Rede · 28.01.2011 Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein gibt es Menschen, die sich für das Gemeinwesen engagieren, ohne dabei nur eine Sekunde an Ausgleichzahlungen, Fahrtkostenerstattungen oder Steuerpauschalen zu denken. Es ist ihnen auch nicht so wichtig, ob wir hier im Landtag ihre Arbeit gutheißen, begrüßen oder, wie es im Antrag der Regierungsfraktionen heißt, uns für ihre Arbeit „aussprechen“. Die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler wünschen sich allerdings von der Politik für ihr Engagement faire Rahmenbedingungen. Und genau die sollten das Thema unserer Debatte sein.
Diesen Menschen stößt es nämlich auf, wenn sie mitbekommen, dass ihnen Steine in den Weg gelegt werden. Die Sparbeschlüsse der Landesregierung tun genau das. Selbsthilfegruppen und anderen ehrenamtlich geführten Institutionen wurden in den letzten Monaten teilweise existenzbedrohende Bescheide zugestellt: es gibt nichts mehr. Die Beträge selbst, um die es geht, sind teilweise eher gering, für die Betroffenen allerdings bedeuten sie riesige Einschnitte. Sie erleben dadurch eine Geringschätzung ihrer ehrenamtlichen Arbeit durch die Landespolitik.
Einige Ehrenamtliche berichten auch über negative Erfahrungen, wenn sie ihre Aufwendungen, wie zum Beispiel Fahrt- oder Telefonkosten, steuerlich geltend machen wollen oder wenn es um erhaltene Aufwandsentschädigungen geht. Sie stellen fest: Ehrenamt ist nicht gleich Ehrenamt. Es wird steuerlich mit zweierlei Maß gemessen. Das politische Ehrenamt ermöglicht die Berücksichtigung mehrerer Pauschalen - das Ehrenamt im Sportverein dagegen nicht. Wer in einer Einrichtungen zur Förderung gemeinnütziger Zwecke tätig ist, darf nur eine begrenzte Zeit dort tätig sein und darf nur 2.100 Euro als Jahresbetrag steuer- und sozialabgabenfrei erhalten. Der Bundesgesetzgeber möchte verhindern, dass Ehrenamtler durch die Hintertür zu Profis werden, deshalb sind die Freibeträge nicht kombinierbar.
Anders die Situation nach der schleswig-holsteinischen Entschädigungsverordnung, die die Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern regelt. Dort kommen zu Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen durchaus noch Entschädigungen bei Verdienstausfall oder Kostenersatz bei der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Angehöriger hinzu. Diese Regelungen sind keineswegs komfortabel, sondern sollen allen Bürgerinnen und Bürgern, ob nun Beamter oder Hausfrau, das Ehrenamt ermöglichen.
Es ist also dringend nötig, dass die jeweiligen Bestimmungen überprüft werden sollten. Bestehende Ungleichbehandlung müssen ausgeglichen werden.
Es darf aber nicht eine Vereinheitlichung „nach unten „ geben.
Das gleiche gilt für die Standards ehrenamtlicher Arbeit. Der Antrag von CDU und FDP fordert ausdrücklich den erleichterten Einsatz von Ehrenbeamten. Allzu durchsichtig erscheint die Absicht durch, Kosten zu sparen.
Das Ehrenamt stützt sich auf das Freiwilligkeitsprinzip aller Bürgerinnen und Bürger. Der Regierungsantrag werden nur ausdrücklich Beamte und Angestellte genannt, die auch im Ruhestand wieder an ihren Schreibtisch zurückkehren sollen – jetzt allerdings im Rahmen einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies lehnt der SSW ab.
Insgesamt ist der Antrag der Regierungsfraktionen keineswegs eine Initiative für das Ehrenamt in Schleswig-Holstein, wie der Titel glauben machen will, sondern ist ein Sammelsurium verkappter und offensichtlicher Sparkonzepte. Das passt gerade nicht in das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit.
Wer das Ehrenamt ausbeuten will und ihnen eine Ersatzfunktion für als nicht mehr finanzierbar gehaltene öffentliche Aufgaben zuweist, wird dauerhaft Vertrauen verspielen und letztlich dem Ehrenamt schaden. Damit das Ganze nicht zu einer Initiative gegen das Ehrenamt wird, schlage ich die vertiefende Debatte im Ausschuss vor.

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