Pressemitteilung · 06.11.2006 Landtag muss jetzt Tariftreue ausweiten

Der SSW begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach das Berliner Tariftreuegesetz rechtmäßig ist. „Jetzt haben wir schwarz auf weiß, dass es rechtens ist, unsere regionale Wirtschaft durch die Tariftreue zu schützen“, freut sich der wirtschaftspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms.

„Das Bundesverfassungsgericht hat ein für alle mal die Zweifel an der Tariftreue ausgeräumt. Jetzt  muss das Land alle Möglichkeiten nutzen, unsere regionalen Unternehmer und Arbeitnehmer vor auswärtiger Billigkonkurrenz und Dumpinglöhnen zu schützen. Die Tariftreue muss auch auf den öffentlichen Busverkehr in Schleswig-Holstein ausgeweitet werden und der Landtag muss die Befristung unseres Tariftreuegesetzes aufheben. Ein entsprechender Gesetzentwurf des SSW liegt schon vor. Wir erwarten, dass die CDU und die SPD diesen nicht weiter auf die lange Bank schieben und sich endlich aus vollem Herzen für die Sicherung der regionalen Arbeitsplätze einsetzt.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte am Freitag geurteilt, dass das Berliner Tariftreuegesetz rechtens ist. Den Beschluss finden Sie im Internet unter https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls200600711_1bv1000400.html../presse/www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls200600711_1bv1000400.htmlhttp://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg06-105.html

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