Rede · 11.12.2008 Kindergeldzuschlag und Wohngeld anstatt Hartz IV

Der Bundesrat hat letzte Woche über die Kindergelderhöhung gestritten, nicht weil sie der falsche Weg sei, sondern weil es Dissens bei der Finanzierungsbeteiligung gibt. Der Bund sollte zwei Drittel und die Länder knapp ein Drittel der Aufwendungen tragen. Tatsächlich belastet das Gesetz die Länder mit fast 43 % der Kosten. Der Bundesrat fordert deshalb einen Ausgleich von rund 700 Mio. €, der über eine geänderte Umsatzsteuerverteilung beglichen werden soll.
Ich bin mir aber sicher, dass trotz inhaltlicher Einwendungen von Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern die Kindergelderhöhung nach dem sattsam bekannten Geschachere, das alljährlich vor der parlamentarischen Weihnachtspause passiert, verabschiedet werden wird.

Genau so ist im Dezember 2004 übrigens auch das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“, also Hartz IV, verabschiedet worden; mit all seinen Leerstellen, Widersprüchen und faulen Kompromissen, mit denen wir uns immer wieder beschäftigen.

Zum Kindergeld: Im Gegensatz zur Sozialministerin Trauernicht ist der SSW nicht davon überzeugt, dass eine Kindergelderhöhung ein Schritt in die richtige Richtung ist. Wir kämpfen hier im Landtag für beitragsfreie und qualitativ gute Kitas, für kostenloses Mittagessen in den Schulen und ein professionelles Nachmittagsangebot in unseren Schulen. Das sind Investitionen, die direkt bei denjenigen ankommen, die auf Unterstützung angewiesen sind. Diese Maßnahmen könnte der Staat durchaus finanzieren, wenn er auf Kindergeld-Geschenke verzichten und das Ehegattensplitting zum Familiensplitting umwandelt würde. Aber genau das verhindern die Regeln der Besitzstandswahrung.

Stattdessen diskutieren wir zum wiederholten Male über Reförmchen im Rahmen von Hartz IV. Diese Flickschusterei macht aus dem verkorksten Fürsorgegesetz nicht über Nacht ein Aktivierungsgesetz mit umfangreichen Beratungsrechten. Der Bundesrat will, dass endlich der kinderspezifische Bedarf zugrunde gelegt wird und nicht ein herunter gerechneter Erwachsenenbedarf. Außerdem soll das Schulpaket nicht auf Schüler bis zur 10. Klasse beschränkt werden. Das sind nur die Mindestforderungen an ein gerechteres Gesetz.

Wir können von Kiel die Stimmungslage in Berlin schlecht einschätzen. Höchstwahrscheinlich werden wir nach der Bundesratssitzung den zusammengeschusterten Kompromiss per Tagesschau präsentiert bekommen. Kommunen und ArGen werden dann ab 1. Januar versuchen die Beschlüsse in Bescheide umzusetzen. Und die Bürgerbeauftragte wird in ihrem kommenden Bericht dann über die Ungerechtigkeit berichten, dass die Kindergelderhöhung bei Hartz IV-Empfängern nicht zu Einkommenserhöhungen bei diesen Menschen führt.
Wenn wir dieses Szenario zugunsten der Menschen ändern wollen, sollten wir dem grünen Antrag folgen.

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