Rede · 15.12.2004 Rundfunkstaatsvertrag und Landesrundfunkgesetz

Unsere Haltung zum Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrag hat sich seit der letzten Landtagssitzung nicht geändert. Positiv ist weiterhin, dass es beim Gebühreneinzugsverfahren Befreiungen von der Zahlung nach Vorlage der entsprechenden Bescheide ausreichend ist, ohne das die Betroffenen unerwünschte und überflüssige weitere Nachforschungen seitens der GEZ ertragen müssen.

Zum einen ist das Dilemma mit der Gebührenhöhe für uns unverändert. Einerseits ist die Erhöhung nicht annähernd das, was die Rundfunkanstalten benötigen, um ein qualitativen hohes Niveau erhalten zu können bzw. auszubauen andererseits würde eine höhere Gebühr eine unangemessene Belastung für den Bürger bedeuten, aber auch die Art und Weise der Verhandlung nachdem der KEF Bericht vorlag ist schwer nachvollziehbar.

Zum anderen halten wir es immer noch für nicht richtig, dass der kommerzielle Adresshandel genutzt werden darf. Auch wenn es sich hier „nur“ um Adresskauf handeln soll, so steht dieses im Widerspruch zu den geforderten Prinzipien der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit, da neben dem Adresskauf weiterhin auch die Meldedateien genutzt werden dürfen. Das Argument, dass alle anderen Länder den Adresshandel schon betreiben, macht ihn nicht besser. Gerade dies führt dazu, dass wir der Vorlage (8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nicht unsere Zustimmung geben werden.

Was die Entschließung zum 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag angeht, so entspricht diese der Bremer Erklärung der für Medienfragen zuständigen Ausschüsse der fünf norddeutschen Landtage, die während ihrer gemeinsamen Sitzung diese beschlossen haben. Darüber hinaus ist zusätzlich einer der Diskussionspunkte aus der letzten Sitzung des Innen- und Rechtsausschusses aufgenommen. Auch wir halten es für durchaus notwenig, frühzeitiger über Verhandlungen zu einem solchen Staatsvertrag in Kenntnis gesetzt zu werden, um uns aktiver an der Mitgestaltung beteiligen zu können. Bezüglich der im Landtag von FDP und SSW genannten kritischen Haltung zum Adresshandel haben wir zwar schon durch den NDR die Haltung der ARD mitgeteilt bekommen. Wir wollen aber auch, dass dieses Thema weiterhin verfolgt wird.

Wir werden der Entschließung (Drs. 15/3830) zustimmen.

Das Gesetz zur Änderung des Landesrundfunkgesetzes kommt uns allen sehr bekannt vor. Das liegt daran, dass es sich hierbei um eine in der Septembersitzung des Landtages beschlossene Gesetzesänderung in einer anderen Form handelt. Hintergrund ist, dass der Rundfunkstaatsvertrag in § 25 Abs.4 geändert wird durch die heutige Änderung. Durch diese Änderung soll die redaktionelle Unabhängigkeit des Fensterprogrammveranstalters gewährleistet und dem Veranstalter eine eigene Zulassung erteilt werden, damit diese Form der Berichterstattung in den Regionalfensterprogrammen eine stärkere Unabhängigkeit erhält.

Daneben kann der Betrieb auch von der zuständigen Landesmedienanstalt ausgeschrieben werden und es kann weitere landesrechtliche Regelungen geben. Mit der heutigen Vorlage dieses Gesetzentwurfs nehmen die Regierungsfraktionen diese Änderungen auf und setzen die in der Debatte im September umstrittene Regelung bezüglich der Gestaltung, Produktion und technischen Zusammenführung bei Sendebeiträgen mit Schleswig-Holstein-Bezug erneut um.

Wir werden diesen Punkt in der Ausschusssitzung sicherlich nochmals ausführlich erörtern. Heute handelt es sich um die 1. Lesung (Landesrundfunkgesetz) und deshalb stimmen wir der Vorlage zu.

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