Rede · 25.08.2004 Gesetz zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur

Ende April hat der Landtag das Thema „Kommunalreform“ diskutiert und die Landesregierung wurde durch Beschluss von SPD und Bündnis90/Die Grünen aufgefordert eine Gesetzesinitiative zur Verbesserung der kommunalen Verwaltungsstruktur vorzulegen. Hintergrund war wohl der zunehmende öffentliche Druck endlich die veralteten kommunalen Strukturen neu zu ordnen. So sorgte ein Bericht des Landesrechnungshofes zur kleinteiligen kommunalen Verwaltungsstruktur für Zündstoff und auch die Pläne zur kommunalen Zusammenlegung in Dänemark machten in der schleswig-holsteinischen Öffentlichkeit einen großen Eindruck.

Für den SSW bleibt dabei die entscheidende Frage, ob sich Schleswig-Holstein im 21. Jahrhundert weiterhin eine kommunale Struktur aus dem 19. Jahrhundert leisten will? Wir haben mit unserem kommunalen Eckpunktepapier klare Prioritäten gesetzt indem wir fordern, dass alle bestehenden Ämtern in Kommunen umgewandelt werden sollen und, dass eine Kommune mindestens 8.000 Einwohner haben muss. Unser Vorschlag beinhaltet nur eine dreistufige Verwaltungsstruktur, weniger Kommunen sowie eine transparente und effiziente Verwaltung. So definieren wir eine bürgernahe Verwaltung.

Der SSW hatte sich angesichts der Debatte im April und der öffentlich präsentierten Vorschläge der Grünen-Partei erhofft, dass auch die Regierung und regierungstragende Fraktionen noch vor der Wahl mit einen mutigen Vorschlag zur Kommunalreform kommen werden. Der heute vorliegende Gesetzentwurf hat mich allerdings sehr enttäuscht. Er ist weder mutig, noch logisch, noch transparent. Es ist leider nur ein Schnellschuss zur Beruhigung der Öffentlichkeit.

Kern dieses Gesetzentwurfes der Landesregierung, der von der SPD und B90/Die Grünen heute eingebracht wird, ist die Änderung der Ämterordnung. Entsprechend der Begründung sollen die Ämter durch diese Änderung in die Lage versetzt werden, eine größere Anzahl von Gemeinden und deren Einwohnerinnen und Einwohner zu betreuen. Deshalb wird die Organstruktur der Gemeindeordnung für hauptamtlich verwaltete Gemeinden auf die Ämter übernommen, d.h. hauptamtliche Amtsbürgermeister und ein Hauptausschuss werden auch auf Amtsebene möglich. Da sämtliche Gemeindevertreterinnen und -vertreter aller amtsangehörigen Gemeinden diesen Amtsbürgermeister wählen, steht nach Ansicht der Regierungsfraktionen diese Wahl auf einer breiten demokratischen Basis.

Dies sind die Grundthesen zu diesem Vorschlag zur Änderung der Amtsordnung. Die Ziele des Entwurfes sind zum einen die rechtliche Rahmenbedingungen für das Zusammenführen von Verwaltungskapazitäten zu verbessern, um die Bereitschaft der Kommunen zu einer stärkeren kommunalen Zusammenarbeit zu fördern. Zum anderen soll die Eingliederung amtsfreier Gemeinden in bestehende Ämter und eine intensivere Zusammenarbeit mit größeren Städten, Gemeinden und Ämtern untereinander erleichtert werden.

