Pressemitteilung · 27.03.2007 Nichtraucherschutzgesetz: Ausnahmen sind Eierkram

Zum heute von Gesundheitsministerin Trauernicht vorgestellten Nichtraucherschutzgesetz für Schleswig-Holstein erklärt der gesundheitspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Lars Harms:

„Die Landesregierung hat heute beschlossen, dass noch nichts beschlossen ist und legt dazu gleich den Gesetzentwurf vor. Weil die CDU und die SPD sich nicht einigen können, sollen jetzt die Teilnehmer des Anhörungsverfahrens und die Politiker in Hamburg und Schwerin entscheiden, ob es in Schleswig-Holstein Ausnahmen vom Rauchverbot gibt oder nicht.

Das Passivrauchen ist in kleinen Gaststätten nicht weniger gesundheitsschädlich als an all den anderen Orten, wo es zukünftig verboten sein soll. Wenn wir das Rauchen in Gaststätten schon aus gesundheitspolitischen Gründen verbieten, dann muss eine glasklare Regelung her, die das Rauchen nur noch in abgeschlossenen Raucherzimmern gestattet. Alles andere ist Eierkram.“

Weitere Artikel

Rede · 20.11.2025 Kein CCS in Schleswig-Holstein – kein Festhalten an fossilen Emissionen

„Ich hätte nie gedacht, dass wir einmal an den Punkt kommen, dass wir das Klima und die Natur vor den Grünen schützen müssen.“

Weiterlesen

Rede · 20.11.2025 Schule muss auf das Leben vorbereiten

„Unsere Schülerinnen und Schüler wünschen sich Lebenspraxis. Sie möchten lernen, unabhängig und allein mit den Anforderungen des Alltags zurecht zu kommen.“

Weiterlesen

Rede · 20.11.2025 Freiwilligkeit und finanzielle Anreize sind die beste Option

„Der Bericht macht deutlich: Die Akzeptanz vieler Maßnahmen fehlt, und freiwillige Umsetzung führt nicht zum notwendigen Erfolg. Trotzdem hält die Landesregierung am Freiwilligkeitsprinzip fest und setzt primär auf finanzielle Anreize.“

Weiterlesen