Pressemitteilung · 23.05.2006 Rasterfahndung: Jetzt muss Stegner aufwachen

Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung erklärt die Vorsitzende des SSW im Landtag, Anke Spoorendonk:

„Dieses Urteil ist ein Weckruf für Ralf Stegner, der unverdrossen daran arbeitet, die Schleswig-Holsteiner unabhängig von einem konkreten Verdacht vorbeugend zu überwachen. Ich frage mich langsam, welche Instanz sich noch  melden muss, bevor unser Innenminister aus diesem Orwellschen Alptraum aufwacht.“

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Zu den Lieferverzögerungen bei den 42 neuen Alstom-Zügen für Schleswig-Holstein erklärt die verkehrspolitische Sprecherin der SSW-Landtagsfraktion, Sybilla Nitsch:

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Zum heute veröffentlichten Leitfaden zur Gründung kommunaler Kinder- und Jugendvertretungen erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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Zu Medienberichten über schwere Missstände und mutmaßliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht im Tönnies-Schlachtbetrieb R. Thomsen in Kellinghusen erklärt der Vorsitzende der SSW-Landtagsfraktion, Christian Dirschauer:

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