Rede · 20.05.2015 Politik für und mit Menschen mit Behinderungen

Flemming Meyer zu TOP 43 - Anforderungen an ein Bundesteilhabegesetz

Mich freut, dass wir heute schon zum zweiten Mal über die UN-Behindertenrechtskonvention und ihre konkrete Umsetzung sprechen. Auch in der vorherigen Debatte habe ich für meine Partei deutlich gemacht, wie wichtig uns ein Zusammenleben in Vielfalt ist. Doch viel zu oft sieht es auch hier in Schleswig-Holstein noch ganz anders aus. Statt Inklusion sehe und erlebe ich häufig Exklusion. Etwa die Hälfte aller Arztpraxen hier in Kiel ist zum Beispiel bis heute nicht barrierefrei. Dabei haben Menschen mit Behinderung mit der UN-Konvention ein Recht darauf, ihre Menschenrechte in vollem Umfang wahrnehmen zu können. Sie sollten also nicht nur ihren Arzt frei wählen können, sondern sie haben ein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen. Ein Recht auf menschenwürdige Arbeit, auf Bildung und auf gleichwertige Lebensverhältnisse. 

Dieser Anspruch wird sicher von allen hier geteilt. Doch auch wenn Inklusion ein Daueraufgabe ist und bleibt, müssen wir zugeben, dass wir diesem Anspruch mitunter hinterher hinken. Wir alle wollen, dass Menschen mit Behinderung möglichst autonom und selbstbestimmt ihr Leben leben können. Gar keine Frage. Vielen ist auch klar, dass wir dafür eine umfangreiche Reform der Eingliederungshilfe und damit einen echten Paradigmenwechsel brauchen. Nur sind wir heute, bald 10 Jahre nach Beschluss der UN-Konvention durch die Generalversammlung, eben noch lange nicht am Ziel. Deshalb kann ich den Unmut von so manchem verstehen. Und deshalb ist es aus Sicht des SSW auch höchste Zeit für die Verabschiedung des angekündigten Bundesteilhabegesetzes.

Für uns gibt es hier keinen Zweifel: Wir müssen die Eingliederungshilfe endlich weiterentwickeln und zu einem zeitgemäßen Teilhaberecht kommen. Existierende Hilfen müssen in ein Sozialgesetzbuch zusammengeführt und damit Hilfe aus einer Hand ermöglicht werden. Das Persönliche Budget muss endlich wirkungsvoll gefördert werden. Und das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderung muss grundsätzlich spürbar gestärkt werden. Auch wenn diese Dinge in erster Linie auf Bundesebene zu regeln sind, sehen wir uns als Koalition in der Pflicht, möglichst viel Einfluss auf diesen Prozess zu nehmen. Denn eins ist klar: Dieses wichtige Thema darf weder verschleppt noch in irgendeiner Form verwässert werden.

Wie Sie dem Antrag entnehmen können, haben wir neben der klaren zeitlichen Vorgabe und der gerade erwähnten Punkte auch eine ganze Reihe weiterer wichtiger Forderungen an das Bundesteilhabegesetz. Hierzu zählt die Abschaffung der Einkommens- und Vermögensvorbehalte, die Gleichstellung in der gesetzlichen Pflegeversicherung oder auch die Wahlfreiheit zwischen Werkstatt und erstem Arbeitsmarkt. Hier brauchen wir wirklich dringend eine unbürokratische Rückkehroption, die den Betroffenen die Angst vor diesem wichtigen Schritt nimmt. Unser übergeordnetes Ziel ist also eine Politik für und mit Menschen mit Behinderung, die ein würdevolles und selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Ausgangspunkt dieser Politik müssen natürlich die Menschen mit Behinderung selbst sein. Ihre Bedarfe für eine umfassende Teilhabe in allen gesellschaftlichen Bereichen müssen maßgeblich sein. Nur so werden wir zu dem modernen Teilhaberecht kommen, das uns allen vorschwebt.

Für den SSW steht fest, dass jeder Mensch die Möglichkeit haben muss, sich vollständig und gleichberechtigt an allen gesellschaftlichen Prozessen zu beteiligen. Dabei ist es völlig egal, welche individuellen Fähigkeiten er oder sie mitbringt. Dieser Anspruch gilt unabhängig vom sozialen oder ethnischen Hintergrund und unabhängig vom Geschlecht oder vom Alter. Alle haben ein Recht auf umfassende Teilhabe. Und mit dem Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention und unseren klaren Anforderungen an das Bundesteilhabegesetz schaffen wir die hierfür notwendigen Rahmenbedingungen.

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