainstreaming muss in allen Köpfen eine Selbstverständlichkeit werden. Dazu ist der politische Wille erforderlich, der hoffentlich heute dokumentiert wird, und ein sichtbares Engagement aller Führungsebenen.

Nur durch dieses breite Engagement, lässt sich das ambitionierte Projekt Gender Mainstreaming umsetzen, denn es verlangt uns viel ab. Voraussetzungen des Mainstreaming sind zum Beispiel, dass die Erhebung und Auswertung von Daten zukünftig eindeutig geschlechterspezifisch erfolgt, da nur so eine ausreichende Grundlage für die Geschlechterpolitik besteht. Dass es eine umfassende Sach- und Fachkenntnis über Gleichstellung gibt, und diese zum Wissensgebiet erklärt werden. Dass es ein Fortbildungsangebot für Führungskräfte gibt - und wohl auch für uns Abgeordnete. Und dass zukünftig die Parität der Geschlechter als wesentlicher Aspekt geachtet wird.

Zentral ist auch, dass das Gender Mainstreaming eine Ergänzung des bisherigen Politik ist. Unabhängig vom umfangreichen Arbeitsprogramm bleibt die traditionelle Frauen- und Gleichstellungspolitik weiterhin unverzichtbar.

Für die Umsetzung, über die uns zukünftig die Landesregierung berichten wird, müssen die Eckpunkte des Gender Mainstreamings festgehalten und direkt auf Schleswig-Holstein angewendet werden. Da insbesondere im Ausland schon Erfahrungen mit diesen Eckpunkten gemacht worden sind, sollten diese einbezogen werden. Einer der zentralen Punkte ist, dass die Ministerpräsidentin ein großes Engagement zeigen muss, um diesen Prozess in Gang zu setzen. Sie muss klare Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten benennen. Der Erfolg des Gender Mainstreaming hängt ganz entscheidend von der leitungsnahen Ansiedelung dieses Projekts als Querschnittsaufgabe an. Wichtig ist auch der Aufbau von Kontrollmechanismen. Und nicht zuletzt ist eine grundlegende Voraussetzung dafür, überhaupt erst in Schleswig-Holstein mit dem Gender Mainstreaming anzufangen, dass für die vielen Handlungsfelder Geld zur Verfügung gestellt wird, um Fortbildung, Erhebungen und personellen Einsatz zu finanzieren.

Wir stehen also vor einer großen Herausforderung, die uns von der internationalen Gemeinschaft auferlegt ist, und die ein gemeinsames Handeln aller in diesem Haus fordert. Es ist klar, dass das Umdenken Zeit kostet. Es geht bestimmt nicht schnell. Deshalb ist es gerade wichtig, erste Schritte einzuleiten und durch zeitliche Vorgaben – wie bei der Agenda 21 – wirklich einzelne Projekte innerhalb einer bestimmten Zeit durchzusetzen.

Wir bedauern, dass die Antragstellerinnen von ihrem ursprünglichen Antrag abgerückt sind. Deshalb bitte wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. Wir brauchen ein solides Berichtswesen, um eine verlässliche Grundlage zu haben. Es stünde uns auch gut an, im Gegensatz zum Bund schnell zu sein. Ich erwarte, dass bereits im 1. Bericht mindestens erste Schritte skizziert werden und dieses auch Schritte sind, die in überschaubaren Zeiträumen umgesetzt werden.

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