Meldung · 27.03.2019 Menschen mit Handicap an Entscheidungsprozessen beteiligen

Wir brauchen in den Kommunen einen Ansprechpartner für Bürger, Politik und Verwaltung, der auch die Interessen von Menschen mit Handicap offensiv vertreten kann.

Lars Harms zu TOP 6+7 - Gesetz zur Einführung eines kommunalen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen (Drs. 19/1286 und 19/1327) 

(Nr. 091-2019) Wir legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf für die Schaffung von kommunalen Behindertenbeauftragten vor. In den meisten Kreisen und einigen größeren Städten haben wir schon auf freiwilliger Basis solche Behindertenbeauftragten. Allerdings gilt dies eben nicht immer und überall. Und wenn wir uns den ländlichen Raum ansehen, dann sieht es dort noch recht Dünne aus. Deshalb wollen wir, dass es in Zukunft überall einen kommunalen Behindertenbeauftragten gibt. Natürlich nicht in Kleinstgemeinden mit wenigen bis zu einigen hundert Einwohnern – das würde gar nicht funktionieren. Aber hier soll es zumindest einen Beauftragten auf Amtsebene für alle amtsangehörigen Gemeinden geben. Dann hätten wir die Sicherheit, dass wir überall im Land Schleswig-Holstein einen solchen Ansprechpartner für Bürger, Politik und Verwaltung hätten, der dann auch die Interessen von Menschen mit Handicap offensiv vertreten könnte. 
Das ist übrigens auch der Unterschied zum Antrag der AfD. Er ist ja in weiten Teilen Wort für Wort eine Kopie von unserem Antrag. SSW-Anträge kopieren ist niemals schlecht. Aber man sollte das Original dann doch unverändert lassen. Das ist leider bei der AfD nicht so. In einem Punkt haben Sie dann doch den Antrag abgeändert. Bei uns muss der Behindertenbeauftragte in den Kommunen verpflichtend eingeführt werden. Bei der AfD steht da nur, dass er eingeführt werden soll. „Soll“ heißt nichts anderes als „kann“, aber eben nicht „muss“. Und eingeführt werden kann er heute schon; das zeigen die vorhandenen kommunalen Behindertenbeauftragten. Und deswegen geht der Vorschlag der AfD auch klar am Ziel vorbei.
Uns ist natürlich klar, dass ein verpflichtend eingeführter kommunaler Behindertenbeauftragter Konnexität auslösen könnte. Deswegen schlagen wir vor, dass der Behindertenbeauftragte ehrenamtlich tätig wird. Vor dem Hintergrund der real anfallenden Aufwendungen für die derzeitigen kommunalen Behindertenbeauftragten kann man aber die Kosten vergleichsweise gut abschätzen. Nach diesen Erfahrungen ist mit nicht mehr als 500 Euro pro Monat an Aufwandsentschädigung und Sachkosten zu rechnen. Somit kann man mit Gesamtausgaben im ganzen Land von ungefähr 700.000 Euro rechnen. Da wir ja ohnehin eine Reform des Kommunalen Finanzausgleichs bekommen werden, ließe sich das dort sicherlich mit veranschlagen. Aber selbst, wenn dies nicht ginge, so erhalten die Kommunen ja bisher noch 3 Millionen Euro für die Verwaltungsaufgaben des Tariftreuegesetzes. Diese fallen ja nun weg; für eine Gegenfinanzierung ist also in jedem Fall gesorgt.
Wir wollen, dass der Beauftragte politisch unabhängig und neutral ist. Er soll ohne Weisungen arbeiten können. Und er soll vor allem in den Angelegenheiten der Menschen mit Handicap jederzeit in den Ausschüssen gehört werden können und sich vor allem auch selbst zu Wort melden können. Und natürlich soll er auch Anträge im Rat und in den Ausschüssen stellen können, mit denen sich dann die Gremien zu befassen haben. Es geht hier uns darum, dass wir als SSW der Überzeugung sind, dass Behindertenbeauftragte sehr viel dazu beitragen können, wie sich eine Gemeinde, ein Kreis oder ein Amt entwickelt. Wir wollen, dass Menschen mit Handicap dauerhaft und umfassend an Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Das hilft den behinderten Menschen genauso wie der Kommune an sich. Ich bin davon überzeugt, dass gerade ein solcher Beauftragter in Fragen der Mobilität, der Sicherheit im Straßenverkehr oder auch in Fragen der Inklusion in den kommunalen Einrichtungen wertvolle Anregungen geben kann. Und gleiches gilt natürlich auch für das Mega-Thema Wohnungsbau. Und wen diese Argumente nicht überzeugen, dem sei gesagt, dass wir in unserem Landes-Behindertengleichstellungsgesetz Ziele gesetzt haben. Damit diese Ziele umgesetzt werden können, brauchen wir auf kommunaler Ebene jemanden, der diese Ziele nicht nur als Querschnittsziele ansieht, sondern sich explizit für diese Ziele einsetzt. Und genau so jemand wäre ein kommunaler Behindertenbeauftragter.

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