Rede · 25.01.2002 Professorenbesoldungsgesetz

Keiner wird ernsthaft behaupten, der „Muff von 1000 Jahren“ beherrscht noch das Erscheinungsbild unserer Hochschulen. Im Gegenteil, seit Jahren unterliegen die Universitäten und Fachhochschulen des Landes einem enormen Veränderungsdruck aus Politik und Wirtschaft.

Dieser Prozess, der beispielsweise durch Änderungen in der Hochschulrahmenplanung oder durch die angestrebten Zielvereinbarungen zwischen der Landesregierung und den Hochschulen gekennzeichnet wird, ist zwar nicht immer leicht oder ohne Probleme, dennoch ist er unumkehrbar. Denn, wer eine wettbewerbsfähige Wirtschaft haben will, braucht eine leistungsfähige Hochschullandschaft. Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind deshalb vielfältige Bestrebungen in Gang, um neue leistungsfähige Strukturen – nicht zuletzt beim Personal – zu schaffen.

Zugegebener Maßen spielt in diesem - an sich vernünftigen - Veränderungsprozess immer auch das Thema „knappe Finanzen“ eine unheilvolle Rolle. Deshalb ist es von außen nicht immer leicht zu sehen, ob nun die Finanzproblematik oder die Argumente für neue Strukturen die treibende Kraft der Handelnden sind. Beides ist sicherlich nicht von einander zu trennen.

Der vorliegende Bericht beschäftigt sich mit den angestrebten Änderungen im Hochschulrahmengesetz und im Professorenbesoldungsreformgesetz. Auf der Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung nach Artikel 91 des Grundgesetzes beabsichtigt die Bundesregierung im Rahmen der Hochschuldienstrechtreform die Einrichtung von sogenannten „Junior-Professuren“. Ziel ist es dabei, den Qualifikationsweg für den wissenschaftlichen Nachwuchs zu verkürzen und den wissen-schaftlichen Nachwuchs früher als bisher zur selbständigen Wahrnehmung von Aufgaben in Forschung und Lehre zu führen. Dadurch soll die Leistungs- und Innovationsfähigkeit des deutschen Wissenschafts- und Forschungssystems und somit die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gestärkt werden. Dazu soll das Hochschulrahmengesetz geändert werden.

Umstritten ist vor allem Dingen, dass eine Habilitation nicht mehr zwingend vorgesehen ist. Das heißt, dass zukünftig die Bewährung im Rahmen einer Junior-Professur der in der Regel einzuhaltende Qualifikationsweg für eine Professur sein soll. Der SSW unterstützt diese Bestrebungen, neue Wege in der Personalstruktur an den Hochschulen zu gehen. Zumal es ja auch Überlegungen gibt zuzusichern, dass eine Habilitationsschrift in die Bewerbung für eine Professur einfließen kann. Wir glauben, das die Junior-Professoren die Hochschullandschaft positiv beleben könnten.

Auch die vorgeschlagenen Änderungen im Professorenbesoldungsgesetzes, wodurch die Besoldung flexibler und leistungsfähiger gestaltet werden soll, findet unsere Unterstützung. Wir müssen einfach weg von den verkrusteten Strukturen, um weiter zu kommen. Ginge es nach dem SSW, sollte man auch ernsthaft eine gänzliche Abschaffung des Beamtenstatus an den Hochschulen überlegen.

Natürlich verstehen wir angesichts der angestrebten Änderungen auch die Unsicherheit der jetzigen wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Universitäten und Fachhochschulen. Da schwirren in der Öf-fentlichkeit viele Gerüchte über angebliche Massenentlassungen. Dazu haben auch viele Privatdo-zenten Bedenken über die Vorschläge angemeldet.

Es kann nicht angehen, dass die heutigen Mitarbeiter durch die geplanten Änderungen benachteiligt werden. Der SSW fordert deshalb sowohl die Landesregierung als auch die Bundesregierung auf diese Ängste und Bedenken der Beschäftigten ernst zu nehmen. Zum Beispiel, indem man Über-gangsregelungen schafft, die diesen Gruppen entgegen kommen. Eine Art Bestandschutz also wie man es bei vielen Strukturänderung in der Vergangenheit auch beschlossen hat.

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