Pressemitteilung · 23.05.2006 Rasterfahndung: Jetzt muss Stegner aufwachen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

„Dieses Urteil ist ein Weckruf für Ralf Stegner, der unverdrossen daran arbeitet, die Schleswig-Holsteiner unabhängig von einem konkreten Verdacht vorbeugend zu überwachen. Ich frage mich langsam, welche Instanz sich noch  melden muss, bevor unser Innenminister aus diesem Orwellschen Alptraum aufwacht.“

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Wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) berichtet, ist die Eigenbeteiligung für einen Pflegeheimplatz in Schleswig-Holstein erneut gestiegen und hat erstmals die 3.000 Euro-Marke geknackt. Dazu erklärt der sozialpolitische Sprecher und Fraktionsvorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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