Rede · 22.02.2017 Lars Harms: Zentraler Punkt ist und bleibt die nachhaltige Vorsorge

Lars Harms zu TOP 4 - Gesetz zur Errichtung eines Versorgungsfonds

„Die Planungssicherheit für die kommenden Jahre wird deutlich verbessert!“

Um den Pensionsverpflichtungen des Landes angemessen nachzukommen, bedarf es einer gut geplanten Vorsorge. Denn es ist völlig klar, dass die Versorgungsverpflichtungen schon jetzt und auch in den nächsten Jahren weiter steigen werden. Die Faktoren diesbezüglich sind allgemein bekannt. Fest steht auch: Zumindest die Steigerungen bei den zukünftigen Haushaltsbelastungen müssen abgefedert werden. Dieses Vorhaben ist im vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend abgebildet, welcher ab dem 1. Januar 2018 in Kraft treten soll. Grundsatz ist, dass wir es hinbekommen müssen, dass Tarifsteigerungen oder auch eine größere Anzahl an Empfängern von Pensionen, nicht dazu führen dürfen, dass das System nicht mehr funktioniert. Dazu gab es bereits rege Diskussionen im Finanzausschuss. Dabei möchte ich nochmals betonen, dass es nicht darum geht, für das Land riesige Gewinne bei der Anlage von Fondskapital zu erhalten. Zentraler Punkt ist und bleibt die nachhaltige Vorsorge. Konkret geht es darum, für den Zeitraum der nächsten zehn Jahre einen Grundstock aufzubauen und diesen vermögenssichernd anzulegen und zu verwalten. 

Zum anderen geht es auch darum, die jeweiligen Betroffenen entsprechend bei der Gestaltung und Verwaltung des Fonds mit einzubinden. Von daher ist es sicherlich eine gute Idee, die Beteiligten, Sachverständige sowie die Politik, in Form eines Beirats, an einen gemeinsamen Tisch zu holen. Was aus unserer Sicht ebenfalls begrüßenswert ist, die festgeschriebene Evaluation des Versorgungsfonds. Dabei geht es um die Erörterung des aktuellen Stands sowie um die zukünftige Ausrichtung des Versorgungsfonds. Es macht daher auch Sinn, den Beirat an der Evaluierung frühzeitig zu beteiligen. Er muss Gelegenheit haben, den Abschlussbericht zu diskutieren und nach Bedarf in diesem Fall auch eine Stellungnahme abzugeben. Und es macht natürlich Sinn, auch den einen oder anderen Fachmann aus der Finanzwirtschaft mit als Berater ins Boot zu holen, um die Mittel sicher und Ertrag bringend für unsere Versorgungsempfänger anzulegen. 

Außerdem sei auch gesagt, dass der Versorgungsfonds auch eng an das Parlament gebunden ist. Der Finanzausschuss wird daher regelmäßig über die entsprechenden Fondsentwicklungen informiert. Insgesamt handelt es sich dabei um ein stabiles und tragbares System, welches die finanzielle Planungssicherheit des Landes für die kommenden Jahrzehnte deutlich verbessern kann. Daran sollten wir alle hier im Haus ein Interesse haben. Eine große Mehrheit hat dies im Ausschuss bereits positiv zum Ausdruck gebracht und entsprechend abgestimmt. Das ist wirklich sehr erfreulich und wird dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Fürsorge für unsere Landesbediensteten auch gerecht. 

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