Pressemitteilung · 23.08.2012 Sinti og Roma verdienen klares Votum

Zur heutigen Debatte über die Aufnahme der deutschen Sinti und Roma in den Artikel 5 der Landesverfassung erklärt der Vorsitzende des SSW im Landtag, Lars Harms:

Viele hundert Jahre hat es gedauert, bis die deutschen Sinti und Roma sich endlich vom Stigma des „Zigeuners“ befreien und damit einen Teilsieg im permanenten Kampf gegen Vorurteile erringen konnten.

Ganze fünf Anläufe hat es gebraucht, bis sich heute im Kieler Landtag endlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit dafür abgezeichnete, dass auch diese seit 600 Jahren hier ansässige Minderheit Einzug in den Artikel 5* der schleswig-holsteinischen Landesverfassung halten wird.

Der SSW hat sich seit jeher für ein verfassungsgarantiertes Recht der Sinti und Roma auf Schutz und Förderung eingesetzt, Seite an Seite mit der nationalen dänischen Minderheit und der friesischen Volksgruppe. Vor dem Hintergrund freut mich ganz besonders, dass der heutige Gesetzentwurf von einem so breiten Bündnis aus regierungstragenden und Oppositionsparteien getragen wird.

Ich gebe die Hoffnung nicht auf, dass auch die CDU sich im Laufe der Ausschussdebatten noch in dieser Frage besinnt. Denn ich würde mir wünschen, dass Schleswig-Holstein mit einer Stimme spricht, wenn wir in zweiter Lesung die deutschen Sinti und Roma in den Kreis der verfassungsgeschützten Minderheiten aufnehmen.

*In Artikel 5 der Landesverfassung soll es künftig heißen:
„Die nationale dänische Minderheit, die Minderheit der deutschen Sinti und Roma und die friesische Volksgruppe haben Anspruch auf Schutz und Förderung.“

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