Die Ausgangssituation in Schleswig-Holstein, die bereits im Landesrechnungshof-Bericht 2003 zur Verwaltungsstruktur und Zusammenarbeit im kreisangehörigen Bereich beschrieben wird, weist auf die kleinteilige Gebiets- und Verwaltungsstruktur hin. Es geht darum, den komplexen Anforderungen an die kommunalen Verwaltungen und deren Politikerinnen und Politiker sowie berechtigten Ansprüche ihrer Einwohnerinnen und Einwohner gerecht zu werden. Der Landesrechnungshof weist in seinem Bericht noch auf weitere und zum Teil andere Schlussfolgerungen als die im Entwurf genannte Auswahl.
Seit dreißig Jahren hat sich die Verwaltungsstruktur in Schleswig-Holstein - trotz Leitlinien, die bereits unter CDU Regierung erlassen wurden – fast gar nicht verändert. Nun ist ja zu vermuten, dass sich den Empfehlungen des Landesrechnungshofes etwas entnehmen lässt, das auf eine Veränderung der kleinteiligen Strukturen in Schleswig-Holstein durch das Einführen eines Amtsbürgermeisters schließen lässt. Dies ist jedoch gerade nicht eine Folgerung, sondern es wird in finanzieller Hinsicht darauf hingewiesen, dass durch die Zusammenlegung von 2 kleineren Verwaltungen eine Ersparnis darstellen lässt von ca. 4 Planstellen. Diese wird doch aber gerade durch die Einführung des neuen, zu bezahlenden Amtsbürgermeisters wieder „aufgefressen“ werden.

Eine Veränderung der Kleinteiligkeit von 1127 politischen Gemeinden ist bei den vorliegenden Gesetzesentwurf überhaupt nicht erkennbar. Denn die Kommunen werden weiterhin mit einen eigenen Gemeinderat bestehen bleiben. Der einzige Unterschied ist im Kern die mögliche Einführung eines hauptamtlichen Amtsbürgermeisters. Die Folgerungen des Landesrechnungshofes waren viel weitergehender: er fordert Verwaltungszusammenschlüsse, um die Wirtschaftlichkeit und die Leistungsfähigkeit der Verwaltung zu steigern. Von neuen „teuren„ Leitungsfunktionen stand im Landesrechnungshofsbericht gar nichts.

Durch den jetzt vorliegenden Entwurf werden die Ämter weiter gestärkt und erhalten mehr und mehr die Struktur einer Gemeinde, obwohl sie es nicht sind. Darüber hinaus wird es in der Zukunft unterschiedliche Ämter geben, einige mit Bürgermeister, einige ohne. Der SSW hat sich in seiner langjährigen Geschichte oft gegen die immer selbständig werdende Ämterstruktur ausgesprochen. Die Ämter sind in den letzten 30 Jahren gerade nicht die Schreibstuben der Gemeinden geblieben, sondern immer stärker mit eigenen Rechten ausgestattet worden. Gerade diese Strukturveränderung wird durch die hier vorgeschlagene Änderung der Amtsordnung zementiert, ohne dass Einwohnerinnen und Einwohner in ihren Rechten gestärkt werden und klarere Verantwortlichkeit und Transparenz für diese erkennbar sind.

Der SSW tritt dafür ein, das die Gemeinden eines Amtes in eine politische Gemeinde zusammengefasst werden, damit für den einzelnen Bewohner erkennbar ist, an wen sich wenden können bei einem Problem und wer die Entscheidung fällt. Es muss klar sein, für den einzelnen Bürger und Bürgerin, wer ist verantwortlich, wer ist mein Ansprechpartnern. Durch diesen Gesetzentwurf wird eine weitere Ebene geschaffen, die dazu beiträgt, dass niemand sich verantwortlich fühlt und keiner Rechenschaft ablegen muss, weil man die Entscheidungen bzw. deren Verantwortlichkeit hin und her schieben kann.

Der SSW fordert weiter, dass im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit und Leistungsfähigkeit eine Gemeinde aus mindestens 8000 Einwohnern bestehen muss. Für die in den Gemeinden ehrenamtlichen Politikerinnen und Politiker ist dann auch wieder ein größerer Entscheidungsspielraum vorhanden.

Für unser Modell spricht, dass dann endlich leistungsstarke Kommunen da sind, die die im Landesrechnungshofbericht genannten vielfältigen Anforderungen an eine moderne verantwortliche Kommune erfüllen können. Dann können auch wieder mehr Aufgaben an diese leistungsstarken und effizienten Gemeinden auch von der Landesebene gegeben werden. Auch die Kommunalpolitiker vor Ort erhalten den Gewinn, wieder etwas zu entscheiden und nicht nur weiterzudelegieren. Der Gesetzentwurf der Landesregierung schwächt dagegen das Ehrenamt weiter. Der SSW wird daher dem vorliegenden Entwurf nicht zustimmen.

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