Pressemitteilung · 23.05.2006 Rasterfahndung: Jetzt muss Stegner aufwachen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

„Dieses Urteil ist ein Weckruf für Ralf Stegner, der unverdrossen daran arbeitet, die Schleswig-Holsteiner unabhängig von einem konkreten Verdacht vorbeugend zu überwachen. Ich frage mich langsam, welche Instanz sich noch  melden muss, bevor unser Innenminister aus diesem Orwellschen Alptraum aufwacht.“

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Hass und Ablehnung dürfen in unserer Gesellschaft keine Chance haben - dafür machte sich der SSW beim CSD in Rendsburg stark.

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