Pressemitteilung · 28.10.2019 Religiöse Ansichten dürfen nicht über dem Wohl der Patientinnen stehen

Zu Presseberichten, wonach im geplanten gemeinsamen Krankenhaus von Malteser und Diakonissenanstalt in Flensburg Schwangerschaftsabbrüche nur in lebensbedrohlichen Notfällen durchgeführt werden sollen, erklärt der gesundheitspolitische Sprecher des SSW im Landtag, Flemming Meyer:

Dass der Malteser Deutschland freiwillige Schwangerschaftsabbrüche aus seiner katholischen Tradition heraus ablehnt, mag so sein. Es kann aber nicht sein, dass in dem künftig einzigen Krankenhaus Flensburgs religiöse Ansichten über dem Wohl der Patientinnen stehen.
Schwangerschaftsabbrüche können aus den unterschiedlichsten Gründen und Situationen heraus erfolgen. Die Hürden und Auflagen für einen straffreien Abort sind hoch und die Zahl der Kliniken, die einen solchen Eingriff durchführen, sehr niedrig. Selbst das Frauenwerk der Nordkirche und die Katholische Frauengemeinschaft haben in der Anhörung zum Paragrafen 219a klar gestellt, dass der Zugang zu Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen im regionalen Umfeld ebenso sicher zu stellen ist wie der Zugang zu Arztpraxen, die einen Schwangerschaftsabbruch qualifiziert durchführen können.
Von einem Zentralkrankenhaus mit großem Einzugsgebiet erwarte ich das volle Spektrum an medizinischen Leistungen. Religiöse Vorbehalte dürfen kein Maßstab für eine moderne Krankenhausversorgung sein. Schon gar nicht mit öffentlichen Mitteln eines sakulären Staates.

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